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| OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 1 Ws 14/94 L |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 671/95
Grundrechtliche Vorgaben der vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung nach §§
OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 1 Ws 14/94Heinrich Pommerenke
Heinrich Pommerenke
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 1 Ws 14/94 L
- BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 671/95
Papierfundstellen
- MDR 1995, 841
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 1 Ws 14/94
Eine vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung des Unrechts- und Schuldgehalts dieser Taten unter Beachtung der verfassungsgerichtlichen Ansätze und des verbindlich vorgegebenen Bewertungsrahmens (BVerfGE 45, 245, 258; 86, 288, 324; StV 1993, 598 ) ergibt, daß die Schuld des Verurteilten exorbitant schwer wiegt. - BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 1 Ws 14/94
Als solche Umstände hat die Rechtsprechung (BGH, B. v. 22.11.1994, GSSt 2/94 = NJW 1995, 407 ) beispielsweise eine besondere Verwerflichkeit der Tatausführung, mehrere Opfer bei einer Tat, die Begehung mehrerer Mordtaten, aber auch - in oder ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene weitere schwere Straftaten angesehen. - BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2174/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 1 Ws 14/94
Eine vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung des Unrechts- und Schuldgehalts dieser Taten unter Beachtung der verfassungsgerichtlichen Ansätze und des verbindlich vorgegebenen Bewertungsrahmens (BVerfGE 45, 245, 258; 86, 288, 324; StV 1993, 598 ) ergibt, daß die Schuld des Verurteilten exorbitant schwer wiegt.
- OLG Karlsruhe, 23.09.1993 - 1 Ws 61/93
Verbüßungsdauer; Zeitpunkt; Entscheidung; Aussetzung; Strafrest; Bewährung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 1 Ws 14/94
Etwaigen schwerwiegenden gesundheitlichen Veränderungen kann im Rahmen der Gebotenseinsklausel auch künftig Rechnung getragen werden (vgl. Senatsbeschluß NJW 1993, 2192 u. StV 1994, 29, 30). - OLG Karlsruhe, 21.12.1990 - 1 Ws 275/90
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 1 Ws 14/94
Die nicht zu beanstandende Führung im bisherigen Vollzug, eine Nachreifung, gezeigte Reue und Bemühung um soziale Kontakte, sowie das Alter und die erlittene Tumorerkrankung des Verurteilten mit risikobehafteten Aussichten nach Nephrektomie waren zwar unter dem Gesichtspunkt des Gebietens im Rahmen der vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluß Die Justiz 1993, 226, 227, 229; MDR 1991, 892, 893). - OLG Karlsruhe, 12.02.1993 - 1 Ws 247/92
Vollstreckungsgericht; Schwere der Schuld; Subjektiv
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 1 Ws 14/94
Die nicht zu beanstandende Führung im bisherigen Vollzug, eine Nachreifung, gezeigte Reue und Bemühung um soziale Kontakte, sowie das Alter und die erlittene Tumorerkrankung des Verurteilten mit risikobehafteten Aussichten nach Nephrektomie waren zwar unter dem Gesichtspunkt des Gebietens im Rahmen der vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluß Die Justiz 1993, 226, 227, 229; MDR 1991, 892, 893). - OLG Zweibrücken, 27.05.1992 - 1 Ws 241/92
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 1 Ws 14/94
Vom Vorliegen einer Mehrfachtäterschaft ist nicht nur hinsichtlich mehrerer begangener Mordtaten, sondern grundsätzlich auch insoweit auszugehen, wenn die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes im Urteil mit zeitiger Freiheitsstrafe, die der Verurteilte wegen eines versuchten Mordes oder einer anderen schwergewichtigen Straftat verwirkt hat, zusammengetroffen ist, und gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB auf lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe erkannt wurde (Senatsbeschluß vom 17.02.1993 - 1 Ws 242/92 L).
- OLG Stuttgart, 21.09.1994 - 1 Ws 197/94
Ausländischer Beschuldigter; Untersuchungshaft; Telefongespräch; Angehörige; …
Angesichts dieser Umstände und der gebotenen Gleichbehandlung von Gefangenen ist es deshalb erforderlich, Telefongespräche von diesen mit Personen außerhalb der Vollzugsanstalt, auch mit nahen Angehörigen, nur eingeschränkt zuzulassen und nur dann zu genehmigen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse des Untersuchungsgefangenen an einer telefonischen Kommunikation besteht (…Theodor Grunau, Untersuchungshaftvollzugsordnung , 2. Auflage 1972, S. 95;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Auflage 1993, § 119 Rdnr. 14; OLG Frankfurt StV 1982, 476, StV 1986, 398, StV 1992, 281 ; OLG Düsseldorf StV 1989, 254 ; Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO , 3. Auflage 1993, § 119 Rdnr. 56, OLG Stuttgart Beschluß vom 25. Januar 1994, 1 Ws 14/94).
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