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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 1 Ws 33/14, 1 ARs 5/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,106199
OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 1 Ws 33/14, 1 ARs 5/14 (https://dejure.org/2014,106199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.04.2014 - 1 Ws 33/14, 1 ARs 5/14 (https://dejure.org/2014,106199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. April 2014 - 1 Ws 33/14, 1 ARs 5/14 (https://dejure.org/2014,106199)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 10.09.2001 - 1 Ws 184/01

    Einschätzung der Beweislage; Staatsanwaltschaft; Klageerzwingungsantrag; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 1 Ws 33/14
    Dabei ist die Auseinandersetzung mit der Beweislage das Kernstück des Klageerzwingungsantrages, das keinerlei Auslassung verträgt (OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 79; 2003, 31; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.06.2010 - 3 Ws 324/10).

    Dabei ist die Auseinandersetzung mit der Beweislage das Kernstück des Klageerzwingungsantrags, das keinerlei Auslassungen verträgt (vgl. Senat, Beschluss vom 29.10.2013 -3 Ws 981/13-; Beschluss vom 30. Juni 2010 - 3 Ws 324/10; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 79; 2003, 331).

  • BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 339/04

    Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer auf Eigenbedarf …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 1 Ws 33/14
    Nur in diesem Fall ist der Vermieter zu einer entsprechenden Mitteilung an den Mieter verpflichtet (BGH NJW 2006, 220 ff.).
  • OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03

    Klageerzwingung: Unzulässiger Klageerzwingungsantrag gegen "Verantwortliche" …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 1 Ws 33/14
    Dabei ist die Auseinandersetzung mit der Beweislage das Kernstück des Klageerzwingungsantrags, das keinerlei Auslassungen verträgt (vgl. Senat, Beschluss vom 29.10.2013 -3 Ws 981/13-; Beschluss vom 30. Juni 2010 - 3 Ws 324/10; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 79; 2003, 331).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2002 - 2 Ws 261/02

    Gebühr des Pflichtverteidigers bei verfahrensförderndem Tätigwerden außerhalb der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 1 Ws 33/14
    Dabei ist die Auseinandersetzung mit der Beweislage das Kernstück des Klageerzwingungsantrages, das keinerlei Auslassung verträgt (OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 79; 2003, 31; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.06.2010 - 3 Ws 324/10).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 2 Ws 102/12

    Unzulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 StPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 1 Ws 33/14
    Der Antrag muss aber nicht nur eine Zusammenfassung des Inhalts der Einlassung des Beschuldigten und der wichtigen Zeugenaussagen in ihren wesentlichen Abschnitten enthalten, sondern auch eine Auseinandersetzung mit den Beweismitteln (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.8.2012 - 2 Ws 102/12 - m.w.N.).
  • OLG Bremen, 23.09.2013 - Ws 133/13
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 1 Ws 33/14
    Erforderlich ist eine in sich geschlossene und aus sich heraus verständliche Schilderung des Geschehens, die das Oberlandesgericht in die Lage versetzt, allein anhand der Antragsschrift und ohne Rückgriff auf die Akten, frühere Eingaben oder andere Schriftstücke eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (ständige Rechtsprechung, auch des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 06.12.2013 -Az. 1 Ws 133/13- und vom 15.03.2013 -Az. 1 Ws 136/12-;… Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 1 Ws 7/15

    Beschleunigungsgebot bei Untersuchungshaft: Neubeginn der Sechsmonatsfrist bei …

    Nach zutreffender, vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung (vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. September 2011 - 1 Ws 39/11 (H) -, 13. Oktober 2011 - 1 Ws 40/11 (H) - und zuletzt vom 31. Juli 2014 - 1 Ws 33/14 (H) -) muss der Tatbegriff ausgehend vom Schutzzweck der obligatorischen Haftprüfung jedoch weit ausgelegt werden.

    Rn. 11 Bisher hatte der Senat die Frage dahinstehen lassen, ob die oben dargestellten Grundsätze auch uneingeschränkt gelten, wenn die neu bekannt gewordenen Taten gegenüber denjenigen, die Gegenstand des ursprünglichen Haftbefehls sind, nach Anzahl, Art und Bedeutung nicht maßgeblich ins Gewicht fallen und wenn die Staatsanwaltschaft derentwegen normalerweise nicht auf eine Neufassung des Haftbefehls antragen würde (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 31. Juli 2014 - 1 Ws 33/14 (H) -).

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