Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 20.10.1992 - 1 Ws 185/92 |
Volltextveröffentlichung
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MRK Art. 6 Abs. 3e
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- EGMR, 28.11.1978 - 6210/73
Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.1992 - 1 Ws 185/92
Zwar hat hiernach ein ausländischer Beschuldigter, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, grundsätzlich im gesamten Verfahren "Anspruch auf unentgeltlichen Beistand eines Dolmetschers, damit ihm sämtliche Schriftstücke und mündliche Erklärungen in dem gegen ihn durchgeführten Verfahren übersetzt werden, auf deren Verständnis er angewiesen ist, um ein faires Verfahren zu haben" ( EGMR , NJW 1979, 1091). - OLG Düsseldorf, 06.12.1988 - 1 Ws 1142/88
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.1992 - 1 Ws 185/92
Da zum Beistand eines Verteidigers, den Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK garantiert, auch die Verständigung des Beschuldigten mit seinem Verteidiger gehört, hat ein Beschuldigter nur dann, wenn er nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK den unentgeltlichen Beistand eines Pflichtverteidigers verlangen kann, auch Anspruch auf gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers zu der für ihn kostenlosen Vermittlung der erforderlichen Kommunikation mit diesem Verteidiger (…OLG Düsseldorf a.a.O.;… vgl. auch KG, GA 1977, 278; OLG Zweibrücken, NJW 1980, 2143; OLG Frankfurt, NJW 1981, 533, OLG Düsseldorf, NJW 1989, 677 ). - OLG Düsseldorf, 30.09.1988 - 3 Ws 721/88
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.1992 - 1 Ws 185/92
Aus dem Zusammenhang der Regelungen in Art. 6 Abs. 3 Buchst. c und Buchst. e MRK ergibt sich jedoch, daß Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK dem der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten keinen Anspruch auf gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Vermittlung der Kommunikation mit seinem Wahlverteidiger gibt (OLG Düsseldorf, NStE Nr. 15 zu Art. 6 MRK = MDR 1989, 668 ;… Kleinknecht/Meyer a.a.O., Art. 6 MRK, Rdn. 25;… a.A. KG, NStZ 1990, 402 , Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 464a Rdn. 9 a.E.; vgl. auch OLG Stuttgart, StV 1986, 491).
- OLG Zweibrücken, 19.12.1979 - 1 Ws 377/79
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.1992 - 1 Ws 185/92
Da zum Beistand eines Verteidigers, den Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK garantiert, auch die Verständigung des Beschuldigten mit seinem Verteidiger gehört, hat ein Beschuldigter nur dann, wenn er nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK den unentgeltlichen Beistand eines Pflichtverteidigers verlangen kann, auch Anspruch auf gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers zu der für ihn kostenlosen Vermittlung der erforderlichen Kommunikation mit diesem Verteidiger (…OLG Düsseldorf a.a.O.;… vgl. auch KG, GA 1977, 278; OLG Zweibrücken, NJW 1980, 2143; OLG Frankfurt, NJW 1981, 533, OLG Düsseldorf, NJW 1989, 677 ). - OLG Stuttgart, 20.06.1986 - 3 Ws 139/86
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.1992 - 1 Ws 185/92
Aus dem Zusammenhang der Regelungen in Art. 6 Abs. 3 Buchst. c und Buchst. e MRK ergibt sich jedoch, daß Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK dem der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten keinen Anspruch auf gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Vermittlung der Kommunikation mit seinem Wahlverteidiger gibt (OLG Düsseldorf, NStE Nr. 15 zu Art. 6 MRK = MDR 1989, 668 ;… Kleinknecht/Meyer a.a.O., Art. 6 MRK, Rdn. 25;… a.A. KG, NStZ 1990, 402 , Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 464a Rdn. 9 a.E.; vgl. auch OLG Stuttgart, StV 1986, 491). - OLG Frankfurt, 13.11.1980 - 2 Ws 190/80
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.1992 - 1 Ws 185/92
Da zum Beistand eines Verteidigers, den Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK garantiert, auch die Verständigung des Beschuldigten mit seinem Verteidiger gehört, hat ein Beschuldigter nur dann, wenn er nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK den unentgeltlichen Beistand eines Pflichtverteidigers verlangen kann, auch Anspruch auf gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers zu der für ihn kostenlosen Vermittlung der erforderlichen Kommunikation mit diesem Verteidiger (…OLG Düsseldorf a.a.O.;… vgl. auch KG, GA 1977, 278; OLG Zweibrücken, NJW 1980, 2143; OLG Frankfurt, NJW 1981, 533, OLG Düsseldorf, NJW 1989, 677 ).
- OLG Stuttgart, 12.09.1994 - 1 Ws 176/94
Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Erstattung der Auslagen für die …
Der wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge beim Landgericht - Jugendkammer - Stuttgart angeklagte Beschwerdeführer beantragte dort, ihm und seinem Wahlverteidiger, da sie nicht derselben Sprache mächtig seien, "für die Verteidigergespräche als Dolmetscher Herrn K. G. auf Kosten der Staatskasse beizuordnen." Mit dem hier angefochtenen Beschluß vom 29. Juli 1994 hat das Landgericht diesen Antrag unter Hinweis auf den in anderer Sache ergangenen Beschluß des Senats vom 20. Oktober 1992 - 1 Ws 185/92 - abgelehnt.Der Senat hält fest an seiner bereits mit Beschluß vom 20. Oktober 1992 - 1 Ws 185/92 - vertretenen Auffassung, wonach ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter keinen Anspruch auf gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Vermittlung der Kommunikation zwischen ihm und seinem Wahlverteidiger hat und sich ein solches Recht insbesondere nicht aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK herleiten läßt.
Indes ergibt sich aus dem Zusammenhang der Regelungen in Art. 6 Abs. 3 Buchst. c und Buchst. e MRK, daß Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK dem der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten keinen Anspruch auf gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Vermittlung der Kommunikation mit seinem Wahlverteidiger gibt (Beschluß des Senats vom 20.10.1992 - 1 Ws 185/92; OLG Düsseldorf, NSTE, Nr. 15 zu Art. 6 MRK = MDR 1989, 668 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Auflage, Art. 6 MRK, RNr. 25; a.A. KG, NStZ 1990, 402 ; OLG Düsseldorf, StV 1991, 457;… Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Auflage, § 464 a RNr. 9 a.E.; vgl. auch OLG Stuttgart, StV 1986, 491).
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