Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 18.06.1991 - 1 Ws 279/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,27930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 23.12.2020 - 31 C 59/19
Wann liegt eine Unrichtigkeit des Protokolls im Sinne des § 164 ZPO vor?
Zwar muss ein Zeuge insofern gemäß § 395 Abs. 2 ZPO nur seinen "Wohnort" nennen (OLG Celle, Beschluss vom 13. Oktober 1987, Az.: 3 Ws 399/87, u.a. in: NJW 1988, Seiten 2751 f.) und kann ein Zeuge nach den Umständen des Einzelfalls ggf. auch unter bestimmten Umständen bzw. Voraussetzungen berechtigt sein, selbst die Angabe seines Wohnortes zu verweigern (BGH, Urteil vom 10.01.1989, Az.: 1 StR 669/88, u.a. in: NJW 1989, Seiten 1230 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.06.1991, Az.: 1 Ws 279/91, u.a. in: NStZ 1992, Seite 95; OLG Stuttgart, Beschluß vom 03.12.1990, Az.: 1 Ws 252/90, u.a. in: NStZ 1991, Seite 297),.
dejure.org
Übersicht OLG Koblenz
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.