Rechtsprechung
| OLG Jena, 26.09.2007 - 1 Ws 365/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,46448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Haftbeschwerde
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft aufgrund eines nicht verkündeten …
- VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 40-IV-14 Zwar besteht Einigkeit, dass § 115 StPO auch auf einen erweiterten Haftbefehl eines schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten Anwendung findet, so dass die persönliche Vernehmung gemäß § 115 Abs. 2 und 3 StPO auch in diesem Fall erfolgen muss (BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 - StV 2001, 691f.; OLG Hamm, Beschluss vom 13. September 2012 - III-1 Ws 469/12, 1 Ws 469/12 - juris; Beschluss vom 5. Februar 2009 - 3 Ws 39/09 - juris; Beschluss vom 21. April 1998 - 2 BL 62/98 - NStZ-RR 1998, 277 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. September 2007 - 1 Ws 365/07 - juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. Januar 2007 - HEs 9 - 11/06 - juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 2 Ws 164/03 - NStZ-RR 2003, 346f.).
- OLG Jena, 27.06.2008 - 1 Ws 240/08
Haftbeschwerde
In Rechtsprechung und Literatur besteht aber Einigkeit, dass § 115 StPO entsprechende Anwendung findet, wenn ein bestehender Haftbefehl geändert, erweitert oder durch einen anderen Haftbefehl ersetzt wird (siehe etwa BVerfG StV 2001, 691, 692; Senatsbeschluss vom 26.09.2007, 1 Ws 365/07, bei Juris; vom 23.04.2008, 1 Ws 143/08;… Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 115, Rn. 12, jeweils m.w.N.).
dejure.org
Übersicht OLG Jena
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.