Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zulässigkeit einer Nebenklage im Fall der Anklage teils als Jugendlicher und Heranwachsender; Einwirkung der Nebenklage auf die Verhandlung der Jugendlichendelikte
- Judicialis
JGG § 80 Abs. 3; ; JGG § 109
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 80 Abs. 3; JGG § 109
Nebenklage, Zulässigkeit, Heranwachsender - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Nebenklage im Fall der Anklage teils als Jugendlicher und Heranwachsender; Einwirkung der Nebenklage auf die Verhandlung der Jugendlichendelikte
Verfahrensgang
- LG Aurich, 06.06.2005 - 13 KLs 8/05
- OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 521
- StV 2007, 12 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02
Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05
Auch aus den in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidungen (z.B. BGHSt 41, 288 und 48, 34) ergibt sich nichts anderes. - BGH, 18.10.1995 - 2 StR 470/95
Zulässigkeit der Nebenklage gegen den Erwachsenen im verbundenen Verfahren gegen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05
Auch aus den in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidungen (z.B. BGHSt 41, 288 und 48, 34) ergibt sich nichts anderes. - OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02
Nebenklage, Zulässigkeit, Jugendlicher, Heranwachsender
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05
Verfahrensweisen, die auch nur hinsichtlich einer der angeklagten Taten nicht zulässig wären, sind wegen der Einheitlichkeit des Verfahrens strafprozessual insgesamt nicht statthaft, so auch OLG Koblenz StV 2003, 455; OLG Schleswig Beschluss vom 20.07.2001, 2 Ws 205/01, bei juris; Eisenberg, JGG, 10. Aufl. 2004, § 80 Rdn 13b m.w.Nachw. - OLG Schleswig, 20.07.2001 - 2 Ws 205/01
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05
Verfahrensweisen, die auch nur hinsichtlich einer der angeklagten Taten nicht zulässig wären, sind wegen der Einheitlichkeit des Verfahrens strafprozessual insgesamt nicht statthaft, so auch OLG Koblenz StV 2003, 455; OLG Schleswig Beschluss vom 20.07.2001, 2 Ws 205/01, bei juris; Eisenberg, JGG, 10. Aufl. 2004, § 80 Rdn 13b m.w.Nachw.
- KG, 03.05.2006 - 4 Ws 73/06
Jugendstrafverfahren: Nebenklage bei Straftatvorwürfen aus allen Altersstufen
Verfahrensweisen, die lediglich hinsichtlich einer der angeklagten Taten nicht zulässig wären, sind wegen der Einheitlichkeit des Verfahrens strafprozessual insgesamt nicht statthaft (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 1 Ws 351/05 m.w.N. bei JURIS - Eisenberg, JGG 11. Auflage, § 80 Rdnr. 13 b).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 27.09.2005 - 1 Ws 351/05 (StrVollz) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Strafvollzugsrecht: Wirksamkeitsprüfung der Rücknahme eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Entscheidung über die Wirksamkeit der Rücknahme eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch die Strafvollstreckungskammer; Entscheidung über die Kosten bei der Rücknahme eines Antrags
- Judicialis
StVollzG § 121 Abs. 2 S. 1
- rechtsportal.de
StVollzG § 121 Abs. 2 S. 1
Strafvollzug, Antragsrücknahme, Wirksamkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entscheidung über die Wirksamkeit der Rücknahme eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch die Strafvollstreckungskammer; Entscheidung über die Kosten bei der Rücknahme eines Antrags
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 22.08.2005 - 23 StVK 275/05
- OLG Celle, 27.09.2005 - 1 Ws 351/05 (StrVollz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 30
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 11.02.1999 - 1 Ws 13/99
Auszug aus OLG Celle, 27.09.2005 - 1 Ws 351/05
Ein solches Rechtsmittel wäre schon nicht statthaft (vgl. etwa OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 31).
- LG Stendal, 20.03.2025 - 509 StVK 147/24
Streitwertfestsetzung im Strafvollzugsverfahren
Rn. 23 Die Entscheidung ist gemäß §§ 121 Abs. 4 StVollzG, 464 Abs. 3 S. 1, 304 Abs. 3, 311 StPO unanfechtbar (vgl. Entscheidungen OLG Naumburg vom 07.09.2010, Az.: 1 Ws 461/10; OLG Düsseldorf vom 11.02.2009, 1 Ws 13/99, zitiert nach juris; OLG Celle vom 27.09.2005, 1 Ws 351/05, zitiert nach juris).
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