Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.09.2023 - 1 Ws 141/23 (S) |
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Akteneinsicht, Nebenklägerin, Verletzte, Versagungsgründe
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Akteneinsicht für Nebenkläger
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Kurzfassungen/Presse
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StPO: Akteneinsicht der Verletzten/Nebenklägerin - Wann ist der Untersuchungszweck gefährdet?
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 04.08.2023 - 11 KLs 16/23
- OLG Brandenburg, 13.09.2023 - 1 Ws 141/23 (S)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Braunschweig, 03.12.2015 - 1 Ws 309/15
Akteneinsicht an den Verfahrensbevollmächtigten des Verletzten trotz …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2023 - 1 Ws 141/23
Eine Gefährdung des Untersuchungszwecks kann angenommen werden, wenn zu befürchten ist, dass bei Gewährung der Akteneinsicht die Sachaufklärung beeinträchtigt wird, weil etwa - wie hier vom Verteidiger insbesondere im Hinblick auf das erstellte aussagepsychologische Gutachten geltend gemacht - die Kenntnis der Verletzten vom Akteninhalt die Zuverlässigkeit und den Wahrheitsgehalt einer von ihr noch zu erwartenden Zeugenaussage beeinträchtigen kann (vgl. KG, NStZ 2016, 438; OLG Braunschweig, NStZ 2016, 629).Denn zum einen geht mit der Wahrnehmung des gesetzlich eingeräumten Akteneinsichtsrechts nicht typischerweise eine Entwertung des Realitätskriteriums der Aussagekonstanz einher (vgl. BGH, NStZ 2016, 367; OLG Braunschweig NStZ 2016, 629).
- BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2023 - 1 Ws 141/23
Die mögliche Aktenkenntnis der künftigen Zeugin kann hiernach bei der Beweiswürdigung - soweit erforderlich - berücksichtigt werden (vgl. BGH, NJW 2005, 1519). - BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16
Keine grundsätzliche Erörterungspflicht in Bezug auf Kenntnis des Zeugen vom …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2023 - 1 Ws 141/23
Denn zum einen geht mit der Wahrnehmung des gesetzlich eingeräumten Akteneinsichtsrechts nicht typischerweise eine Entwertung des Realitätskriteriums der Aussagekonstanz einher (vgl. BGH, NStZ 2016, 367; OLG Braunschweig NStZ 2016, 629).
- KG, 21.11.2018 - 3 Ws 278/18
Nebenklage im Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Beschränkung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2023 - 1 Ws 141/23
Zum anderen würde durch die generalisierende Annahme, dass mit der Akteneinsicht durch den Verletztenbeistand die Glaubhaftigkeit der Angaben eines Verletzten stets in besonderer Weise in Zweifel zu ziehen sei, seine freie Entscheidung, Akteneinsicht zu beantragen, beeinträchtigt werden; gerade denjenigen, die Opfer einer Straftat geworden sind, würden damit die Schutzfunktionen der §§ 406 d f. StPO entzogen (…vgl. BGH, a.a.O.;… der Senat a.a.O.; KG, NStZ 2016, 438; KG, Beschluss vom 21. November 2018, Az.: 3 Ws 278/18, juris; OLG Düsseldorf, StV 1991, 202). - OLG Brandenburg, 06.07.2020 - 1 Ws 81/20
Akteneinsichtsrecht Nebenkläger als Verletzter - Versagungsgründe
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2023 - 1 Ws 141/23
Allein die Rolle der Verletzten als Zeugin in dem anhängigen Strafverfahren und die deshalb durch das Akteneinsichtsrecht grundsätzlich eröffnete Möglichkeit einer "Präparierung" ihrer Aussage anhand des Akteninhalts reicht für eine Versagung der Akteneinsicht nicht aus (vgl. Beschluss des Senates vom 06. Juli 2020, Az.: 1 Ws 81/20; Hanseatisches OLG Hamburg, NStZ 2015, 105). - OLG Düsseldorf, 29.01.1991 - V 21/88
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2023 - 1 Ws 141/23
Zum anderen würde durch die generalisierende Annahme, dass mit der Akteneinsicht durch den Verletztenbeistand die Glaubhaftigkeit der Angaben eines Verletzten stets in besonderer Weise in Zweifel zu ziehen sei, seine freie Entscheidung, Akteneinsicht zu beantragen, beeinträchtigt werden; gerade denjenigen, die Opfer einer Straftat geworden sind, würden damit die Schutzfunktionen der §§ 406 d f. StPO entzogen (…vgl. BGH, a.a.O.;… der Senat a.a.O.; KG, NStZ 2016, 438; KG, Beschluss vom 21. November 2018, Az.: 3 Ws 278/18, juris; OLG Düsseldorf, StV 1991, 202).
- OLG Köln, 14.02.2024 - 2 Ws 70/24
Beschwerde des Angeklagten gegen die Gewährung von Akteneinsicht für die …
Rn. 35 Dabei kann einer abstrakten Gefährdung des Untersuchungszwecks durch die Gewährung von Akteneinsicht an den Verletztenbeistand insbesondere durch dessen Zusicherung begegnet werden, dem Verletzten selbst keine Akteninhalte zur Verfügung zu stellen (vgl. SenE v. 10.03.2022, 2 Ws 41/22; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.09.2023, 1 Ws 141/23; OLG Braunschweig, Beschl. v. 03.12.2015, 1 Ws 309/15;… Schmitt a.a.O., § 406e Rn. 12).. - OLG Hamburg, 22.04.2026 - 6 Ws 3/26 Gemäß § 406e Abs. 2 S. 1 StPO ist die Einsicht in die Akten zu versagen, soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen, d.h., wenn deren Interesse an der Geheimhaltung ihrer in den Akten enthaltenen persönlichen Daten größer ist als das berechtigte Interesse des Verletzten, den Akteninhalt zu kennen (vgl. KG NStZ 2016, 438; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 13.09.2023 - 1 Ws 141/23 (S);… Schmitt/Köhler, a.a.O., Rn. 8, 9).
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