Rechtsprechung
| OLG Hamm, 26.07.2005 - 1 Ws 302/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
StPO § 140
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140
Beiordnun; Pflichtverteidiger; Strafvollstreckungsverfahren
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers; Rückwirkende Bestellung eines Verteidigers zum Pflichtverteidiger
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen
Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2005 - 1 Ws 302/05
Dies ist "von Fall zu Fall zu entscheiden" (BVerfG NJW 2002, 2773; OLG Dresden NstE Nr. 35 zu § 140 StPO). - OLG Hamm, 20.07.2000 - 1 Ws 206/00
Pflichtverteidigerbestellung nach Berufungsrücknahme
Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2005 - 1 Ws 302/05
Die - rückwirkende - Bestellung eines Verteidigers zum Pflichtverteidiger ist in diesem Fall grundsätzlich unzulässig und wäre damit unwirksam (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2004 - 1 Ws 203/04; Senatsbeschluss vom 20. Juli 2000 - 1 Ws 206/00 - OLG Düsseldorf JMBl. 2003, 58; NStZ-RR 1996, 171;… KK-Laufhütte, 5. Aufl., § 141 StPO Rdnr. 12). - OLG Düsseldorf, 04.12.1995 - 4 Ws 317/95
Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2005 - 1 Ws 302/05
Die - rückwirkende - Bestellung eines Verteidigers zum Pflichtverteidiger ist in diesem Fall grundsätzlich unzulässig und wäre damit unwirksam (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2004 - 1 Ws 203/04; Senatsbeschluss vom 20. Juli 2000 - 1 Ws 206/00 - OLG Düsseldorf JMBl. 2003, 58; NStZ-RR 1996, 171;… KK-Laufhütte, 5. Aufl., § 141 StPO Rdnr. 12).
- OLG Celle, 20.04.2007 - 1 Ws 91/07
Anspruch eines Strafgefangenen auf Verlegung in eine sozialtherapeutische …
a) Zwar hat die Strafvollstreckungskammer zutreffend darauf abgestellt, dass nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 StVollzG ein Rechtsanspruch auf eine Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt besteht, wenn diese angezeigt ist (Senatsbeschluss vom 12. September 2005, 1 Ws 302/05). - OLG Celle, 03.08.2007 - 1 Ws 294/07 Rn. 8 1. Zutreffend ist zunächst der Ausgangspunkt der Strafvollstreckungskammer, dass nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 StVollzG ein Rechtsanspruch auf eine Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt besteht, wenn diese angezeigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2005, 1 Ws 302/05 ), und dass der Vollzugsanstalt bei der Frage, ob die Verlegung angezeigt ist, ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2007, 1 Ws 91/07, Nds.Rpfl. 2007, 221).
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