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| OLG Hamm, 23.11.1983 - 1 Ws 172/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 66
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64
Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf …
Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1983 - 1 Ws 172/83
Rn. 5 Die Beiordnung des Pflichtverteidigers war nicht auf die etwaige Revisionsverhandlung zu erstrecken (vgl. insoweit BGHSt 19, 258).
- OLG Köln, 01.04.1986 - Ss 168/86
Beiordnung eines Verteidigers; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe mit …
Da nur ein Verteidiger Akteneinsicht erhält (§ 147 StPO), würde die Nichtbeiordnung eines Verteidigers in solchen Fällen dem Gebot eines fairen Verfahrens widersprechen (vgl. BGH LM § 140 StPO Nr. 18; OLG Celle StV 1983, 187;… OLG Hamm GA 1971, 25; zur "Schwierigkeit" allgemein; OLG Hamm StV 1984, 66; OLG Düsseldorf StV 1984, 66, 67; OLG Koblenz MDR 1976, 776). - OLG Koblenz, 16.08.2005 - 1 Ws 501/05
Strafprozessrecht: Beschwerde gegen die Ablehnung der …
Die Fähigkeit der Selbstverteidigung ist etwa eingeschränkt, wenn der Beschuldigte einen Intelligenzgrad an der Grenze des Schwachsinns aufweist (vgl. OLG Hamm StV 2000, 92) oder wenn eine Anwendung der §§ 20, 21 StGB konkret in Betracht zu ziehen ist (vgl. OLG Hamm StV 1984, 66; Wohlers in SK-StPO, § 140 Rdnr.49). - LG Frankfurt/Main, 13.12.2022 - 16 Qs 50/22
Pflichtverteidiger, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, Borderline
Insoweit kann dahinstehen, ob schon die verfahrensgegenständliche Frage der (eingeschränkten) Schuldfähigkeit zur Bejahung der Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage genügt (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, Beschl. v. 6.7.2009 - Az.: 1 Ws 151/09 = BeckRS 2009, 23411 bei notwendiger Würdigung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens; ähnlich OLG Hamm, Beschl. v. 23.11.1983 - Az.: 1 Ws 172/83 = BeckRS 2008, 7678). - LG Siegen, 14.11.2024 - 10 Qs 94/24
Pflichtverteidiger, Aufhebung der Bestellung, inhaftierter Mandant, …
Zwar ist der Verteidigung zuzustimmen, dass eine mögliche Schuldunfähigkeit einen notwendigen Verteidiger erforderlich machen kann (bspw. OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.07.2007 -2 Ws 452/07, in der trotz eines Betreuers eine notwendige Verteidigung für erforderlich gesehen wurde, OLG Celle, Beschluss vom 19.01.2007 - 1 Ws 6/07 in einem Fall, in dem der Widerruf einer Strafaussetzung einer 15monatigen Freiheitsstrafe drohte und für die Entscheidung die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens erforderlich war sowie OLG Hamm Beschluss vom 23.11.1983 - 1 Ws 172/83, BeckRS 2008, 7678 in der die Schwierigkeit der Sachlage bejaht wurde und zusätzlich Zweifel an der Schuldfähigkeit bestanden).
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