Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 2. Abschnitt - Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 93 - 101a) |
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 94 StGB
86 Entscheidungen zu § 94 StGB in unserer Datenbank:
- VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen ...
- Generalbundesanwalt, 10.08.2015 - 3 BJs 13/15
Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines ...
- BGH, 01.10.2014 - 3 StR 150/14
Verurteilung wegen Beschaffung von geheimen NATO-Unterlagen rechtskräftig
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 19.11.2013 - 3 StE 1/13
Staatsschutzverfahren - Manfred K. wegen landesverräterischer Ausspähung geheimer ...
- OLG Koblenz, 19.11.2013 - 3 StE 1/13
- OLG Koblenz, 28.10.2019 - 2 StE 7/19
Anklage wegen mutmaßlichen Landesverrats zugelassen
- BVerwG, 11.04.2018 - 6 VR 1.18
BND muss Presseauskunft nur über Anzahl laufender Strafverfahren wegen ...
- BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens; ...
- BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18
Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes ...
- BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16
Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog. ...
- BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92
Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der ...
§ 94 StGB in Nachschlagewerken
- § 94 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Lebenslange Freiheitsstrafe
Querverweise
Auf § 94 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 5 (Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug)
- Besonderer Teil
- Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- § 138 (Nichtanzeige geplanter Straftaten)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Oberlandesgerichte
- § 120
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- Verteidigung
- § 138b (Ausschließung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
- § 443 (Vermögensbeschlagnahme)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Einzelmaßnahmen
- § 46 (Projektbezogene gemeinsame Dateien mit dem Landesamt für Verfassungsschutz)