Rechtsprechung
| OLG Jena, 03.07.2008 - 1 Ws 231/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Reststrafenaussetzung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97
Pauschale Verweigerung von Vollzugslockerungen
Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 Ws 231/08
In der Entscheidung NJW 1998, 2202 ff, die eine gegen die Ablehnung der Reststrafenaussetzung gerichtete Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten zum Gegenstand hat, dem die Vollzugsbehörde trotz 25jähriger Inhaftierung selbst engmaschig betreute Lockerungen ohne hinreichende Gründe verweigerte, stellt das BVerfG fest, dass sich die Strafvollstreckungsgerichte mit einem solchen Vorgehen nicht abfinden dürfen, sondern demgegenüber im Aussetzungsverfahren unter Ausschöpfung ihrer prozessualen Möglichkeiten deutlich machen müssen, dass Vollzugslockerungen geboten seien (BVerfG NJW 1998, 2202, 2204). - BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99
Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom …
Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 Ws 231/08
Ablehnende Lockerungsentscheidungen der Vollzugsbehörden dürfen nicht ohne Prüfung ihrer inhaltlichen Berechtigung zum Nachteil des Verurteilten verwertet werden (BVerfG NJW 2000, 502, 504). - BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer bedingten Entlassung
Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 Ws 231/08
Vollzugslockerungen sind bei Verbüßung längerer Freiheitsstrafen zwar regelmäßige, aber nicht zwingende Entlassungsvoraussetzungen (BVerfG StV 2003, 677, 678). - OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99
Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur …
Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 Ws 231/08
Stehen danach Lockerungen noch aus, so kann das Vollstreckungsgericht gleichwohl im Wege eigenständiger prognostischer Einschätzung zu der Überzeugung gelangen, dass eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erst bejaht werden kann, wenn sich die neuen Verhaltensweisen auch und gerade unter Lockerungsbedingungen bestätigt und verfestigt haben (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 311, 313).
- OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11
Begriff der psychischen Störung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG
Schweigt ein Straftäter und kann somit keine ausreichende Gefährlichkeitsprognose gestellt werden, gehen entsprechende Unsicherheiten zu Lasten des Verurteilten, wenn das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit im Hinblick auf den Rang des bedrohten Rechtsgutes besonders hoch ist (KG Berlin, 02.08.2000 zu AZ: 5 Ws 437/2000; OLG Hamm 16.08.2007 zu AZ: 3 Ws 385/07; Thüringer Oberlandesgericht 03.07.2008 zu AZ: 1 Ws 231/08; OLG Karlsruhe 26.07.2004 in NStZ-RR 2005, 172; BGH 25.04.2003 zu STB 4/03 und 1 AR 266/03).
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