Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
11. Abschnitt - Verteidigung (§§ 137 - 150) |
1Von der Mitwirkung in einem Verfahren, das eine der in § 74a Abs. 1 Nr. 3 und § 120 Abs. 1 Nr. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten oder die Nichterfüllung der Pflichten nach § 138 des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Straftaten des Landesverrates oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 94 bis 96, 97a und 100 des Strafgesetzbuches zum Gegenstand hat, ist ein Verteidiger auch dann auszuschließen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen die Annahme begründet ist, daß seine Mitwirkung eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde. 2§ 138a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend.
entscheidung § 138dVerfahren bei Ausschließung des Verteidigers § 139Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar § 140Notwendige Verteidigung § 141Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 141aVernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 142Zuständigkeit und Bestellungsverfahren § 143Dauer und Aufhebung der Bestellung § 143aVerteidigerwechsel § 144Zusätzliche Pflichtverteidiger § 145Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers § 145aZustellungen an den Verteidiger § 146Verbot der Mehrfachverteidigung § 146aZurückweisung eines Wahlverteidigers § 147Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten § 148Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger § 148aDurchführung von Überwachungs-
maßnahmen § 149Zulassung von Beiständen § 150(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 138b StPO
19 Entscheidungen zu § 138b StPO in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 05.05.2021 - 3 Ws 14/21
- BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74
Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden ...
- BGH, 27.06.2001 - 3 StR 29/01
Anwesenheit des Beistands in der Hauptverhandlung (Einschränkung analog § 247 ...
- BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96
Ausschließung, Ausschluß eines Pflichtverteidigers gemäß §§ 138a ff. StPO; ...
- BGH, 14.10.1976 - KRB 1/76
Zulässigkeit der Verteidigung mehrerer Betroffener durch einen gemeinschaftlichen ...
- BGH, 26.09.2001 - 2 AR 137/01
Sofortige Beschwerde - Statthaftigkeit - Verfahrensrüge - Ausschließungsantrag - ...
- BGH, 09.12.1975 - StB 28/75
Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts geheimdienstlicher ...
- OLG Hamm, 10.10.2005 - 2 Ws 257/05
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Interessenkollision; Mehrfachverteidigung; ...
- BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91
Ausschließung des Verteidigers im ehrengerichtlichen Verfahren beim Verdacht der ...
- OLG Frankfurt, 28.01.1999 - 3 Ws 53/99
Querverweise
Auf § 138b StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
- § 428 (Vertretung des Einziehungsbeteiligten)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
- Berufliche Zusammenarbeit
- § 59l (Vertretung vor Gerichten und Behörden)