Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.06.2004 - 1 Ws 191/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,90348
OLG Hamm, 24.06.2004 - 1 Ws 191/04 (https://dejure.org/2004,90348)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.2004 - 1 Ws 191/04 (https://dejure.org/2004,90348)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 1 Ws 191/04 (https://dejure.org/2004,90348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,90348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • KG, 30.03.2000 - 5 Ws 146/00

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Zulassung eines Langzeitbesuchs; Ermessen der …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2004 - 1 Ws 191/04
    Den gesetzlichen Anforderungen an die Schriftlichkeit einer außerhalb einer mündlichen Verhandlung und in Abwesenheit des Betroffenen in Beschlussform getroffenen richterlichen Entscheidung wird nicht dadurch Genüge getan, dass der Richter in ein Formular oder ein von ihm handschriftlich gefertigtes unvollständiges Schriftstück Blattzahlen, Klammern oder Kreuzzeichen einsetzt, mit denen er auf in den Akten befindliche Textpassagen Bezug nimmt, denn die Unterschrift unter ein solches "Blankett" - um nichts anderes handelt es sich dabei der Sache nach, wenn es der Richter so aus der Hand gibt - deckt nicht die spätere Einfügung von in Bezug genommenen Textstellen durch Geschäftsstellenbeamte bzw. Kanzleibedienstete (vgl. zum Haftbefehl OLG Hamm, Beschluss vom 27. Juli 2000 - 5 Ws 146/00 -).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2004 - 1 Ws 191/04
    So kann ein Eröffnungsbeschluss nach herrschender Meinung trotz fehlender Unterschrift gültig sein, wenn er tatsächlich gefasst worden ist und nicht lediglich einen Entwurf darstellte (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 332; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 114; BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 2 Ws 358/99

    Eröffnungsbeschluß; Wirksamkeit; Gericht; Eröffnung; Hauptverfahren; …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2004 - 1 Ws 191/04
    So kann ein Eröffnungsbeschluss nach herrschender Meinung trotz fehlender Unterschrift gültig sein, wenn er tatsächlich gefasst worden ist und nicht lediglich einen Entwurf darstellte (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 332; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 114; BayObLG …
  • LG Arnsberg, 25.11.2009 - 2 Qs 84/09

    Beschluss

    Rn. 16 Den gesetzlichen Anforderungen an die Schriftlichkeit einer außerhalb einer mündlichen Verhandlung und in Abwesenheit des Betroffenen in Beschlussform getroffenen richterlichen Entscheidung (§§ 33 ff StPO) wird nicht dadurch Genüge getan, dass der Richter in ein Formular oder ein von ihm gefertigtes unvollständiges Schriftstück Blattzahlen, Klammern oder Kreuzzeichen einsetzt, mit denen er auf in den Akten befindliche Textpassagen Bezug nimmt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.2004, Az 1 Ws 191/04).
  • LG Münster, 15.12.2021 - 11 Qs 68/21

    Durchsuchung, Anforderungen an die Begründung, eigenverantwortliche Prüfung, …

    Dabei wird den gesetzlichen Anforderungen einer außerhalb der mündlichen Verhandlung getroffenen richterlichen Entscheidung (§§ 33 ff. StPO) nicht dadurch Genüge getan, dass die Richterin in ein Formular oder ein von ihr gefertigtes unvollständiges Schriftstück Blattzahlen, Klammern oder Kreuzzeichen einsetzt, mit denen sie auf in den Akten befindliche Textpassagen Bezug nimmt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.2004, Az: 1 Ws 191/04).
  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 1 Ws 223/08

    Beschluss; Schriftform; Anforderungen

    Den gesetzlichen Anforderungen an die Schriftlichkeit einer außerhalb einer mündlichen Verhandlung und in Abwesenheit des Betroffenen in Beschlussform getroffenen richterlichen Entscheidung wird nicht dadurch genüge getan, dass der Richter in ein Formular oder ein von ihm handschriftlich gefertigtes unvollständiges Schriftstück etwa Blattzahlen, Klammern oder Kreuzzeichen einsetzt, mit denen er auf in den Akten befindliche Textpassagen Bezug nimmt oder anstelle einer erforderlichen Begründung einen Hinweis auf eine mit einem Datum und einer Zahlenkombination versehene "Datei" einfügt, denn die Unterschrift unter ein solches "Blankett" - um nichts anderes handelt es sich dabei der Sache nach, wenn es der Richter so aus der Hand gibt - deckt nicht die spätere Einfügung von in Bezug genommenen Textstellen oder Dateien durch Geschäftsstellenbeamte bzw. Kanzleibedienstete (vgl. zum Bewährungswiderruf OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juni 2004 - 1 Ws 191/04 - und zum Haftbefehl OLG Hamm, Beschluss vom 27. Juli 2000 - 5 Ws 146/00 -).
  • LG Limburg, 11.03.2015 - 1 Qs 27/15
    Dabei wird den gesetzlichen Anforderungen einer außerhalb der mündlichen Verhandlung getroffenen richterlichen Entscheidung gemäß § 33 StPO nicht dadurch Genüge getan, dass der Richter in ein Formular oder ein von ihm gefertigtes unvollständiges Schriftstück Blattzahlen, Klammern oder Kreuzzeichen einsetzt, mit denen er auf in den Akten befindliche Textpassagen Bezug nimmt (OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juni 2004 - 1 Ws 191/04; LG Siegen, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 10 Qs 104/09, jeweils juris).
  • LG Siegen, 25.10.2010 - 10 Qs 104/09

    Anforderungen an eine außerhalb der mündlichen Verhandlung getroffenen …

    Dabei wird den gesetzlichen Anforderungen einer außerhalb der mündlichen Verhandlung getroffenen richterlichen Entscheidung (§§ 33 ff. StPO) nicht dadurch Genüge getan, dass der Richter in ein Formular oder ein von ihm gefertigtes unvollständiges Schriftstück Blattzahlen, Klammern oder Kreuzzeichen einsetzt, mit denen er auf in den Akten befindliche Textpassagen Bezug nimmt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.2004, Az: 1 Ws 191/04).
  • LG Essen, 05.07.2024 - 64 Qs 21/24

    Durchsuchung, Durchsuchungsbeschluss, Begründung, Bezugnahme

    Den gesetzlichen Anforderungen an die Schriftlichkeit einer außerhalb einer mündlichen Verhandlung und in Abwesenheit des Betroffenen in Beschlussform getroffenen richterlichen Entscheidung (§§ 33 ff. StPO) wird nicht dadurch Genüge getan, dass der Richter in ein Formular oder ein von ihm gefertigtes unvollständiges Schriftstück Blattzahlen, Klammern oder Kreuzzeichen einsetzt, mit denen er auf in den Akten befindliche Textpassagen Bezug nimmt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.2004, Az 1 Ws 191/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht