Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 1 Ws 1104/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,14199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 270
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 1 Ws 1104/96
Dies bedeutet, daß Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG dann durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt ist, wenn diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr vertretbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 216, 219; Senatsbeschlüsse vom 5. März 1979, JMBl. NW 1979, 152, vom 12. Mai 1986, NStZ 1986, 426, 427, vom 22. September 1995, JMBl. NW 1995, 287; OLG Hamm JMBl. NW 1976, 106, 107, jeweils m.w.N.). - BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80
Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 1 Ws 1104/96
Dies bedeutet, daß Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG dann durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt ist, wenn diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr vertretbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 216, 219; Senatsbeschlüsse vom 5. März 1979, JMBl. NW 1979, 152, vom 12. Mai 1986, NStZ 1986, 426, 427, vom 22. September 1995, JMBl. NW 1995, 287; OLG Hamm JMBl. NW 1976, 106, 107, jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 12.05.1986 - 1 Ws 401/85
Beweisaufnahme; Strafkompetenz; Verweisung; Vermutung; Bindungswirkung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 1 Ws 1104/96
Dies bedeutet, daß Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG dann durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt ist, wenn diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr vertretbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 216, 219; Senatsbeschlüsse vom 5. März 1979, JMBl. NW 1979, 152, vom 12. Mai 1986, NStZ 1986, 426, 427, vom 22. September 1995, JMBl. NW 1995, 287; OLG Hamm JMBl. NW 1976, 106, 107, jeweils m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 12.03.1998 - 1 Ws 142/98 Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn der Verweisungsbeschluß offenbar gesetzeswidrig ist, weil das verweisende Gericht sich in Auslegung oder Anwendung der Norm, auf deren Grundlage es die Verweisung ausgesprochen hat, so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie bei verständiger Würdigung dieses rechtsstaatlichen Gebots nicht mehr vertretbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45/49; BGHSt 29, 216/219; Senatsbeschlüsse vom 5. März 1979 in JMBl. NW 1979, 152, vom 12. Mai 1986 in NStZ 1986, 426/427, vom 22. September 1995 in JMBl. NW 1995, 287 sowie vom 14. Januar 1997 - 1 Ws 1104/96, jeweils m.w.N.;… ferner OLG Frankfurt a.M. in NStZ-RR 1996, 42/43 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 270 Rdnr. 20, ebenfalls m.w.N.).
dejure.org
Übersicht OLG Düsseldorf
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.