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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 16.05.2023

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.07.2023 - 1 Ws 124/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,28298
OLG Stuttgart, 10.07.2023 - 1 Ws 124/23 (https://dejure.org/2023,28298)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.07.2023 - 1 Ws 124/23 (https://dejure.org/2023,28298)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juli 2023 - 1 Ws 124/23 (https://dejure.org/2023,28298)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 10.10.2023 - 2 ARs 347/23

    Beschwerde (Zulässigkeit)

    Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. Juli 2023 - Az.: 1 Ws 124/23 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil dieser Beschluss nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO).
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dejure.org Übersicht OLG Stuttgart

Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.05.2023 - 1 Ws 124/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11351
OLG Celle, 16.05.2023 - 1 Ws 124/23 (https://dejure.org/2023,11351)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.05.2023 - 1 Ws 124/23 (https://dejure.org/2023,11351)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - 1 Ws 124/23 (https://dejure.org/2023,11351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fehlendes Feststellungsinteresse bei einmaligem Fehler bei Weiterleitung eines Schreibens; Verletzung des Art. 10 GG bei zielgerichteter Beförderungsverweigerung; Kein Feststellungsinteresse bei nicht schwerwiegenden Grundrechtsverstoß; Fehler bei Weiterleitung eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger …

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2023 - 1 Ws 124/23
    Denn Grundrechtsverletzungen begründen nur dann ein Feststellungsinteresse, wenn es sich um schwerwiegende Eingriffe handelt (BVerfG ZfStrVo 2002, 176; BVerfG NStZ-RR 2004, 59 [BVerfG 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03]; BVerfG NJW 2011, 137; BVerfG, Beschl. vom 28.2.2013 - 2 BvR 612/12 = NStZ 2014, 631).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die diskriminierenden Folgen einer Maßnahme über deren Erledigung hinaus andauern oder eine Resozialisierung beeinträchtigt ist oder eine Verletzung der Menschenwürde in Rede steht (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 -, BVerfGK 17, 420-428).

  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver …

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2023 - 1 Ws 124/23
    Denn Grundrechtsverletzungen begründen nur dann ein Feststellungsinteresse, wenn es sich um schwerwiegende Eingriffe handelt (BVerfG ZfStrVo 2002, 176; BVerfG NStZ-RR 2004, 59 [BVerfG 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03]; BVerfG NJW 2011, 137; BVerfG, Beschl. vom 28.2.2013 - 2 BvR 612/12 = NStZ 2014, 631).
  • BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03

    Zurückweisung eines Feststellungsantrags gegen die Unzulässigkeit der …

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2023 - 1 Ws 124/23
    Denn Grundrechtsverletzungen begründen nur dann ein Feststellungsinteresse, wenn es sich um schwerwiegende Eingriffe handelt (BVerfG ZfStrVo 2002, 176; BVerfG NStZ-RR 2004, 59 [BVerfG 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03]; BVerfG NJW 2011, 137; BVerfG, Beschl. vom 28.2.2013 - 2 BvR 612/12 = NStZ 2014, 631).
  • OLG Celle, 30.01.1992 - 1 Ws 266/91
    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2023 - 1 Ws 124/23
    Insbesondere reicht die vom Antragsteller schlüssig vorgetragene Verletzung eines Grundrechts (hier Art. 10 GG) allein nicht aus, ein Feststellungsinteresse zu begründen (vgl. OLG Celle 1 Ws 266/91, ZfStrVO 1993, 185).
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