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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 11.03.2015

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.02.2015 - 1 Ws 32/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2736
OLG Hamm, 24.02.2015 - 1 Ws 32/15 (https://dejure.org/2015,2736)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2015 - 1 Ws 32/15 (https://dejure.org/2015,2736)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 1 Ws 32/15 (https://dejure.org/2015,2736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Zulässiger Wiederaufnahmeantrag zu einem durch Verurteilung wegen Mordes im Jahre 1986 abgeschlossenen Sicherungsverfahren

  • derwesten.de (Pressemeldung, 26.02.2015)

    Prozess um Kindsmord in Essen könnte nach 28 Jahren neu aufgerollt werden

  • derwesten.de (Pressebericht, 27.02.2015)

    30 Jahre nach Mord an Jungen (7) beschäftigt Fall die Justiz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wiederaufnahmeantrag zu abgeschlossenem Sicherungsverfahren nach Mordverurteilung zugelassen

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62
    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2015 - 1 Ws 32/15
    Dazu ist hypothetisch zu prüfen, ob vom Standpunkt des erkennenden Gerichts anders entschieden worden wäre, wenn die neue Tatsache dem Gericht bekannt gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 1994, 510; BGHSt 17, 303, 304; 18, 225, 226).
  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62

    Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2015 - 1 Ws 32/15
    Dazu ist hypothetisch zu prüfen, ob vom Standpunkt des erkennenden Gerichts anders entschieden worden wäre, wenn die neue Tatsache dem Gericht bekannt gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 1994, 510; BGHSt 17, 303, 304; 18, 225, 226).
  • OLG Rostock, 02.03.2006 - I Ws 13/06
    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2015 - 1 Ws 32/15
    Dabei ist nicht nur der Inhalt des Urteils, sondern darüber hinaus der gesamte Inhalt der Akten in Betracht zu ziehen, wobei die behaupteten Tatsachen gedanklich in die Urteilsgründe einzubeziehen sind (vgl. OLG Rostock, NStZ 2007, 357-358 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 01.02.1993 - 1 Ws 432/92
    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2015 - 1 Ws 32/15
    Es ist insoweit grundsätzlich die Richtigkeit des Vorbringens des Wiederaufnahmeführers zu unterstellen und davon auszugehen, dass sich die neue Tatsache mit den zur Verfügung stehenden Aufklärungsmitteln beweisen lässt (OLG Zweibrücken, GA 1993, 463-465).
  • KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23

    Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Beweismittel

    Die Geeignetheit neuer Tatsachen und Beweismittel ist stets danach zu beurteilen, ob nach Auffassung des Wiederaufnahmegerichts das früher erkennende Gericht anders entschieden hätte, wenn ihm diese neuen Tatsachen und Beweismittel bekannt gewesen wären (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. Februar 2014 - 1 Ws 32/15 -, juris mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 1 Ws 29/05 -, juris mwN).
  • LG Dortmund, 02.02.2016 - 39 Ks 14/15

    Mord an Nara-Michael: Hat Dirk K. 31 Jahre unschuldig gesessen?

    Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 24.02.2015 das Wiederaufnahmegesuch für zulässig erklärt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.03.2015 - 1 Ws 32/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5443
OLG Hamburg, 11.03.2015 - 1 Ws 32/15 (https://dejure.org/2015,5443)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.03.2015 - 1 Ws 32/15 (https://dejure.org/2015,5443)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. März 2015 - 1 Ws 32/15 (https://dejure.org/2015,5443)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 302 StPO, § 458 Abs 1 StPO
    Strafverfahren: Zuständiges Gericht bei Streit über die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 458 Abs. 1; StPO § 302
    Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts und nicht der Strafvollstreckungskammer für die Prüfung einer wirksamen Rechtsmittelrücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweifel an der Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrecht im Mai 2015

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts und nicht der Strafvollstreckungskammer für die Prüfung einer wirksamen Rechtsmittelrücknahme

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00

    Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2015 - 1 Ws 32/15
    Rn. 10 Bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme hat das Rechtsmittelgericht, sofern es bereits mit der Sache befasst war, darüber eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2000 - 3 StR 257/00; Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 527/13;… BeckOK StPO/Cirener § 302 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.2014 - 1 StR 527/13

    Verspätete Verfahrensrüge (Revisionsbegründungsfrist; Inbegriffsrüge)

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2015 - 1 Ws 32/15
    Rn. 10 Bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme hat das Rechtsmittelgericht, sofern es bereits mit der Sache befasst war, darüber eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2000 - 3 StR 257/00; Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 527/13;… BeckOK StPO/Cirener § 302 Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 30.06.2009 - 2 Ws 118/09

    Zulässigkeit der Strafvollstreckung bei Zweifeln an der Zustellung des die …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2015 - 1 Ws 32/15
    Zwar können mit dem Rechtsbehelf des § 458 StPO durch den Verurteilten Vollstreckungshindernisse geltend gemacht werden, zu denen grundsätzlich auch die fehlende Rechtskraft der Vollstreckungsgrundlage gehört (vgl. HansOLG Hamburg, Beschl. vom 30. Juni 2009 - 2 Ws 118/09, VRS 117 (2009), 201 [zu Zweifeln an der wirksamen Zustellung eines Gesamtstrafenbeschlusses];… Graalmann-Scheerer in LR 26. Aufl., § 458 StPO Rn. 6;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 458 StPO Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende …

    Er kann - wie hier geschehen - die Wirksamkeit seiner Prozesserklärung auch in diesen Verfahrenskonstellationen rechtsmittelgerichtlich überprüfen lassen, indem er die Fortsetzung des Verfahrens beantragt und bei Ablehnung dessen den Beschwerderechtszug beschreitet (§ 304 StPO; vgl. Senatsbeschl. v. 11. März 2015 - 1 Ws 32/15).
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