Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
BeA, Berufungsrücknahme, Wirksamkeit, Telefax, Ermächtigung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 32d S 2 StPO, § 302 Abs 2 StPO
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme per Fax - IWW
§ 32d S. 2 StPO
Elektronischer Rechtsverkehr, Strafprozess - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 32d; StPO § 302 Abs. 2
1. Die in einer formularmäßigen Strafprozessvollmacht enthaltene Ermächtigung des vom Angeklagten speziell für das Berufungsverfahren beauftragten (weiteren) Verteidigers zur Rücknahme von Rechtsmitteln ermächtigt als ausdrückliche Ermächtigung i.S.v. § 302 Abs. 2 StPO ... - rechtsportal.de
StPO § 32d; StPO § 302 Abs. 2
Anforderungen an die Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme der Berufung im Strafverfahren
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
BeA: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme per Fax - Berufungsrücknahme per Fax zulässig
Verfahrensgang
- LG Mosbach, 10.10.2022 - 3 Ns 25 Js 75/22
- OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 81
- MMR 2023, 145
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Verzichtserklärung bei dem Gericht eingegangen ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211, 212).Die Rücknahme kann als Prozesshandlung weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 10, 245, 247;… BGHR StPO § 302 I Rücknahme 2 und § 302 II Rücknahme 6; BGH NStZ 2019, 548).
- BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Soweit die Rechtsprechung den Rechtsmittelverzicht und die Rücknahme eines Rechtsmittels in Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung grundsätzlich an die gleiche Form wie die Einlegung des Rechtsmittels bindet (BGHSt 18, 257, 260; BGH NStZ 2009, 51; BeckRS 2016, 06313; KG NStZ 2015, 236; KG BeckRS 2020, 9976;… BeckOK StPO/Cirener, 45. Ed. 1.10.2022, StPO § 302 Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022 § 302 Rn. 7), gilt dies nur für Erklärungen des Angeklagten selbst. - BGH, 10.07.2019 - 2 StR 181/19
Zurücknahme und Verzicht auf die Revision (Auslegung der Erklärung der Rücknahme …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Rn. 11 3. Die wirksame Rücknahme der Berufung durch einen Verteidiger hat den Verlust des einheitlichen Rechtsmittels, auch soweit dieses von dem anderen Verteidiger eingelegt worden ist, zur Folge (BGH NStZ-RR 2019, 351).
- BGH, 20.08.2013 - 1 StR 305/13
Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Auch eine Wiedereinsetzung kommt nach der rechtswirksamen Rücknahme nicht in Betracht (BGH NStZ-RR 2013, 381), da der Beschwerdeführer (wegen ihm nicht zurechenbaren Verteidigerverschuldens) ja keine Frist versäumt hat, welche er einhalten wollte, aber nicht eingehalten hat. - BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Verzichtserklärung bei dem Gericht eingegangen ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211, 212). - BGH, 02.03.2016 - 4 StR 580/15
Rechtsmittelverzicht (Ermächtigung des Verteidigers: Nachweis; Form)
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Soweit die Rechtsprechung den Rechtsmittelverzicht und die Rücknahme eines Rechtsmittels in Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung grundsätzlich an die gleiche Form wie die Einlegung des Rechtsmittels bindet (BGHSt 18, 257, 260; BGH NStZ 2009, 51; BeckRS 2016, 06313; KG NStZ 2015, 236; KG BeckRS 2020, 9976;… BeckOK StPO/Cirener, 45. Ed. 1.10.2022, StPO § 302 Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022 § 302 Rn. 7), gilt dies nur für Erklärungen des Angeklagten selbst. - BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90
Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Denn Rechtsanwalt B. war als Verteidiger erst am 30.06.2022 speziell für die Durchführung des Berufungsverfahrens beauftragt worden, weshalb die Ermächtigung als i.S.v. § 302 Abs. 2 StPO ausdrücklich auf die Berufung bezogen angesehen werden muss (vgl. BGHR StPO § 302 II Rücknahme 5; BGH NStZ 1998, 531;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 302 Rn. 32 mwN). - BGH, 23.04.1998 - 4 StR 132/98
Zulässigkeit der Revision
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Denn Rechtsanwalt B. war als Verteidiger erst am 30.06.2022 speziell für die Durchführung des Berufungsverfahrens beauftragt worden, weshalb die Ermächtigung als i.S.v. § 302 Abs. 2 StPO ausdrücklich auf die Berufung bezogen angesehen werden muss (…vgl. BGHR StPO § 302 II Rücknahme 5; BGH NStZ 1998, 531;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 302 Rn. 32 mwN). - KG, 17.02.2015 - 2 Ws 7/15
Zulässigkeit einer Verständigung über die Berufungsrücknahme in anderer Sache
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Soweit die Rechtsprechung den Rechtsmittelverzicht und die Rücknahme eines Rechtsmittels in Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung grundsätzlich an die gleiche Form wie die Einlegung des Rechtsmittels bindet (BGHSt 18, 257, 260; BGH NStZ 2009, 51; BeckRS 2016, 06313; KG NStZ 2015, 236; KG BeckRS 2020, 9976;… BeckOK StPO/Cirener, 45. Ed. 1.10.2022, StPO § 302 Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022 § 302 Rn. 7), gilt dies nur für Erklärungen des Angeklagten selbst. - BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88
Formerfordernisse bei der Rücknahme einer Revision - Erfüllung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Die Rücknahme kann als Prozesshandlung weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 I Rücknahme 2 und § 302 II Rücknahme 6; BGH NStZ 2019, 548). - KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20
Strafverfahren: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme eines unverteidigten …
- BGH, 04.07.2023 - 4 StR 171/23
Zurücknahme der Revision (Formerfordernis: Pflicht zur elektronischen …
Auf die für Verteidiger geltende Pflicht zur elektronischen Übermittlung einer Revision aus § 32d Satz 2 StPO erstreckt sich die Übertragung der für die Einlegung eines Rechtsmittels geltenden Formerfordernisse auf dessen Zurücknahme nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. November 2022 - 1 Ws 312/22, NStZ-RR 2023, 81;… BeckOK-StPO/Cirener, 47. Ed., § 302 Rn. 4;… Valerius, ebd., § 32d Rn. 3;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 302 Rn. 7).
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