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| OLG Hamm, 03.10.1983 - 1 Ws 144/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05
Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Gebühren des anwaltlichen Vertreters des …
Rn. 12 Für die Pflichtverteidigung ist allgemein anerkannt, dass sich der bestellte Verteidiger bei vorübergehender Verhinderung mit Genehmigung des Gerichts durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (…vgl. OLG Frankfurt aaO.; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Oktober 1983 - 1 Ws 144/83 - juris;… Laufhütte in KK, StPO 5. Aufl., § 142 Rdn. 10;… Julius in HK, StPO 3. Aufl., § 142 Rdn. 12;… Wohlers in SK-StPO, § 141 Rdn. 17). - OLG Celle, 19.12.2008 - 2 Ws 365/08
Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch des tageweise als Vertreter des …
Der bestellte Verteidiger kann sich bei vorübergehender Verhinderung mit Genehmigung des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lassen (vgl. KG NStZ-RR 2005, 327, 328 und StraFo 2008, 349; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Oktober 1983, 1 Ws 144/83, juris; OLG Frankfurt NJW 1980, 1703;… LR-Lüderssen/Jahn, StPO 26. Aufl. 2007, Rdnr. 36 zu § 142;… Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., Rdnr. 15 zu § 142) und der allgemeine Vertreter des beigeordneten Verteidigers i. S. von § 53 BRAO kann die Pflichtverteidigung für den beigeordneten Verteidiger führen (BGH NStZ 1992, 248; NStZ-RR 2002, 12).
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