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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.02.1996 - 1 Ws 13/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8222
OLG Stuttgart, 19.02.1996 - 1 Ws 13/96 (https://dejure.org/1996,8222)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.02.1996 - 1 Ws 13/96 (https://dejure.org/1996,8222)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Februar 1996 - 1 Ws 13/96 (https://dejure.org/1996,8222)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 27.04.1993 - 3 Ws 328/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.1996 - 1 Ws 13/96
    In die Zeit, für die eine Entschädigung zu gewähren ist, muß auch die Zeit der An- und Rückreise zum und vom Besprechungsort und die Zeit eines Verkehrsstaus eingerechnet werden (vgl. OLG Hamm MDR 1993, 1025).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07

    Untersuchungshaft: Geltung des Beschleunigungsgebots nach erstinstanzlicher …

    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen die Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen kann, steht außer Streit (…vgl. Meyer-Goßner, 49. Aufl., § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.10.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem etwaigen Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz möglicherweise hieran treffenden Verschuldens (st. Rspr. d. Senats vgl. Beschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.11.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm, Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 1 Ws 142/05

    Haftbeschwerde im Strafverfahren: Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung von …

    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlaß eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gemäß § 120 StPO mit der Folge, daß ein erheblicher Verstoß dagegen der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen kann, steht außer Streit (…vgl. Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 121 Rndr. 8 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 11.10.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluß vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluß vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm, Beschluß vom 02.11.1979, Az: 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552-553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftat(en) und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 11.10.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluß vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluß vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm, Beschluß vom 02.11.1979, Az: 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552-553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06

    Geltung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen nach Erlass eines …

    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegen stehen kann, steht außer Streit (…vgl. Meyer-Goßner, 49. Auflage, § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.10.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluss vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.1979, Az. 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552 - 553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens (ständige Rechtssprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 11.11.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluss vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm Beschluss vom 02.11.1979, Az. 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552-553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

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