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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.04.2025 - 1 Ws 14/25 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9855
OLG Schleswig, 28.04.2025 - 1 Ws 14/25 Vollz (https://dejure.org/2025,9855)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.04.2025 - 1 Ws 14/25 Vollz (https://dejure.org/2025,9855)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. April 2025 - 1 Ws 14/25 Vollz (https://dejure.org/2025,9855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Befugnis einer (Maßregel)Vollzugseinrichtung zur Durchführung nächtlicher Sichtkontrollen in Patientenzimmern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Fortdauer einer Unterbringung wegen der krankheitsbedingten Gefahr der Begehung weiterer Straftaten

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94

    Betreten von Hafträumen ohne vorheriges Anklopfen

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2025 - 1 Ws 14/25
    Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG passt hier aber ebenso wenig wie bei der Frage, ob Bedienstete vor Betreten des Haftraums anklopfen müssen (hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Mai 1996 - 2 BvR 727/94 -, juris).
  • BGH, 08.05.1991 - 5 AR Vollz 39/90

    Vollzug - Sichtspion - Strafvollzug - Einzelfallprüfung

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2025 - 1 Ws 14/25
    Bei nicht patienten- oder anlassbedingten Maßnahmen einer Vollzugseinrichtung handelt es sich in der Sache nach Auffassung des Senats um generelle Sicherheitsvorkehrungen (vgl. hierzu schon BGH, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 5 AR Vollz 39/90 -, BGHSt 37, 380-383), was auch die Klinik offensichtlich so versteht und praktiziert.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 1024/21

    Rechtsweg für Klage gegen im Wege der Amtshilfe geleistete polizeiliche Maßnahme …

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2025 - 1 Ws 14/25
    Mithin ist in vollzuglichen Rechtsfragen, denen in der Regel Hoheits- oder Realakte bzw. schlichtes Verwaltungshandeln einer Vollzugseinrichtung zugrunde liegen, stets und ausschließlich die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer begründet (vgl. u.a. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 1 S 1024/21 -, juris).
  • OLG Hamm, 24.11.2016 - 1 Vollz (Ws) 302/16

    Unterbringung, Maßregelvollzug, nächtliche Sichtkontrollen, Sicherungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2025 - 1 Ws 14/25
    Auch das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem durch die Kammer zitierten Beschluss vom 24. November 2016 (III-1 Vollz (Ws) 302/16 -, bei juris) keine andere Entscheidung getroffen, denn der dortigen Entscheidung lag ein konkreter Bescheid der dortigen Antragsgegnerin zugrunde, mit welchem diese konkret auf den dortigen Antragsteller abgestellt hatte.
  • OLG Schleswig, 05.05.2026 - 1 Ws 35/26

    Einschluss während gemeinsamer Mahlzeiten in einer Maßregelvollzugseinrichtung

    Einer speziellen Eingriffsgrundlage bedarf für einen Einschluss nicht, denn es ist dem Sicherungsauftrag einer Maßregelvollzugseinrichtung, deren Patienten ausnahmslos eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, immanent, dass sie generell nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, für die Sicherheit der Einrichtung selbst, ihrer Patienten und der Allgemeinheit nach innen und außen zu sorgen (Fortführung Senatsbeschluss 1 Ws 14/25 Vollz ; bei juris).

    Die Eingriffsgrundlage folgt danach unmittelbar aus der einer Vollzugseinrichtung gemäß § 2 Abs. 1 MVollzG SH übertragenen Aufgabe, "die untergebrachten Menschen durch Behandlung und Betreuung (Therapie) so weit wie möglich zu heilen oder ihren Zustand so weit zu verbessern, dass sie keine erhebliche Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellen" (vgl. hierzu ausführlich: Senatsbeschluss vom 28. April 2025, - 1 Ws 14/25 Vollz -, juris).

  • OLG Schleswig, 04.05.2026 - 1 Ws 36/26

    Kontrolle von Verteidigerpost im Maßregelvollzug

    Dem Sicherungsauftrag einer Maßregelvollzugseinrichtung, deren Patienten ausnahmslos eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, ist immanent, dass sie generell nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, für die Sicherheit der Einrichtung selbst, ihrer Patienten und der Allgemeinheit nach innen und außen zu sorgen (vgl. hierzu ausführlich: Senatsbeschluss vom 28. April 2025, - 1 Ws 14/25 Vollz -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 23.05.2025 - VfGBbg 13/25
    wegen Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 24. Februar 2025 - 1 Ws 1/25 (S) -, Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 15. Januar 2025 - 1 Ws 1/25 (S) -, Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 3. Dezember 2024 - 13 KLs 11/24 -, Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 5. Juni 2024 - 13 KLs 5/24 -, Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 18. März 2024 - 89 Gs 474/24 -, Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 26. Februar 2025 - 1 Ws 14/25 -, Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 4. Dezember 2024 - 13 KLs 11/24 -, Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 27. März 2024 - 89 Gs 474/24.
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