Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 28.10.2004 - 1 Ws 207/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 25.06.2014 - 2 VAs 9/14
Rechtswegverweisung: Bindungswirkung einer Verweisungsentscheidung bei Verweisung …
Rn. 6 bb) Auf die nachträgliche gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit bereits durch Vollzug erledigter Eingriffsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen ist § 98 Abs. 2 S. 2 StPO entsprechend anwendbar (…Meyer-Goßner/Schmitt § 98 Rn. 23; OLG Karlsruhe NJW 2013, 3738 f; Brandenburgisches OLG NStZ 2007, 54; für Identitätsfeststellung nach §§ 163b, 163c StPO: HansOLG Hamburg, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Ws 207/04 und ThürOLG, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 1 VAs 5/10 -, juris), so dass der Rechtsweg des § 23 EGGVG ausscheidet und das Amtsgericht Hamburg, Ermittlungsrichter, zuständig ist. - OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 2 VAs 3/06
Ermittlungsverfahren: Sachlich zuständiges Gericht für die Überprüfung einer …
Die neuere Rechtsprechung hält für die nachträgliche gerichtliche Überprüfung einer bereits erledigten strafprozessualen Ermittlungshandlung den Rechtsweg zum Ermittlungsrichter des Amtsgerichts in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO für gegeben (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2004 - 1 Ws 207/04 -, enthalten in Juris, für Identitätsfeststellungen nach §§ 163b, 163c StPO, sowie BGHSt 44, 265 f. und OLG Schleswig, Beschluss vom 21.01.2004 - 2 VAs 15/03 -, enthalten in Juris, für die Überprüfung der Art und Weise bereits vollzogener Durchsuchungen;… sowie Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 98 Rn. 23 und § 23 EGGVG Rn. 10 mit weiteren Nachweisen). - VG München, 10.08.2016 - M 7 K 16.3568
Nachträgliche Überprüfung einer polizeilichen Maßnahme - Rechtsweg und …
Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit strafprozessualer Maßnahmen der Polizei ist nicht das Oberlandesgericht gemäß §§ 23 ff. EGGVG berufen, sondern das gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog zuständige Gericht (…vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 18.4.2013 - 2 VAs 2/13 u. a. - juris Rn. 7; Hanseat. OLG, B.v. 28.10.2004 - 1 Ws 207/04 - juris Rn. 5 ff. m. w. N.;… Lutz/Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 98 Rn. 23 m. w. N.). - OLG Jena, 16.09.2004 - 1 Ws 294/04
Reststrafenaussetzung, Jugendstrafe
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 20.09.2000, 1 Ws 297/00 und vom 29.07.2004, 1 Ws 207/04) mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm StV 1996, 277 und StV 2001, 184; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 91) davon aus, dass nach der Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gem. § 85 Abs. 6 JGG die Strafvollstreckungskammer ihre materiell-rechtliche Prüfung nach § 88 JGG vorzunehmen hat.
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