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| OLG Brandenburg, 16.04.2020 - 1 Ws 31/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen der Begehung neuer Straftaten
- rechtsportal.de
StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen der Begehung neuer Straftaten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Bewährungswiderruf - Widerruf der Bewährung
Verfahrensgang
- LG Kassel, 15.12.2015 - 2850 Js 27431/14
- LG Potsdam, 10.10.2019 - 20 StVK 312/19
- OLG Brandenburg, 16.04.2020 - 1 Ws 31/20
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.09.2024 - StB 42/24
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (sofortige Beschwerde; …
Gemäß § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ist in diesem Zusammenhang eine neue Prognose anzustellen und ein Widerruf anlässlich solcher Neutaten zulässig, in denen angesichts der aktuellen Lebensumstände des Verurteilten - also unter Berücksichtigung etwaiger positiver Veränderungen nach der Begehung der neuen Tat - zum Ausdruck kommt, dass er seine kriminelle Lebensführung nicht geändert hat (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. April 2020 - 1 Ws 31/20, juris Rn. 14; OLG Bamberg…, Beschluss vom 24. März 2015 - 22 Ws 19/15, juris Rn. 21; OLG Dresden…, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 Ws 201/09, juris Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 1 Ws 555/95, JMBl NW 1996, 8, 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 1995 - 1 Ws 965-966/95, NStZ-RR 1996, 185; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Februar 1993 - 3 Ws 6/93, Justiz 1993, 387, 388; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 1982 - 1 Ws 222/82, StV 1982, 526, 527; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Oktober 1974 - 1 Ws 510/74, VRS 62, 263, 264;… siehe auch LK-StGB/Hubrach, 13. Aufl., § 56f Rn. 14). - OLG Brandenburg, 15.12.2025 - 1 Ws 148/25
Widerruf der gewährten Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung
Dabei kann die ungünstige Prognose, die durch die während der Bewährungszeit begangene Straftat begründet wird, durch eine zwischenzeitliche Strafverbüßung in einer anderen Strafsache und eine damit verbundene Einwirkung auf den Täter wieder beseitigt werden (Senatsbeschluss vom 16. April 2020 - 1 Ws 31/20 -, Rn. 14, juris).
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