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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3141
OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02 (https://dejure.org/2003,3141)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.03.2003 - 1 Ws 230/02 (https://dejure.org/2003,3141)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. März 2003 - 1 Ws 230/02 (https://dejure.org/2003,3141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    StVollZG § 3 Abs. 1; ; StVollZG § 70 Abs. 1; ; StVollZG § 70 Abs. 2 Nr. 2; ; StVollZG § 111 Abs. 1 Nr. 1; ; StVollZG § 111 Abs. 2; ; StVollZG § 116; ; StVollZG § 118; ; StPO § 37 Abs. 2; ; StPO § 44

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerdebefugnis des Justizministeriums in Strafvollzugsachen - Berechtigung zum Besitz einer Playstation durch einen Gefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsbeschwerdebefugnis des Justizministeriums in Strafvollzugssachen; Zum Fristbeginn durch Zustellung an die Strafvollzugsbehörde; Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts aufgrund jahrelanger gerichtlicher Verfahrenspraxis; Recht eines ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 622
  • StV 2003, 407
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (14)

  • OLG Dresden, 16.09.1999 - 2 Ws 637/98

    "Sony Playstation" im Justizvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02
    Teilweise wurden Besitz und Betrieb von Telespielgeräten für zulässig erachtet (OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Hamm StV 2002, 270), während in anderen Fällen die Erwerb und Besitz von Telespielgeräten versagenden Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern gem. § 116 Abs. 1 StVollzG mangels eines Erfordernisses zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht nachgeprüft wurden (OLG München BlStVKunde 2001, Nr. 4/5, 2-3; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 188).

    Telespiele sind als Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung auch außerhalb des Vollzuges für Erwachsene weit verbreitet, weshalb dies bei einem Gefangenen nicht anders bewertet werden kann (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Celle NStZ 1994, 360; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56).

  • OLG Nürnberg, 12.02.2002 - Ws 62/02

    Besitz und Betrieb eines Telespielgeräts der Marke Sony Playstation I in einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02
    Teilweise wurden Besitz und Betrieb von Telespielgeräten für zulässig erachtet (OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Hamm StV 2002, 270), während in anderen Fällen die Erwerb und Besitz von Telespielgeräten versagenden Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern gem. § 116 Abs. 1 StVollzG mangels eines Erfordernisses zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht nachgeprüft wurden (OLG München BlStVKunde 2001, Nr. 4/5, 2-3; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 188).

    Telespiele sind als Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung auch außerhalb des Vollzuges für Erwachsene weit verbreitet, weshalb dies bei einem Gefangenen nicht anders bewertet werden kann (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Celle NStZ 1994, 360; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56).

  • OLG Stuttgart, 03.01.1984 - 4 Ws 447/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02
    Der Senat hält an der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe fest, dass das Justizministerium als zuständige Aufsichtsbehörde zur Einlegung der Rechtsbeschwerde berechtigt ist (Beschluss vom 25.11.1977, ZfStrVo SH 78, 9, 11; vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 1984, 528; OLG Stuttgart NStZ 1997, 152).

    Die Rechtsmittelbefugnis der Aufsichtsbehörde ergibt sich aus der Tatsache, dass die in § 116 Abs. 1 StVollzG vorgesehene Rechtsbeschwerde nicht auf bestimmte Verfahrensbeteiligte beschränkt ist (…OLG Karlsruhe a.a.O.) sowie der Tatsache, dass das Rechtsbeschwerdeverfahren, an dem die Aufsichtsbehörde gem. § 111 Abs. 2 StVollzG beteiligt ist, bereits mit der Einlegung des Rechtsmittels bei der Strafvollstreckungskammer beginnt (OLG Stuttgart NStZ 1984, 528 m. Hinw. auf die amtl. Begründung: BT-Drucks. 7/918, S. 84).

  • KG, 19.07.1983 - 5 Ws 248/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02
    Neben der Aufsichtsbehörde bleibt jedoch auch die Vollzugsbehörde als Beteiligte des gerichtlichen Verfahrens gem. § 111 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG zur Einlegung der Rechtsbeschwerde befugt (OLG Karlsruhe NStZ 1993, 557; ebenso KG NStZ 1983, 576 m.abl.

    Anm. v. Kerner/Streng NStZ 1984, 95).

  • OLG Celle, 25.01.1994 - 1 Ws 324/93

    Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung eines Strafgefangenen; Sicherheit und …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02
    Telespiele sind als Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung auch außerhalb des Vollzuges für Erwachsene weit verbreitet, weshalb dies bei einem Gefangenen nicht anders bewertet werden kann (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Celle NStZ 1994, 360; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02
    Wenn aber einem Gegenstand aufgrund seiner generell abstrakten Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anzuwendenden Kontrollmitteln der JVA begegnet werden kann, liegt ein Versagungsgrund nach § 70 Abs. 2 StVollzG nicht vor (vgl. BVerfG NStZ-RR 1996, 252).
  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01

    Besitz einer "Sony-Playstation" in der Strafhaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02
    Die Beurteilung der generellen Gefährlichkeit eines solchen Telespielgerätes ist überwiegend tatsächlicher Natur (BVerfG NStZ-RR 2002, 128) und hat sich neben dem Sicherheitsgrad der betroffenen Justizvollzugsanstalt an den konkreten örtlichen und den persönlichen Verhältnissen des Gefangenen zu orientieren (OLG Karlsruhe Beschluss vom 27.06.2000 - 2 Ws 179/99 - OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02
    Nachdem der Senat aus den unter Nr. 2. dargelegten Erwägungen eine derartige Zustellung für nicht veranlasst ansieht und eine erfolgte Zustellung nunmehr für die Aufsichtsbehörde die Rechtsbeschwerdefrist nicht erneut in Lauf setzt, was entgegen der bisherigen Übung zur Verfristung der Rechtsbeschwerde vom 23.07.2002 führen würde, war dem Justizministerium insoweit unabhängig von dem im Schreiben vom 20.12.2002 gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung aufgrund der durch die Verfügung vom 11.12.2002 ersichtlichen Änderung der Rechtsprechung des Senats von Amts wegen Wiedereinsetzung zu gewähren (vgl. auch BayVGH München BayVBl 1999, 637; BVerwG NVwZ 2000, 66; OVG Lüneburg NVwZ 2000, 1059).
  • BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 1183/95

    Grundsatz des fairen Verfahrens und Änderung einer jahrelangen gerichtlichen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02
    Der Anspruch des Justizministeriums, das sich durch Rechtsbeschwerdeeinlegung als Aufsichtsbehörde am Verfahren vor dem Oberlandesgericht beteiligen kann, auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren gebietet bei einer durch die Änderung einer jahrelangen gerichtlichen Verfahrenspraxis veranlassten Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfes von Amts wegen die Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist (vgl. BVerfG Beschluss vom 07.10.1996 -1 BvR 1183/95-).
  • OLG Hamm, 01.12.2000 - 1 Vollz (Ws) 165/00

    Freizeitgestaltung eines Strafgefangenen, Versagungsgründe, Ermessen, Ausübung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02
    Teilweise wurden Besitz und Betrieb von Telespielgeräten für zulässig erachtet (OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Hamm StV 2002, 270), während in anderen Fällen die Erwerb und Besitz von Telespielgeräten versagenden Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern gem. § 116 Abs. 1 StVollzG mangels eines Erfordernisses zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht nachgeprüft wurden (OLG München BlStVKunde 2001, Nr. 4/5, 2-3; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 188).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.1992 - 2 Ws 223/92

    Rechtsbeschwerde; Statthaftigkeit; Einstweilige Anordnung; Ärztliche ; Behandlung

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylklage; Asylprozess; Asylrechtsstreit; …

  • OLG Stuttgart, 27.09.1996 - 4 Ws 195/96
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2000 - 2 Ws 179/99
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 1 Ws 500/04

    Strafvollzug: Voraussetzungen der Genehmigung des Besitzes und der Nutzung eines …

    Rn. 7 Flachbildschirmfernsehers ist aufgrund seiner überwiegend tatsächlichen Natur (BVerfG NStZ-RR 2002, 128) im Einzelfall festzustellen und hat sich neben dem Sicherheitsgrad der betroffenen Justizvollzugsanstalt an den konkreten örtlichen Gegebenheiten und den persönlichen Verhältnissen des Gefangenen zu orientieren (Senat, Beschluss vom 10.03.2003, 1 Ws 230/02: Playstation 2).

    Rn. 8 3. Ein Versagungsgrund nach § 70 Abs. 2 StVollzG liegt dabei nicht vor, wenn der generell abstrakten Gefährlichkeit eines Gegenstandes mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anzuwendenden Kontrollmitteln der Justizvollzugsanstalt begegnet werden kann (vgl. BVerfG NStZ-RR 1996, 252; dass. NJW 2003, 2447 f.), wobei vorliegend insbesondere zu berücksichtigen sein wird, inwieweit ein solches Fernsehgerät als mögliches Versteck für verbotene Gegenstände dienen kann und inwieweit dessen auch zum Austausch von Informationen nutzbarer Multifunktionalität ggf. durch Versiegelung bzw. Verplombung von Schnittstellen oder durch andere technische Maßnahmen wirksam begegnet werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 10.03.2003, 1 Ws 230/02: Playstation 2;… Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 69 Rn. 3).

  • LG Bochum, 27.07.2004 - Vollz M 960/03

    Besitz von Gegenständen bei Betäubungsmitteltätern im Strafvollzug

    Rn. 11 Mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 28.07.2003 wandte sich der Antragsteller gegen die Ablehnung seines Antrages auf Genehmigung der Spielekonsole und bezog sich dabei auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 10.03.2003 - Aktz. 1 Ws 230/02 -.

    Rn. 55 Soweit das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 10.03.2003 - 1 Ws 230/02 - eine Genehmigung der Play-Station 2 bestätigt hat, widerspricht die hier vorgenommene Wertung dieser Entscheidung nicht, da sich der Senat nicht mit den Speichermöglichkeiten und dem Datenaustausch durch Memory-Cards befasst hat.

  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

    Rn. 11 bb) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits entschieden worden, daß sowohl dem Telespielgerät "Sony Playstation 1" (vgl. OLG Karlsruhe BlStVK 2/2001, 5-7; OLG München BlStVK 4/5/2001, 2-3; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 188; KG, Beschlüsse vom 26. September 2001 - 5 Ws 615/01 Vollz -, 27. April 2001 - 5 Ws 211/01 Vollz - und 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz - std. Rspr.) als auch der Spielkonsole "Sony Playstation 2" (vgl. OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56; OLG Karlsruhe StV 2003, 407; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; KG, Beschluß vom 29. August 2003 - 5 Ws 430/03 Vollz -) eine generell-abstrakte Gefahr innewohnt.

    Deshalb sind in Bezug auf den Besitz und Betrieb von Telespielgeräten rechtsfehlerfrei ergangene Einzelfallentscheidungen mit unterschiedlichen Ergebnissen möglich geworden (vgl. OLG Karlsruhe StV 2003, 407), ohne daß dies einen Verfassungsverstoß darstellte (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 128; KG, Beschluß vom 29. August 2003 - 5 Ws 430/03 Vollz -).

  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/05

    Ursprüngliche Vollzugsplanung der Justizvollzugsanstalt Freiburg bezüglich …

    Das Justizministerium ist als Aufsichtsbehörde auch befugt, Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer einzulegen (OLG Karlsruhe, NStZ 2003, 622 ; siehe auch OLG Stuttgart NStZ 1984, 528; 1997, 152).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05

    Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für …

    Dies steht im Einklang mit der Entscheidung des Senats vom 10.03.2005 (1 Ws 230/02 - ZfStrVo 2003, 244) und der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (…OLG Hamm a.a.O.;… OLG Jena a.a.O.;… Brandenburgisches OLG a.a.O.;… OLG Frankfurt a.a.O.;… OLG Saarbrücken a.a.O.; KG Berlin ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2005, bei JURIS;… siehe auch OLG Rostock a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04

    Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players

    Nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG ist jedoch die von einem Gegenstand ausgehende abstrakte Gefahr aufgrund seiner Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, als Versagungsgrund ausreichend, sofern dieser Gefahr nicht mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anzuwendenden Kontrollmitteln der JVA begegnet werden kann ( vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Karlsruhe NStZ 2003, 622; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.4.2002, 3 Ws 163/02 (StVollz) ).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2016 - 2 Ws 211/16

    Maßregelvollzug: Ausschluss des Einkaufs alkoholfreien Bieres durch …

    Rn. 5 1. Das Justizministerium Baden-Württemberg ist als am Rechtsbeschwerdeverfahren gemäß §§ 130, 111 Abs. 2 StVollzG beteiligte Aufsichtsbehörde befugt, die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer gemäß §§ 130, 116 Abs. 1 StVollzG selbst zu erheben (Senat, Beschluss vom 18.08.2005, 2 Ws 159/05; Beschluss vom 16.10.2008, 2 Ws 253/08; OLG Karlsruhe, NStZ 2003, 622, 623 m. w. N.).
  • KG, 22.07.2005 - 5 Ws 178/05

    Strafvollzug: Nicht genehmigungsfähiger Besitz der Spielkonsole "Sony Playstation …

    Deshalb sind in bezug auf den Besitz und den Betrieb von Telespielgeräten rechtsfehlerfrei ergangene Einzelfallentscheidungen mit unterschiedlichen Ergebnissen möglich geworden (vgl. OLG Karlsruhe StV 2003, 407), ohne daß dies einen Verfassungsverstoß darstellte (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 128; Senat, Beschluß vom 29. August 2003 - 5 Ws 430/03 Vollz -).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2003 - 1 Ws (Vollz) 14/03

    Versagung der Genehmigung zum Betrieb einer Playstation II

    Der Senat geht hierbei davon aus, dass die in dem Beschluss des OLG Karlsruhe vom 10. März 2003 angeführte "Verplombung" oder Versiegelung der Schnittstellen für den Modem-Anschluss (zum Betrieb eines externen Mobiltelefons, vgl. OLG Karlsruhe, StV 2003, 407 f.) nicht ausreicht, um der im angefochtenen Beschluss zutreffend dargelegten Missbrauchsgefahr der Spielkonsole "Playstation II" zu begegnen und diese dauerhaft zu unterbinden.
  • OLG Stuttgart, 05.02.2019 - 4 Ws 280/18

    Medizinische Versorgung im Strafvollzug in Baden-Württemberg: Kostenbeteiligung …

    Rn. 8 Das Ministerium der Justiz und für Europa ist als Aufsichtsbehörde über die Justizvollzugsanstalt, gegen deren ablehnende Entscheidung sich der Antragsteller wendet, zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde berechtigt (Senatsbeschluss vom 3. Januar 1984 - 4 Ws 447/83, NStZ 1984, 528; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2003 - 1 Ws 230/02, juris Rn. 3 mit weiteren Nachweisen auch zur Gegenansicht).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 3 Ws 773/07

    Strafvollzug: Anforderungen an die Begründung der Versagung des Empfangs von …

  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04

    DVD-Player; Sicherheit; Ordnung; Justizvollzugsanstalt

  • OLG Stuttgart, 26.07.2022 - 4 Ws 365/21

    Unterstützung der Strafgefangenen bei der Teilnahme an Landtagswahlen

  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/04

    Vollzugsplan: Selbstbindung der Vollzugsbehörde bei Aufstellung und …

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