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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.10.2024 - 1 Ws 165/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,51224
OLG Saarbrücken, 28.10.2024 - 1 Ws 165/24 (https://dejure.org/2024,51224)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.10.2024 - 1 Ws 165/24 (https://dejure.org/2024,51224)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Oktober 2024 - 1 Ws 165/24 (https://dejure.org/2024,51224)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Saarland, 19.06.2025 - Lv 5/24

    Wohnungsgrundrecht, Durchsuchung, Verfahrenshindernis, Geldwäsche, SVerf Art. 1, …

    Das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken hat die weitere Beschwerde mit Beschluss vom 28.10.2024 (1 Ws 165/24) verworfen.

    Eine Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche setzt voraus, dass ein Anfangsverdacht nicht nur für die Geldwäschehandlung vorliegt, sondern auch für das Herrühren des Vermögensgegenstands aus einer rechtswidrigen Vortat gegeben ist (sog. "doppelter Anfangsverdacht", vgl. BVerfG Beschl. v. 31.1.2020 - 2 BvR 2992/14 - beck-online; Saarländisches Oberlandesgericht Beschl. vom 28.10.2024 - 1 Ws 165/24 - n.v.; LG Saarbrücken Beschl. v. 18.07.2024 - 13 Qs 19/24 - beck-online).

    Erst die Vortat versieht das Geld oder den sonstigen Gegenstand, mit dem der Geldwäschetäter umgeht, mit dem Makel, der einer neutralen, sozialtypischen Handlung wie beispielsweise einer Geldzahlung das Unwerturteil der Strafbarkeit zuweist (vgl. BVerfG Beschl. v. 31.1.2020 - 2 BvR 2992/14 - beck-online; BVerfG Beschl. v. 04.07.2006 - 2 BvR 950/05 - beck-online; Saarländisches Oberlandesgericht Beschl. v. 28.10.2024 - 1 Ws 165/24 - n.v.; LG Saarbrücken Beschl. v. 18.07.2024 - 13 Qs 19/24 - beck-online).

    Mit dem Verzicht auf einen selektiven Vortatenkatalog und die Aufnahme sämtlicher Straftaten in den Kreis der Vortaten wurde der Tatbestand zwar erweitert und die Beweisführung in Bezug auf die Vortat erleichtert (Saarländisches Oberlandesgericht Beschl. v. 28.10.2024 - 1 Ws 165/24 - n.v.; LG Saarbrücken Beschl. v. 18.07.2024 - 13 Qs 19/24 - beck-online; Knierim, Anmerkung zu LG Saarbrücken 13 Qs 19/24, beck-online).

    Der zu "waschende" Gegenstand muss aber weiterhin Ertrag oder Produkt einer Straftat oder ein an deren Stelle getretener Vermögensgegenstand sein (…BT-Drs. 19/24180, S. 29, 30; Saarländisches Oberlandesgericht Beschl. v. 28.10.2024 - 1 Ws 165/24 - n.v.).

    Eine Beweiserleichterung gegenüber den allgemeinen Beweisgrundsätzen im Strafverfahren ist mit dem Wechsel zum "all-crimes"- Ansatz nicht verbunden (Saarländisches Oberlandesgericht Beschl. v. 28.10.2024 - 1 Ws 165/24 - n.v.; LG Saarbrücken Beschl. v. 18.07.2024 - 13 Qs 19/24 - beck-online;… El-Ghazi in Herzog, Geldwäschegesetz, 5. Auflage 2023, StGB § 261, Rn. 59, beck-online).

  • VerfGH Saarland, 20.06.2025 - Lv 9/24

    Vermögensarrest, Geldwäsche, Tatverdacht, Eigentumsfreiheit, Verhältnismäßigkeit, …

    * den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28.10.2024, 1 Ws 165/24.

    den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28.10.2024, 1 Ws 165/24.

    Die gegen die Entscheidung des Landgerichts erhobene weitere Beschwerde hat das Saarländische Oberlandesgericht mit einem dem Beschwerdeführer am 05.11.2024 zugestellten Beschluss vom 28.10.2024 (1 Ws 165/24) verworfen.

    1. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist gemäß Artikel 97 Nr. 4 SVerf, §§ 9 Nr. 13, 55 ff. SVerfGHG zuständig zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde, die von dem Beschwerdeführer mit der Behauptung erhoben wird, durch einen Akt der saarländischen öffentlichen Gewalt, hier durch die Beschlüsse der saarländischen ordentlichen Gerichtsbarkeit und insbesondere abschließend den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28.11.2024 (1 WS 165/24) in seinen Grundrechten oder sonstigen verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein.

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