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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.02.2017 - 1 Ws 216/16 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11415
OLG Zweibrücken, 21.02.2017 - 1 Ws 216/16 Vollz (https://dejure.org/2017,11415)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.02.2017 - 1 Ws 216/16 Vollz (https://dejure.org/2017,11415)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 1 Ws 216/16 Vollz (https://dejure.org/2017,11415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 62 Abs 2 S 5 JVollzG RP, § 66 Abs 2 S 1 JVollzG RP
    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Verwendung von Eigengeld eines Gefangenen für den Einkauf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LJVollzG RP § 62
    Umfang des Anspruchs eines Gefangenen auf Einkauf vom Eigengeld

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Umfang des Anspruchs eines Gefangenen auf Einkauf vom Eigengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Gefangenen auf Eigengeld für den Einkauf in der JVA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 174
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1987 - 5 AR Vollz 4/87

    Bedeutung von Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz - Angemessener …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2017 - 1 Ws 216/16
    Es handelt sich um einen die Vollzugsbehörde bindenden Rechtsatz, der auf der Rechtsfolgenseite einen unbestimmten Rechtsbegriff enthält, welcher gerichtlich überprüfbar ist, allerdings der Vollzugsbehörde einen Beurteilungsspielraum eröffnet (BGHSt 35, 101 [104 ff.] = NStZ 1988, 196 [197] zu § 22 StVollzG).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2018 - 1 Ws 67/17

    Übernahme der Vollstreckung eines kroatischen Strafurteils: Anforderungen an die …

    Rn. 3 1. Die Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse über freiheitsentziehende Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich im Bereich des hier in Rede stehenden Vollstreckungshilfeverkehrs mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach §§ 84 ff IRG in der seit dem 25.07.2015 geltenden Fassung, durch die der Rahmenbeschluss 2008/909/JI des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union (…ABl. L 327 vom 05.12.2008, S. 27) in das nationale Recht umgesetzt worden ist (Senat Beschlüsse vom 22.03.2017, 1 Ws 8/17; vom 20.02.2017, 1 Ws 216/16 und vom 31.01.2017, 1 Ws 235/16 , alle abgedruckt bei juris).
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