Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.07.2008 - III-1 Ws 202/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
StPO § 122 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einhaltung des Beschleunigungsgrundsatzes hinsichtlich des Beginns der Hauptverhandlung innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2008 - 1 Ws 202/08
Dem Beschleunigungsgrundsatz ist u. a. -sofern nicht besondere Umstände vorliegen- nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. BVerfG Beschluss vom 11. Juni 2008 -2 BvR 806/08-). - OLG Düsseldorf, 02.07.2008 - 1 Ws 200/08
Einhaltung des Beschleunigungsgrundsatzes hinsichtlich des Beginns der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2008 - 1 Ws 202/08
III-1 Ws 200/08 III-1 Ws 201/08 III-1 Ws 202/08.
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