Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.06.2007 - 1 Ws 251/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Sicherungsverwahrung: Berücksichtigungsfähigkeit früherer Verurteilungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 66 Abs. 3 S. 2 StGB; § 275a Abs. 5 StPO
Berücksichtigungsfähigkeit von Strafen aus früheren Verurteilungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung; Voraussetzungen des Erlasses eines Unterbringungsbefehls - Judicialis
StGB § 66 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 3 S. 2
Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigungsfähigkeit von Strafen aus früheren Verurteilungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung; Voraussetzungen des Erlasses eines Unterbringungsbefehls
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg - 102 Js 4427/00
- LG Hannover - 86 StVK 36/04
- AG Aschaffenburg, 06.06.2000 - 4 Ls 102 Js 4427/00
- LG Hannover, 06.12.2002 - 34 A 43/02
- BGH, 25.05.2005 - 2 AR 65/05
- BGH, 25.05.2005 - 2 ARs 143/05
- LG Hannover, 11.06.2007 - 34 A 16/07
- OLG Celle, 19.06.2007 - 1 Ws 251/07
Papierfundstellen
- StV 2007, 577
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05
Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen …
Auszug aus OLG Celle, 19.06.2007 - 1 Ws 251/07
Aber auch soweit die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihres früheren, indes zurückgenommenen Antrags vom 21. Juli 2005 darauf abgestellt hatte, dass die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht weiter zu vollziehen ist, kann dies zwar als Indiztatsache Berücksichtigung finden (BGHSt 50, 275, 280); allein hierauf können dringende Gründe für die Annahme einer nachträglichen Sicherungsverwahrung aber nicht gestützt werden. - BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99
Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche …
Auszug aus OLG Celle, 19.06.2007 - 1 Ws 251/07
Dies entspricht der hierzu vorliegenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH vom 10.10.2006, 1 StR 284/06; auch BGH vom 14.7.1999, 3 StR 209/99 und Tröndle/Fischer, 54. Aufl., § 66 StGB Rn. 13). - BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06
Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der …
Auszug aus OLG Celle, 19.06.2007 - 1 Ws 251/07
Dies entspricht der hierzu vorliegenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH vom 10.10.2006, 1 StR 284/06;… auch BGH vom 14.7.1999, 3 StR 209/99 und Tröndle/Fischer, 54. Aufl., § 66 StGB Rn. 13).
- OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15
Jährliche Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Darauf, dass die Kammer vor Erlass der angefochtenen Entscheidung den externen Sachverständigen Diplom-Psychologe D.-S. entgegen §§ 463 Abs. 4 Satz 4, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO nicht mündlich angehört hat (zur Notwendigkeit der mündlichen Anhörung eines externen, auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 SMRVG von der Maßregelvollzugseinrichtung beauftragten Sachverständigen vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 -, 19. Februar 2013 - 1 Ws 14/13 -, 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 -, 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 -, juris, und 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 - s.a. OLG Düsseldorf NStZ 2011, 716 f.; Brandenburgisches OLG NStZ-RR 2011, 125 f.), obwohl die Staatsanwaltschaft den - nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 Satz 4 StPO für ein Absehen von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen vorausgesetzten - Verzicht auf die mündliche Anhörung nicht erklärt hat, kommt es daher im Ergebnis nicht mehr an.Dabei hat die Kammer jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass ein solches Gutachten inhaltlich und personell den Anforderungen des § 463 Abs. 4 StPO genügen muss (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. November 2007 - 1 Ws 226/07 -, 20. November 2007 - 1 Ws 228/07 - und 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 -).
Rn. 14 3. Die unterbliebene Einholung des erforderlichen externen Sachverständigengutachtens führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und - auch unter Berücksichtigung der in § 309 Abs. 2 StPO getroffenen Regelung ausnahmsweise - zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 - und 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 -, jew. m.w.N.;… OLG Zweibrücken, OLG Frankfurt, jew. a.a.O.; ), die auch über die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten und Auslagen zu entscheiden haben wird.
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