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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 1 Ws 229/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28462
OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 1 Ws 229/09 (https://dejure.org/2009,28462)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2009 - 1 Ws 229/09 (https://dejure.org/2009,28462)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 1 Ws 229/09 (https://dejure.org/2009,28462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • blutalkohol PDF, S. 336
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69
    Überprüfung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Beschwerdegericht

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 445
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 06.04.2006 - 1 Ws 217/06
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 1 Ws 229/09
    Liegt ein mit der Revision angefochtenes Urteil vor, kommt den Feststellungen des Tatrichters zu den Voraussetzungen des § 69 StGB für die zu treffende Beschwerdeentscheidung zwar keine Bindungs-, aber eine Indizwirkung zu, da das Tatgericht auf Grund der durchgeführten Hauptverhandlung über eine größere Sachnähe und bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügt als das Beschwerdegericht, das sich nur auf den Akteninhalt stützen kann (OLG Koblenz, 1. Strafsenat, Beschluss vom 6. April 2006 - 1 Ws 217/06 -).

    8 Liegt - wie hier - ein mit der Revision angefochtenes Urteil vor, kommt den Feststellungen des Tatrichters zu den Voraussetzungen des § 69 StGB für die zu treffende Beschwerdeentscheidung zwar keine Bindungs-, aber eine Indizwirkung zu, da das Tatgericht auf Grund der durchgeführten Hauptverhandlung über eine größere Sachnähe und bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügt als das Beschwerdegericht, das sich nur auf den Akteninhalt stützen kann (OLG Koblenz, 1. Strafsenat, Beschluss vom 6. April 2006 - 1 Ws 217/06 -).

  • BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00

    Einstweilige Anordnung - Verfassungsbeschwerde - Vorläufige Entziehung - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 1 Ws 229/09
    Rn. 9 2. Gesichtspunkte, die die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis als nicht verhältnismäßig erscheinen lassen könnten (BVerfG, NJW 2001, 357), sind ebenfalls nicht erkennbar, da im vorliegenden Verfahren von der verhängten Sperrfrist von 6 Monaten erst ca. 4 Wochen verstrichen sind.
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ws 513/07

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Ablauf von einem Jahr nach der der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 1 Ws 229/09
    Das Rechtsmittel ist zulässig (vgl. OLG Jena VRS 115, 353 m.w.N.; OLG Koblenz NZV 2008, 47), jedoch unbegründet.
  • OLG Jena, 31.07.2008 - 1 Ws 315/08

    Statthaftigkeit und Prüfungsmaßstab bei einer Beschwerde gegen die vorläufige …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 1 Ws 229/09
    Das Rechtsmittel ist zulässig (vgl. OLG Jena VRS 115, 353 m.w.N.; OLG Koblenz NZV 2008, 47), jedoch unbegründet.
  • KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis trotz des Zeitablaufs von 11 Monaten seit …

    Das Beschwerdegericht ist grundsätzlich gehalten, sich ihr anzuschließen, sofern die Urteilsgründe nicht offensichtlich fehlerhaft sind oder neue Tatsachen eine abweichende Beurteilung gebieten (vgl. HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 8. März 2007 - 2 Ws 43/07 -, juris Rn. 9 ff. mit Nachweisen zum Streitstand; OLG Jena…, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 Ws 54/06 -, juris Rn. 9; für das Revisionsverfahren: OLG Hamm NStZ-RR 2014, 384, 385; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 1 Ws 229/09 -, juris Rn. 8;… vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 111a Rn. 19).
  • LG Zweibrücken, 17.07.2012 - Qs 73/12

    Fahrerlaubnisentziehung wegen eines Regelfalles durch Strafurteil

    Dessen Wertung von der fehlenden charakterlichen Eignung hat das Beschwerdegericht grundsätzlich hinzunehmen wie auch die dem Urteil zugrundliegenden tatsächlichen Feststellungen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, 1 Ws 229/09, Beschluss vom 02.12.2009, zitiert nach Juris [= BA 2010, 299]).
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