Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 08.08.2000 - 1 Ws 359/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 27.10.2014 - 2 Ws 360/14
Beschwerde in Strafsachen: Bedeutung der 3-Tages-Frist für die …
Der Umstand, dass es sich bei der genannten Regelung allein um eine "Soll-Vorschrift" handelt (vgl. KG, Beschluss vom 3. Juli 2000 - 3 Ws 303/00 - [juris];… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl. § 306 Rdn. 11;… Zabeck in KK, 7. Aufl. § 306 Rdn. 18), darf nicht dazu verleiten, eine Beschwerde erst mit erheblicher Verzögerung an das Beschwerdegericht weiterzuleiten (so auch OLG Naumburg, Beschluss vom 8. August 2000 - 1 Ws 359/00 - [juris]).Jedenfalls bei erheblichen Fristüberschreitungen ist vorstellbar, dass der damit einhergehende Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz einer Beschwerde (mit) zum Erfolg verhelfen kann (offen gelassen vom OLG Naumburg, Beschluss vom 8. August 2000 - 1 Ws 359/00 - [juris]).
- BVerfG, 23.01.2023 - 2 BvR 1343/22
Fortdauer der Untersuchungshaft bei verzögerter Aktenvorlage an das …
Allerdings führt nicht jeder Verstoß gegen § 306 Abs. 2 Halbsatz 2 StPO in einem Haftbeschwerdeverfahren schon für sich genommen zur Unverhältnismäßigkeit der Fortdauer von Untersuchungshaft (vgl. KG…, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 2 Ws 360/14 -, NStZ-RR 2015, S. 18; LG Nürnberg-Fürth…, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 18 Qs 20/19 -, BeckRS 2019, S. 41863, Rn. 16; OLG Naumburg, Beschluss vom 8. August 2000 - 1 Ws 359/00 -, juris, Rn. 6; KG…, Beschluss vom 15. März 2019 - 4 Ws 24/19 - 121 AR 47/19 -, BeckRS 2019, S. 4693, Rn. 39). - KG, 15.03.2019 - 4 Ws 24/19
Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Haftbefehlsaufhebung wegen …
Auch die weitere Bearbeitung durch die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Berlin lassen einen Verstoß gegen das Gebot der Verfahrensbeschleunigung und insbesondere eine erhebliche Fristüberschreitung im Sinne der Rechtsprechung zu § 306 Abs. 2 StPO (vgl. nur OLG Naumburg NStZ 2011, 599; NStZ-RR 2011, 123; Beschluss vom 8. August 2000 - 1 Ws 359/00 - bei juris [Verstoß verneint bei Vorlage nach 22 Tagen]; KG NStZ-RR 2015, 18 = StV 2015, 157 [kein durchgreifender Verstoß bei Nichtabhilfeentscheidung zehn Tage nach Beschwerdeeingang sowie Eingang der Akten beim Kammergericht nach 51 Tagen]; Senat, Beschlüsse vom 26. September 2018 - 4 Ws 134/18 - [Vorlage nach fünf Wochen] und vom 18. September 2018 - 4 Ws 117/18 - [Vorlage nach 15 Tagen]) nicht erkennen. - OLG Hamm, 18.02.2025 - 5 Ws 490/24
Anrechnung italienische Auslieferungshaft, Verfahrensfehler …
Rn. 52 Verfahrensverzögerungen im Beschwerdeverfahren führen indes nicht zwangsläufig zur Unverhältnismäßigkeit der Haftanordnungen (BVerfG NStZ-RR 2023, 80;… BGH Beschluss vom 12.08.2015 - StB 8/15, BeckRS 2015, 15121 Rn. 12, KG Berlin NStZ-RR 2015, 18; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.08.2000 - 1 Ws 359/00 -, Rn. 6, juris;… Schmitt, in: Meyer-Goßner, 67. Aufl. 2024, § 306 StPO Rn. 11; Cirener, in: Beck´…scherOK, Stand: 01.01.2025, § 306 StPO Rn. 14, beck-online;… Neuheuser, in: MünchKomm, 2. Aufl. 2024, § 306 StPO Rn. 20). - KG, 17.06.2025 - 1 Ws 18/25
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus trotz Verfahrensverzögerungen
Dass es sich bei der genannten Regelung allein um eine "Soll-Vorschrift" handelt (vgl. KG, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 2 Ws 360/14 -, juris m.w.N.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 1 Ws 52/11 -, juris), bedeutet nicht, dass eine Beschwerde erst mit erheblicher Verzögerung weitergeleitet werden darf (…vgl. KG, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 8. August 2000 - 1 Ws 359/00 -, juris).
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