Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.08.2002 - 1 Ws 318/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 146 StPO, 356 StGB stehen einer Verteidigung durch verschiedene, gesondert mandatierte Rechtsanwälte aus einer Anwaltssozietät nicht entgegen (BVerfGE 43, 79, 90 ff).
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 146
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abstimmung der Verteidiger mehrerer derselben Tat Beschuldigter; Gemeinsame Verteidigungsstrategie; Interessenkonflikt; Teilnahme am Gespräch des anderen Verteidigers mit seinem Mandanten; Verbot der Mehrfachverteidigung; Verteidigung durch verschiedene gesondert ...
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 19.06.2002 - XXII-88/00
- OLG Düsseldorf, 20.08.2002 - 1 Ws 318/02
Papierfundstellen
- NJW 2002, 3267
- StV 2002, 533
- JR 2003, 346
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76
Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung
- BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der …
Eine gemeinschaftliche Verteidigung kann bei gleichartigem Verteidigungsziel auch sachdienlich sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. August 2002 - 1 Ws 318/02, JR 2003, 346 ff. mit Anm. Beulke). - LG Frankfurt/Main, 04.04.2008 - 26 Qs 9/08
Strafverteidigung: Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer Angeschuldigter …
Der Wortlaut der Vorschrift bezieht sich nicht auf eine Personenvereinigung wie eine Sozietät (vgl. OLG xxx NJW 2002, 3267(3267); OLG xxx NStZ 1999, 212 (212); LG xxx NJW 2005, 2245).§ 146 StPO verbietet nicht die Abstimmung des Vorgehens zwischen mehreren Verteidigern von Beschuldigten derselben Tat (OLG xxx NJW 2002, 3267(3267)).
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