Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 2. Abschnitt - Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 93 - 101a) |
(1) Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.
(2) Tatsachen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder unter Geheimhaltung gegenüber den Vertragspartnern der Bundesrepublik Deutschland gegen zwischenstaatlich vereinbarte Rüstungsbeschränkungen verstoßen, sind keine Staatsgeheimnisse.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 93 StGB
152 Entscheidungen zu § 93 StGB in unserer Datenbank:
- OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2026 - 6 MB 49/26
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das Landgericht Flensburg nur teilweise ...
- OLG Karlsruhe, 15.04.2020 - 8 U 107/18
Gültigkeit des materiellen Geheimnisbegriffs des § 93 Absatz 1 StGB ; Sicherung ...
- BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15
Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte
- Generalbundesanwalt, 10.08.2015 - 3 BJs 13/15
Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines ...
- BGH, 01.10.2014 - 3 StR 150/14
Verurteilung wegen Beschaffung von geheimen NATO-Unterlagen rechtskräftig
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 19.11.2013 - 3 StE 1/13
Staatsschutzverfahren - Manfred K. wegen landesverräterischer Ausspähung geheimer ...
- OLG Koblenz, 19.11.2013 - 3 StE 1/13
- BGH, 29.11.2018 - StB 34/18
Offenbaren von Staatsgeheimnissen (schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 6 StS 3/18
Bedingter Vorsatz für Verletzung eines Staatsgeheimnisses
- OLG Düsseldorf, 12.07.2019 - 7 StS 1/19
Finanzplan für Rüstungsprojekte: Haft für Ex-Journalist nach Geheimnisverrat
- OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 6 StS 3/18
- VGH Hessen, 21.11.2023 - 6 A 987/22
Zum Verhältnis von Patentrecht und Ausfuhrkontrolle
Querverweise
Auf § 93 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
- § 97a (Verrat illegaler Geheimnisse)