Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 24.02.1986 - 1 Ws 155/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 143
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostentragungspflicht; Pflichtverteidigung; Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Antragszurückweisung
Papierfundstellen
- MDR 1986, 604
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 1 Ws 182/96 Dies gilt auch dann, wenn sich inzwischen ein Wahlverteidiger bestellt hat (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Februar 1986 in MDR 1986, 604 m.w.N.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., Rdnr. 1 zu § 141 m.w.N.).
Dies gilt unabhängig davon, ob der bisherige Pflichtverteidiger mit der Zurücknahme seiner Bestellung einverstanden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Oktober 1987, JMB1. NW 1988, 34; OLG Koblenz, MDR 1986, 604 ; KG JR 1974, 433; a.A. Molketin MDR 1989, 503, m.w.N.).
Diese Ablehnung ist daher einer Anfechtung entzogen (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Februar 1986, a.a.O.; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., Rdnr. 9 zu § 141).
- BGH, 15.08.2023 - StB 28/23
Notwendige Verteidigung (Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen …
Eine etwaige spätere Belastung des Beschuldigten mit den Kosten des Pflichtverteidigers nach einer rechtskräftigen Verurteilung begründet im Erkenntnisverfahren kein Rechtsschutzbedürfnis (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2023 - StB 21/23, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 1986 - 1 Ws 155/86, … - BGH, 03.05.2023 - StB 21/23
Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers (keine Anfechtbarkeit der …
Solche Kosten sind Auslagen der Staatskasse, deren Berechtigung nach Abschluss des Strafverfahrens im Kostenansatzverfahren geprüft wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 1986 - 1 Ws 155/86, …
- OLG Köln, 15.07.1988 - 2 Ws 340/88
Strafprozeßrecht: Anfechtbarkeit der Entscheidung über …
Die Kostenfrage hat neben der ordnungsgemäßen Verteidigung des Angeklagten und des ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens außer Betracht zu bleiben (OLG Düsseldorf, MDR 86, 604; OLG Celle, neue Strafrechtzeitung 88, 39). - OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99
Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers
Die vom Senat (MDR 1986, 604 ; Beschluß vom 5. April 1989 - 1 Ws 302/89) und auch sonst in der Rechtsprechung (OLG Celle, NStZ 1988, 39 ; OLG Koblenz, OLGSt Nr. 1 zu § 142 StPO ; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055) vertretene Ansicht, die Beiordnung ein Pflichtverteidigers und auch die Beiordnung eines weiteren - Pflichtverteidigers neben einen Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sei mangels Beschwer in der Regel einer Anfechtung entzogen, gilt insbesondere für Fälle, in denen die Bestellung eine weiteren Pflichtverteidigers im Interesse und mit Zustimmung des Angeklagten erfolgt und der weitere Verteidiger das Vertrauen des Angeklagten genießt. - OLG Düsseldorf, 28.01.1999 - 1 Ws 74/99 Aber auch eine namens des Angeklagten eingelegte Beschwerde wäre unzulässig, weil dieser ebenfalls in der Regel nicht beschwert ist, wenn die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, der zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs bestellt worden ist, nicht zurückgenommen wird, obwohl sich später ein Wahlverteidiger meldet (vgl. Senat in MDR 1986, 604 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 13.03.1986 - 1 Ws 155/86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung von neuen Straftaten von ganz erheblichem kriminellen Gewicht in der Bewährungszeit
Verfahrensgang
- LG Trier, 04.02.1986 - StVK 5/86
- OLG Koblenz, 13.03.1986 - 1 Ws 155/86
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