Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.05.2014 - III-1 Ws 176/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
- openjur.de
Weisung, gefährliche Gegenstände, Therapie, Bestimmtheit, Waffen, Fesselungsgegenstände
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 68 b
Weisung, gefährliche Gegenstände, Therapie, Bestimmtheit, Waffen, Fesselungsgegenstände
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 453 Abs. 2; StPO § 463
Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit einer Weisung bezüglich des Führens gefährlicher oder zur Fesselung geeigneter Gegenstände sowie bezüglich einer Therapieanordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lto.de (Kurzinformation)
Führungsaufsicht - Keine Alkohol, keine Waffen, keine Handschellen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Weisungen für einen Sexualstraftäter
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zulässige Weisungen für einen unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftäter
- haufe.de (Kurzinformation)
Strenge Weisungen auch nach Haftverbüßung möglich
- juraforum.de (Kurzinformation)
Sex-Täter unter Führungsaufsicht muss erlassene Verbote beachten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Strenge Weisungen für einen unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftäter zulässig - Verhaltensvorgaben aufgrund hoher Rückfallgefahr geboten und gerechtfertigt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhältnismäßigkeit u. Bestimmtheit einer Weisung bzgl. des Führens gefährlicher oder zur Fesselung geeigneter Gegenstände sowie bzgl. einer Therapieanordnung
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 93 StVK 203/13
- OLG Hamm, 08.05.2014 - III-1 Ws 176/14
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung: …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
Ihm muss mit der Weisung unmittelbar verdeutlicht werden, was genau von ihm erwartet wird (BGH NJW 2013, 710 m.w.N.). - OLG Koblenz, 12.01.2011 - 2 Ws 16/11
Strafaussetzung zu Bewährung: Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen oder …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
Von Gesetzwidrigkeit ist auszugehen, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen ist bzw. in der angewendeten Vorschrift keine ausreichende Rechtsgrundlage hat, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Koblenz, Beschl. v. 12.01.2011 - 2 Ws 16/11 = BeckRS 2011, 02089 m.w.N.). - OLG Rostock, 15.11.2013 - 1 Ss 79/13
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Prüfung der Zweckmäßigkeit …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
In der jetzigen Fassung ist die Weisung auch hinreichend bestimmt (OLG Rostock, Beschl. v. 15.11.2013 - 1 Ss 79/13 - juris). - OLG Hamm, 22.01.2013 - 5 Ws 342/12
Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (Konsumverbote)
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
Ihm ist also bewusst, dass es noch näherer Konkretisierung bedarf und dass solange diese noch nicht erfolgt ist, ein Weisungsverstoß nicht in Betracht kommt (vgl. dazu: OLG Hamm, Beschl. v. 22.01.2013 - 5 Ws 342/12).
- OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16
Zumutbarkeit einer sog. Abstinenzweisung bei einem langjährig drogenabhängigem …
Die Rechtswidrigkeit einer im Rahmen der Führungsaufsicht getroffenen Anordnung liegt vor, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Hamm, 1 Ws 176/14 vom 08.05.2014, zitiert nach juris).Gerichtlich festgestellt werden müssen in der Weisung, soll sie strafbewehrt sein, bei welcher Person oder Einrichtung die Vorstellung erfolgen soll, deren Zweck, wie häufig sie zu erfolgen hat, wie lange die Weisung gelten soll und wie deren Erfüllung nachzuweisen ist (vgl. OLD Dresden, 2 Ws 423/07, vom 06.09.2007 Rn. 15, OLG Hamm, 1 Ws 176/14 vom 08.05.2014, zitiert nach juris).
- KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20
Erteilung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Anforderungen an die …
Rspr.: vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris Rn. 4 und 19. März 2009, a.a.O., Rn. 8; Senat, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 Ws 31/20 -, 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 -, 29. Januar 2018, a.a.O. und 19. April 2018, a.a.O.). - OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der …
Die begehrte Abänderung würde der Sache nach eine eigene Ermessensausübung des Beschwerdegerichts darstellen, dem es aufgrund der gesetzlichen Regelung aus Rechtsgründen verwehrt ist, sein Ermessen mangels einer Ermessensreduzierung der Kammer "auf Null" an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen und in der Sache gemäß § 309 Abs. 2 StPO selbst zu entscheiden (std. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 05. Juni 2015 - 2 Ws 248/15 -, sowie vom 08. Juni 2011 - 2 Ws 282/11 -, jeweils juris; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris). - OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22 Die begehrte Abänderung würde der Sache nach eine eigene Ermessensausübung des Beschwerdegerichts darstellen, dem es aufgrund der gesetzlichen Regelung aus Rechtsgründen verwehrt ist, sein Ermessen mangels einer Ermessensreduzierung der Kammer "auf Null" an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen und in der Sache gemäß § 309 Abs. 2 StPO selbst zu entscheiden (std. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 05. Juni 2015 - 2 Ws 248/15 -, sowie vom 08. Juni 2011 - 2 Ws 282/11 -, jeweils juris; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris).
- KG, 09.12.2020 - 5 Ws 223/20
Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Weisungen durch das Beschwerdegericht: Weisung …
Zwar ist es dem Beschwerdegericht aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO aus Rechtsgründen grundsätzlich verwehrt, sein Ermessen an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen (std. Rspr.: vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris Rn. 4 und 19. März 2009, a.a.O., Rn. 8;… Senat, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 Ws 31/20 - 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 -, 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - und 19. April 2018, a.a.O.).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Thüringen
Untersuchungshaft: Anforderungen an eine Fortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung bei Wiederanordnung des Vollzugs eines zunächst außer Vollzug gesetzten Haftbefehls; Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 17.04.2014 - 820 Js 31235/12
- OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.10.2012 - StB 9/12
Fortdauer der Untersuchungshaft; Verbrechen gegen die Menschlichkeit; …
Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
Rn. 11 a) Die Bewertung des - in jedem Verfahrensstadium erneut zu prüfenden - dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505 - 508; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.05.2000, 2 Ws 152/00, bei juris; Senatsbeschlüsse vom 26.06.2013, 1 Ws 246/13, und vom 23.09.2013, 1 Ws 361/13).Eine umfassende Darstellung und Bewertung der erhobenen Beweise muss vielmehr den schriftlichen Urteilsgründen vorbehalten bleiben (BGH NStZ-RR 2013, 16).
Vielmehr ist dem Senat wegen der verfahrensrechtlichen Besonderheiten von Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung bei der gegebenen - der Verfahrenskonstellation eines vom Beschwerdegericht nicht behebbaren Verfahrensmangels entsprechenden - Sach- und Rechtslage eine eigene abschließende Sachentscheidung ausnahmsweise verwehrt (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 16ff.), zumal mit den Beschwerden nicht nur die Wiederherstellung der Außervollzugsetzung der Haftbefehle, sondern - weitergehend - deren Aufhebung begehrt wird.
- OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05
Haftbeschwerde
Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
Es ist vielmehr die originäre Aufgabe des Tatgerichts, die Resultate der Beweisaufnahme festzustellen und die Gesamtheit der bisherigen Ermittlungs- und Verhandlungsergebnisse zu würdigen (Senatsbeschlüsse vom 31.05.2005, 1 Ws 185/05, StV 2005, 559, und vom 28.09.2009, 1 Ws 373/09, bei juris).Rn. 16 Letzteres käme indessen nur dann in Betracht, wenn ohne Rücksicht auf das bisherige Ergebnis der Hauptverhandlung ein dringender Tatverdacht, das Vorliegen eines Haftgrundes oder die Verhältnismäßigkeit des weiteren Haftvollzuges eindeutig zu verneinen wäre (Senatsbeschlüsse StV 2005, 559 und vom 30.04.2014, 1 Ws 168/14).
- OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08
Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über …
Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
Haben sich etwa nach dem Verständnis des Tatrichters die in der Anklageschrift zusammengetragenen Beweisannahmen bestätigt, kann es genügen, - ggf. unter Bezugnahme auf frühere Haftentscheidungen - mitzuteilen, dass die Hauptverhandlung zu keiner Änderung der bislang angenommenen Beweislage geführt hat und auf welchen Beweismitteln diese Erkenntnis beruht (OLG Celle, Beschluss vom 06.01.2009, 1 Ws 629/08, bei juris).
- OLG Nürnberg, 10.10.2013 - 1 Ws 361/13
Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Fortdauerentscheidung nach der neuen …
Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
Rn. 11 a) Die Bewertung des - in jedem Verfahrensstadium erneut zu prüfenden - dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505 - 508; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.05.2000, 2 Ws 152/00, bei juris; Senatsbeschlüsse vom 26.06.2013, 1 Ws 246/13, und vom 23.09.2013, 1 Ws 361/13). - OLG Brandenburg, 31.05.2000 - 2 Ws 152/00
Überprüfung des Tatverdachts nach Erlass eines Urteils
Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
Rn. 11 a) Die Bewertung des - in jedem Verfahrensstadium erneut zu prüfenden - dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505 - 508; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.05.2000, 2 Ws 152/00, bei juris; Senatsbeschlüsse vom 26.06.2013, 1 Ws 246/13, und vom 23.09.2013, 1 Ws 361/13). - OLG Jena, 28.09.2009 - 1 Ws 373/09
Besetzung der Spruchkörper bei Entscheidungen über Haftfragen; Begründungsumfang …
Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
Es ist vielmehr die originäre Aufgabe des Tatgerichts, die Resultate der Beweisaufnahme festzustellen und die Gesamtheit der bisherigen Ermittlungs- und Verhandlungsergebnisse zu würdigen (Senatsbeschlüsse vom 31.05.2005, 1 Ws 185/05, StV 2005, 559, und vom 28.09.2009, 1 Ws 373/09, bei juris). - OLG Saarbrücken, 12.09.2013 - 1 Ws 155/13
Erforderlichkeit der Anhörung eines Sachverständigen im Verfahren über die …
Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
Rn. 1 Wegen des Sachverhalts und des Verfahrensgangs wird auf die Haftfortdauerentscheidungen des Senats vom 30.04.2013, Az. 1 Ws 155-159/13 (14-18), und vom 31.10.2013, Az. 1 Ws 155-159/13 (32-36), verwiesen. - OLG Jena, 19.03.2004 - 1 Ws 91/04
Haftbeschwerde
Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
In aller Regel vermittelt die Hauptverhandlung eine bessere Erkenntnisgrundlage als der Akteninhalt, so dass die Bejahung des dringenden Tatverdachts durch das mit der Hauptsache befasste Gericht indizielle Bedeutung für die Beurteilung durch das Beschwerdegericht hat (Senatsbeschluss vom 19.03.2004, 1 Ws 91/04).
- OLG Bremen, 02.04.2020 - 1 Ws 32/20
Zum Einfluss der Pandemie in Folge der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) …
Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17;… Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 17, OLGSt StPO § 112 Nr. 23;… Beschluss vom 24.04.2019 - 1 Ws 44/19, juris Rn. 19, FD-StrafR 2019, 419256 (Ls.)). - OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19
Nicht nur kurzfristige Überlastung des Gerichts ist keine Rechtfertigung für …
Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17;… Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 17, OLGSt StPO § 112 Nr. 23). - OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20
Untersuchungshaft: Haftfortdauer aufgrund pandemiebedingter Verschiebung von …
Rn. 21 Die Bewertung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender bzw. - wie hier - aufgrund bereits (durch Urteil) abgeschlossener Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NJW 2017, 341; ferner BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505; Senat, Beschl. v. 08.05.2014, 1 Ws 176/14 , m. w. N., bei juris). - OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17
Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen
Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17).
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