Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 1 Ws 19/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 116 Abs 1 StPO, § 230 Abs 2 StPO
Strafverfahren: Außervollzugsetzung eines Haftbefehls zur Sicherung der Durchführung der Hauptverhandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den rechtmäßigen Erlass eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) als Reaktion auf das Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 230 Abs. 2 § 116 Abs. 1
Äußervollzugsetzung eines zur Sicherung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung erlassenen Haftbefehls
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- StV 2005, 432
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 1 Ws 19/04
Rn. 3 Dieser Grundsatz gebietet es, bei der Auswahl zwischen den beiden in § 230 Abs. 2 StPO genannten Zwangsmitteln grundsätzlich von dem mildesten Mittel, der Anordnung der Vorführung, auszugehen (BVerfGE 32, 87 ff., 93; Gollwitzer in FS f. Hannack, 145 ff., 147;… ders. in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 230 Rdnr. 29; Welp, JR 1991, 265 ff., 270). - LG Dortmund, 30.01.1987 - 33 Js 95/86
- BVerfG, 21.09.2017 - 2 BvR 1071/15
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen Haftbefehl (Recht …
In analoger Anwendung der Vorschriften zur Außervollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls gemäß §§ 116 ff. StPO besteht die Möglichkeit, auch einen Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO - etwa gegen Sicherheitsleistung oder unter Anordnung von Meldeauflagen - außer Vollzug zu setzen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 2004 - 1 Ws 19/04 -, juris;… Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 230 Rn. 22). - BGH, 13.01.2026 - StB 1/26
Beschwerde gegen Sitzungshaftbefehl (ordnungsgemäße Ladung des Angeklagten; …
Rn. 28 cc) Aus diesen Gründen kommt eine mit dem Beschwerdevorbringen angeregte Außervollzugsetzung gegen Weisungen in entsprechender Anwendung des § 116 StPO (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. September 2017 - 2 BvR 1071/15, juris Rn. 29; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 2004 - 1 Ws 19/04, StV 2005, 432;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 230 Rn. 22) - wie zum Beispiel die Anweisung, den Aufenthalt in einer bestimmten Klinik zu nehmen - gleichfalls nicht in Betracht.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 14.01.2004 - 1 Ws 19/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
StPO § 342 III
- rechtsportal.de
StPO § 342 Abs. 3
Reihenfolge der Antragseinreichung bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Revision
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verbindung von Revision und Wiedereinsetzungsantrag; Gleichzeitigkeit des Eingangs von Revision und Wiedereinsetzungsantrag
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 06.09.1984 - 1 Ws 321/84
Fernschriftlicher Wiedereinsetzungsantrag; Fernschriftliche Revisionseinlegung; …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2004 - 1 Ws 19/04
Allein entscheidend ist die zeitliche Reihenfolge der Eingänge unabhängig von der Länge des dazwischen liegenden Zeitraumes (OLG Stuttgart, NJW 84, 2900 m.w.N.).
- AG Köln, 06.10.2022 - 583 OWi 145/22
Wiedereinsetzung, Verzicht, Rechtsbeschwerde
In der Rechtsprechung ist - so man getrennte Erklärungen noch zulässt - anerkannt, dass an die dann zu wahrende Gleichzeitigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind: Beide Schriftsätze müssen unmittelbar aufeinanderfolgend bei Gericht eingehen, etwa im gemeinsamen Umschlag oder einheitlich übersandten Fax (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.09.1984 - 1 Ws 321/84; KG, Beschluss vom 26.01.2000 - 1 AR 65/00; OLG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2004 - 1 Ws 19/04): Mögen - großzügig - 12 Minuten Unterschied "immerhin noch" ausreichen (…KG, aaO), genügen 39 Minuten (…OLG Koblenz, aaO) oder gar 1 Stunde und 45 Minuten nicht mehr, um Gleichzeitigkeit anzunehmen (…OLG Stuttgart, aaO).
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| OLG Frankfurt, 11.01.2004 - 1 Ws 19/04 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO
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