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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20811
OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14 (https://dejure.org/2014,20811)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.08.2014 - 1 Ws 205/14 (https://dejure.org/2014,20811)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. August 2014 - 1 Ws 205/14 (https://dejure.org/2014,20811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StPO § 454 Abs. 1 S. 3; StPO § 458 Abs. 3; StPO § 463 Abs. 3 S. 1; StGB § 67d Abs. 2
    Anhörung im Überprüfungsverfahren der Unterbringung durch den beauftragten oder ersuchten Richter; Keine automatische Beendigung der Maßregel bei verfassungswidrigem Überschreiten der Überprüfungsfristen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und Fehler bei der Fortdauerentscheidung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anhörung wegen Fortdauer einer Unterbringung kann von beauftragtem Richter durchgeführt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anhörung im Überprüfungsverfahren der Unterbringung durch den beauftragten oder ersuchten Richter; Keine automatische Beendigung der Maßregel bei verfassungswidrigem Überschreiten der Überprüfungsfristen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14
    Auch verfassungsrechtlich bestehen gegen die Zulassung einer Anhörung durch den beauftragten oder ersuchten Richter, je nachdem, ob dem persönlichen Eindruck des Gerichts besondere Bedeutung zukommt, und nach Bedeutung der Sache und Schwierigkeit der Entscheidung keine Bedenken (BVerfG, Beschluss vom 03.06.1992, 2 BvR 1041/88 und 78/89, juris, Rn. 162).
  • EGMR, 19.09.2013 - 17167/11

    Sicherungsverwahrter soll Schmerzensgeld bekommen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14
    Der EGMR hat vielmehr in der auch vom Beschwerdeführer im Schriftsatz vom 15.07.2014 (Bl. 526 ff. Bd. III d. A.) angeführten Entscheidung vom 19.09.2013 (Az: 17167/11, veröffentlicht in juris) hinsichtlich einer willkürlichen Fristüberschreitung bei einer Fortdauerentscheidung lediglich für den Zeitraum zwischen dem Ablauf der Prüffrist und dem Erlass der Fortdauerentscheidung eine Konventionswidrigkeit festgestellt (…EGMR, a. a. O., Rn. 90 f.).
  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14
    Vielmehr genügt eine Anhörung durch den beauftragten oder ersuchten Richter jedenfalls in "besonderen Fällen" dem Gesetz (BGH, Beschluss vom 13.09.1978, StB 187/78, juris, Rn.7), wobei der BGH ausdrücklich offen gelassen, hat, ob die Anhörung durch einen beauftragten Richter schon immer dann zulässig ist, wenn dieser als Mitglied des Gerichts an dem Beschluss mitwirkt (…a. a. O. Rn. 6).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Anhörung durch …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14
    Rn. 8 a) Es ist höchstrichterlich geklärt und entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 08.07.2014, 1 Ws 170/14, juris, Rn. 8), dass § 454 Abs. 1 S. 3 StPO keine Anhörung des Verurteilten in der für die Entscheidung vorgesehenen Besetzung vorschreibt.
  • OLG Nürnberg, 31.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Entscheidung über die bedingte Entlassung aus der Unterbringung in einem …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14
    Soweit obergerichtliche Entscheidungen darüber hinausgehend eine Anhörung durch den gesamten Spruchkörper in bestimmten Konstellationen unabhängig davon ausnahmslos für erforderlich halten, welchen Einfluss der persönliche Eindruck im Einzelfall auf die zu treffende Entscheidung haben kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013, 2 Ws 17/13, juris Rn. 21 für den Fall, dass der Verurteilte in der Vergangenheit von dem Spruchkörper in seiner aktuellen Besetzung noch nicht angehört wurde; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 03.11.2009, 3 Ws 868/09, juris, Rn. 6 - 13 in den dort genannten Fällen), folgt der Senat dieser restriktiveren Rechtsprechung nicht.
  • OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 3 Ws 868/09

    Überprüfungsverfahren für die Vollstreckung einer Unterbringung in einem …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14
    Soweit obergerichtliche Entscheidungen darüber hinausgehend eine Anhörung durch den gesamten Spruchkörper in bestimmten Konstellationen unabhängig davon ausnahmslos für erforderlich halten, welchen Einfluss der persönliche Eindruck im Einzelfall auf die zu treffende Entscheidung haben kann (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 31.01.2013, 2 Ws 17/13, juris Rn. 21 für den Fall, dass der Verurteilte in der Vergangenheit von dem Spruchkörper in seiner aktuellen Besetzung noch nicht angehört wurde; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.11.2009, 3 Ws 868/09, juris, Rn. 6 - 13 in den dort genannten Fällen), folgt der Senat dieser restriktiveren Rechtsprechung nicht.
  • OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10

    Aussetzung einer Unterbringung: Gerichtsbesetzung bei der Anhörung des …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14
    Soweit dem Senat die Sicherungsverwahrung betreffende nach dem 01.01.2010 ergangene Entscheidungen der Oberlandesgerichte bekannt geworden sind, haben diese die Anhörung des Verurteilten durch den beauftragten Richter dann für zulässig gehalten, wenn dem persönlichen Eindruck vom Betroffenen eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt bzw. es auf diesen nicht ankommt (OLG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 15.01.2010, 1 Ws 9/10 und 812/09 jeweils Rn. 11 f.; OLG München…, Beschluss vom 06.03.2013, 1 Ws 99/13 und 1 Ws 100/13 Rn. 19).
  • OLG München, 06.03.2013 - 1 Ws 99/13
    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14
    Soweit dem Senat die Sicherungsverwahrung betreffende nach dem 01.01.2010 ergangene Entscheidungen der Oberlandesgerichte bekannt geworden sind, haben diese die Anhörung des Verurteilten durch den beauftragten Richter dann für zulässig gehalten, wenn dem persönlichen Eindruck vom Betroffenen eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt bzw. es auf diesen nicht ankommt (…OLG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 15.01.2010, 1 Ws 9/10 und 812/09 jeweils Rn. 11 f.; OLG München, Beschluss vom 06.03.2013, 1 Ws 99/13 und 1 Ws 100/13 Rn. 19).
  • OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16

    Entscheidung über die Fortdauer einer bereits mehr als 10 Jahre dauernden …

    Vielmehr ist in verfahrensmäßiger Hinsicht von den Strafvollstreckungskammern zu verlangen, dass sie - falls sie eine Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Berichterstatter erwägen - im Rahmen einer bewussten Ermessensentscheidung prüfen, ob nicht gerade bei der anstehenden Überprüfungsentscheidung Sachgründe eine Anhörung des Untergebrachten durch den voll besetzten Spruchkörper angezeigt erscheinen lassen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.08.2014, 1 Ws 205/14).

    Dies geschieht einerseits dadurch, dass dem nach § 63 StGB aufgrund einer psychischen Erkrankung Untergebrachten - im Sinne einer effektiven Gewährung rechtlichen Gehörs - die Äußerung zum Gegenstand der Entscheidung - gegenüber einer bloßen schriftlichen Erklärungsmöglichkeit - erleichtert wird und so sein Vorbringen besser erfasst werden kann, und anderseits dadurch, dass sich der Spruchkörper einen persönlichen Eindruck vom Verurteilten verschaffen und diesen bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.08.2014, 1 Ws 205/14).

  • OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14

    Fortdauerentscheidung bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …

    Es ist nicht erforderlich, dass der Verurteilte zuvor bereits durch den gesamten Spruchkörper in der aktuellen Besetzung angehört wurde (Anschluss OLG Braunschweig, 11. August 2014, 1 Ws 205/14).

    Das OLG Braunschweig vertritt indes die Ansicht, es müsse im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der für die individuelle Entscheidung bedeutsamen Umstände beurteilt werden, ob eine Anhörung durch den beauftragten oder ersuchten Richter ausreicht, um eine zuverlässige Tatsachengrundlage zu schaffen (Beschluss vom 11. August 2014 - 1 Ws 205/14 -, zitiert nach juris).

  • OLG Jena, 26.02.2015 - 1 Ws 530/14

    Maßregelvollstreckung: Übertragung der mündlichen Anhörung des Untergebrachten …

    Vielmehr ist in verfahrensmäßiger Hinsicht von den Strafvollstreckungskammern zu verlangen, dass sie - falls sie eine Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Berichterstatter erwägen - im Rahmen einer bewussten Ermessensentscheidung prüfen, ob nicht gerade bei der anstehenden Überprüfungsentscheidung Sachgründe eine Anhörung des Untergebrachten durch den voll besetzten Spruchkörper angezeigt erscheinen lassen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.08.2014, 1 Ws 205/14).

    Dies geschieht einerseits dadurch, dass dem nach § 63 StGB aufgrund einer psychischen Erkrankung Untergebrachten - im Sinne einer effektiven Gewährung rechtlichen Gehörs - die Äußerung zum Gegenstand der Entscheidung - gegenüber einer bloßen schriftlichen Erklärungsmöglichkeit - erleichtert wird und so sein Vorbringen besser erfasst werden kann, und anderseits dadurch, dass sich der Spruchkörper einen persönlichen Eindruck vom Verurteilten verschaffen und diesen bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.08.2014, 1 Ws 205/14).

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20

    Zulässigkeit der Anhörung eines Untergebrachten durch Berichterstatterin als …

    Dies ist im konkreten Einzelfall anhand aller für die individuelle Entscheidung maßgebenden Umstände, namentlich der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit der Entscheidung, zu beurteilen und ist regelmäßig umso eher der Fall, je weniger die Entscheidung von dem persönlichen Eindruck - der eingeschränkt auch vom beauftragten Richter an die übrigen Mitglieder des Spruchkörpers vermittelt werden kann - abhängig ist (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 2 Ws 230/14 , NStZ-RR 2015, 230, 231 - mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstands; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. August 2014 - 1 Ws 205/14, juris Rn. 9 f.; siehe auch BGH…, Beschluss vom 13. September 1978 - StB 187/78, juris Rn. 10, 13 = BGHSt 28, 138, 141, 143; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit einer Übertragung der mündlichen Anhörung auf den beauftragten Richter bei Beachtung der genannten Kriterien vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88, juris Rn. 162 = BVerfGE 86, 288 ff.).
  • OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14

    Strafvollstreckungsverfahren: Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei der …

    17 Nachdem es sich bei der Übertragung der Anhörung auf ein Kammermitglied jedoch um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. die Entscheidung des Senats vom 19.07.2011 - 1 Ws 592, 593/11, NStZ 2011, 716) muss die Strafvollstreckungskammer entweder in dem beauftragenden Beschluss oder in der Entscheidung über die Fortdauer der Maßregel darstellen, aus welchen Gründen sie eine Anhörung der verurteilten Person in Vollbesetzung für nicht veranlasst erachtet (so auch OLG Nürnberg StraFo 2008, 440; a. A. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.08.2014 - 1 Ws 205/14, zitiert nach juris).
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