Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
11. Abschnitt - Verteidigung (§§ 137 - 150) |
Zitiervorschläge
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§ 137Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers
§ 138Wahlverteidiger
§ 138aAusschließung des Verteidigers
§ 138bAusschließung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
§ 138cZuständigkeit für die Ausschließungs-
entscheidung § 138dVerfahren bei Ausschließung des Verteidigers § 139Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar § 140Notwendige Verteidigung § 141Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 141aVernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 142Zuständigkeit und Bestellungsverfahren § 143Dauer und Aufhebung der Bestellung § 143aVerteidigerwechsel § 144Zusätzliche Pflichtverteidiger § 145Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers § 145aZustellungen an den Verteidiger § 146Verbot der Mehrfachverteidigung § 146aZurückweisung eines Wahlverteidigers § 147Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten § 148Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger § 148aDurchführung von Überwachungs-
maßnahmen § 149Zulassung von Beiständen § 150(weggefallen)
entscheidung § 138dVerfahren bei Ausschließung des Verteidigers § 139Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar § 140Notwendige Verteidigung § 141Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 141aVernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 142Zuständigkeit und Bestellungsverfahren § 143Dauer und Aufhebung der Bestellung § 143aVerteidigerwechsel § 144Zusätzliche Pflichtverteidiger § 145Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers § 145aZustellungen an den Verteidiger § 146Verbot der Mehrfachverteidigung § 146aZurückweisung eines Wahlverteidigers § 147Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten § 148Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger § 148aDurchführung von Überwachungs-
maßnahmen § 149Zulassung von Beiständen § 150(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 146 StPO
343 Entscheidungen zu § 146 StPO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines ...
- BGH, 17.02.2023 - AnwSt (R) 4/22
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18
Geltung des Verbots der Mehrfachverteidigung im Einziehungsverfahren
- LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22
Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer ...
- OLG Köln, 05.05.2021 - 3 Ws 14/21
- AG Braunschweig, 27.03.2023 - 81a II 1309/21
Beratungshilfe, mehrere Beschuldigte, Verbot der Mehrfachverteidigung
- BGH, 26.02.2020 - StB 4/20
Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes ...
- OLG Celle, 29.06.2020 - 3 Ws 154/20
Beschwerde des Angeklagten gegen die Bestellung eines Nebenklägerbeistands
Querverweise
Auf § 146 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verteidigung
- § 146a (Zurückweisung eines Wahlverteidigers)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
- § 428 (Vertretung des Einziehungsbeteiligten)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
- Berufliche Zusammenarbeit
- § 59l (Vertretung vor Gerichten und Behörden)
Redaktionelle Querverweise zu § 146 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
- § 3 (Begriff des Zusammenhanges)