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Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 14.06.1983

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.05.1983 - 1 Ws 254/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3263
OLG Düsseldorf, 06.05.1983 - 1 Ws 254/83 (https://dejure.org/1983,3263)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.1983 - 1 Ws 254/83 (https://dejure.org/1983,3263)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 1983 - 1 Ws 254/83 (https://dejure.org/1983,3263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56f

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewährungszeit; Straftat ; Widerruf der Strafaussetzung; Strafaussetzung; Unrechtsgehalt; Schuldgehalt

Papierfundstellen

  • StV 1983, 337
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Jena, 30.01.2025 - 3 Ws 479/24

    Prüfung eines Bewährungswiderrufs bei neuen Straftaten

    Es muss damit nunmehr eine ungünstige Prognose vorliegen, für die die neue Straftat ein gewichtiges Indiz ist (OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 1982 - 1 Ws 222/82, StV 1982, 527, 528; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Mai 1983 - 1 Ws 254/83, StV 1983, 337, 338).
  • BGH, 19.09.2024 - StB 42/24

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (sofortige Beschwerde; …

    Die gegenteilige Auffassung, die für den Widerruf der Strafaussetzung einen kriminologischen oder inneren Zusammenhang zwischen der früheren und der in der Bewährungszeit begangenen Straftat verlangt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 1982 - 1 Ws 222/82, StV 1982, 527, 528; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Mai 1983 - 1 Ws 254/83, StV 1983, 337, 338; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 1995 - 1 Ws 516/95, JMBl NW 1995, 248, 249; KG…, Beschluss vom 14. Oktober 2013 - 2 Ws 494 - 495/13 u.a., juris Rn. 10 freilich jeweils ohne nähere Begründung), wird vor diesem Hintergrund dem gesetzlichen Regelungsgefüge nicht gerecht.
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1998 - 1 Ws 337/98
    Liegt die neue Straftat ohne irgendwelche Berührungs- oder Anknüpfungspunkte auf einem anderen Gebiet und ist deren Unrechts- und Schuldgehalt mit dem der früheren Tat(en) nicht vergleichbar, so ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Verurteilte die mit der Strafaussetzung verknüpfte Erwartung enttäuscht hat (vgl. Senat StV 1983, 337 ;… Stree, a.a.O. S. 158 f).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95
    Straftaten geringeren Gewichts, Zufalls- oder Gelegenheitsdelikte sowie innerhalb der Bewährungszeit begangene Taten, die in keinem kriminologischen Zusammenhang zur früher begangenen Straftat stehen, müssen einer günstigen Sozialprognose für den Verurteilten nicht ohne weiteres entgegenstellen (vgl. Senat StV 1983, 337 sowie 338).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.06.1983 - 1 Ws 254/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3125
OLG Saarbrücken, 14.06.1983 - 1 Ws 254/83 (https://dejure.org/1983,3125)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.06.1983 - 1 Ws 254/83 (https://dejure.org/1983,3125)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Juni 1983 - 1 Ws 254/83 (https://dejure.org/1983,3125)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers; Berücksichtigung der Angeklagteninteressen bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers; Folgen eines mittlerweile wieder aufgenommenen Mandats als Wahlverteidiger durch den bestellten Pflichtverteidiger

Papierfundstellen

  • StV 1983, 362
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.1983 - 1 Ws 254/83
    Gleichwohl ist den Wünschen des Angeklagten im Rahmen einer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung grundsätzlich Rechnung zu tragen; es ist in der Regel geboten, ihm einen Anwalt seines Vertrauens zum Verteidiger zu bestellen (BVerfGE 9, 36, 38 [BVerfG 16.12.1958 - 1 BvR 449/55] = NJW 1959, 571; OLG Stuttgart Anw.
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