Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 26.09.2016 - 1 Ws 246/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- strafrechtsiegen.de
Untersuchungshaft - Neuerlass eines Haftbefehls nach vorangegangener Aufhebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 05.09.2016 - 7 Ns 70/16
- OLG Braunschweig, 26.09.2016 - 1 Ws 246/16
Papierfundstellen
- StV 2017, 456
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09
Untersuchungshaft; Haftverschonung; Fluchtgefahr
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.09.2016 - 1 Ws 246/16
Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert insbesondere die Berücksichtigung der Lebensverhältnisse des Angeklagten und seines bisherigen Verhaltens während des Verfahrens (OLG Dresden, Beschluss vom 3. März 2009, 2 Ws 84/09, Rn. 9, zitiert nach juris); insoweit ist hier maßgeblich darauf abzustellen, dass sich der Angeklagte dem Verfahren auch vor dem Landgericht, also nach seiner Haftentlassung, gestellt hat.In der Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 116 Abs. 4 Nummer 3 StPO entsprechende Anwendung findet, wenn erneut die Untersuchungshaft angeordnet wird, nachdem ein zuvor erlassener Haftbefehl zunächst gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt und danach aufgehoben wurde (OLG Dresden, NStZ-RR 2009, 292; OLG Nürnberg, StV 2013, 519).
- OLG Frankfurt, 06.11.2000 - 1 Ws 139/00
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.09.2016 - 1 Ws 246/16
Demgemäß ist ohne Bedeutung, dass sich der der Anklage zugrunde gelegte dringende Tatverdacht durch eine Verurteilung bestätigt hat und somit noch "dringender" geworden ist (BVerG, a.a.O., OLG Frankfurt, StraFO 2001, 144;… OLG Nürnberg, a.a.O, Rn. 28). - BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05
Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.09.2016 - 1 Ws 246/16
Dagegen könne eine lediglich andere Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhalts einen Widerruf nicht rechtfertigen (BVerfG, StV 2006, 139ff.).
- BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.09.2016 - 1 Ws 246/16
Sie hat ausschließlich den Zweck, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere Strafvollstreckung sicherzustellen (BVerfGE 32, 87, 93). - OLG Köln, 12.05.1995 - 2 Ws 174/95
Freiheitsstrafe; Höhe der Straferwartung; Anreiz zur Flucht ; Bestimmte …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.09.2016 - 1 Ws 246/16
Insgesamt müssen jedoch, wie sich aus dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ergibt, "bestimmte Tatsachen" vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Angeklagte werde dem in der Straferwartung liegenden Fluchtanreiz nachgeben (OLG Köln, StV 1995, 419;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 112, Rn. 24 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 20.03.2013 - 2 Ws 127/13
"Strohballen-Mörder" zurück in Deutschland
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.09.2016 - 1 Ws 246/16
Dabei sind "neu" in diesem Sinne nachträglich eingetretene oder nach Erlass der Aufhebung des früheren Haftbefehls bekannt geworden Umstände nur dann, wenn sie die Gründe des Aufhebungsbeschlusses in einem so wesentlichen Punkt erschüttern, dass eine Aufhebung nicht erfolgt wäre, wenn sie bei der Entscheidung bereits bekannt gewesen wären; maßgeblich ist, ob die Vertrauensgrundlage der Aussetzung- oder Aufhebungsentscheidung erschüttert ist (…BVerfG, a.a.O.;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 116 Rn. 28; OLG Nürnberg, Beschl. vom 20.03.2013, 2 Ws 127/13, Rn. 23, zitiert nach juris).
- OLG Zweibrücken, 30.11.2022 - 1 Ws 243/22
Rechtmäßigkeit einer erneuten Untersuchungshaft bei zuvor als unverhältnismäßig …
Deshalb kommt § 116 Abs. 4 StPO nicht nur dann zur Anwendung, wenn ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl aufgehoben wird (BVerfG…, Beschluss vom 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20, juris Rn. 49; OLG Dresden, Beschluss vom 03.03.2009 - 2 Ws 84/09, NStZ-RR 2009, 292, 293; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 20.03.2013 - 2 Ws 127/13, juris Rn. 22 f.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.09.2016 - 1 Ws 246/16, juris Rn. 24 ff.), sondern auch, wenn ein Haftbefehl aufgehoben wird, ohne vorher außer Vollzug gesetzt worden zu sein (…OLG Dresden, aaO;… Böhm in MüKo-StPO, § 116 Rn. 51;… Paeffgen in SK-StPO, 5. Aufl., § 120 Rn. 10b).Rn. 23 (2) "Neu" im Sinne des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sind nachträglich eingetretene oder nach Aufhebung des früheren Haftbefehls bekannt geworden Umstände nur dann, wenn sie die Gründe des Aufhebungsbeschlusses in einem so wesentlichen Punkt erschüttern, dass eine Aufhebung nicht erfolgt wäre, wären sie bei der Entscheidung bereits bekannt gewesen; maßgeblich ist, ob durch diese Umstände die Vertrauensgrundlage der Aufhebungsentscheidung erschüttert ist (BVerfG…, Beschluss vom 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05, BVerfGK 7, 239, juris Rn. 27; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.09.2016 - 1 Ws 246/16, juris Rn. 26).
- OLG München, 05.12.2019 - 2 Ws 1116/19
Erfolgreiche Beschwerde gegen Invollzugsetzung eines Haftbefehls
Das maßgebliche Kriterium für den Widerruf besteht mit anderen Worten in einem Wegfall der Vertrauensgrundlage der Aussetzungsentscheidung (so BVerG, B. v. 11.07.2012 - 2 BvR 1092/12 -, juris Rn. 43 m.w.N., OLG Braunschweig, B. v. 26.09.2016 - 1 Ws 246/16, BeckRS 2016, 123232).
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