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| OLG München, 24.06.2015 - 1 Ws 405/15, 1 Ws 406/15, 1 Ws 407/15 |
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Weisung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung i.R.d. Führungsaufsicht; Elektronische Fußfessel; Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus OLG München, 24.06.2015 - 1 Ws 405/15
Rn. 51 Gemäß § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 StGB ist die Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung nur dann zulässig, wenn sie erforderlich erscheint, um den Beschwerdeführer durch die Möglichkeit der Datenverwendung nach § 463a Abs. 4 Satz 2 StPO von der Begehung weiterer Straftaten der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB genannten Art abzuhalten, auch - aber nicht nur - durch die Überwachung der Erfüllung einer nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erteilten Weisung (vgl. BGH NStZ 2014, 203). - OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11
Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht: …
Auszug aus OLG München, 24.06.2015 - 1 Ws 405/15
Rn. 43 Es ist entgegen der Ansicht der Verteidigung im Rahmen der Fußfessel-Weisung keine naheliegende, konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011, NStZ 2011, 521; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.10.2013 - 1 Ws 160/13, 194/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.11.2013 - 2 Ws 190/13, jeweils zitiert nach juris). - BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80
Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht
Auszug aus OLG München, 24.06.2015 - 1 Ws 405/15
Das Institut der Führungsaufsicht hat die Aufgabe, gefährliche oder rückfallgefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über eine gewisse kritische Zeit hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfGE 55, 28). - OLG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Ws 190/13
Führungsaufsicht: Voraussetzungen der Weisung des Tragens einer sog. Fußfessel
Auszug aus OLG München, 24.06.2015 - 1 Ws 405/15
Rn. 43 Es ist entgegen der Ansicht der Verteidigung im Rahmen der Fußfessel-Weisung keine naheliegende, konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011, NStZ 2011, 521; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.10.2013 - 1 Ws 160/13, 194/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.11.2013 - 2 Ws 190/13, jeweils zitiert nach juris). - OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13
Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht bei einem mehrfach …
Auszug aus OLG München, 24.06.2015 - 1 Ws 405/15
Rn. 43 Es ist entgegen der Ansicht der Verteidigung im Rahmen der Fußfessel-Weisung keine naheliegende, konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011, NStZ 2011, 521; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.10.2013 - 1 Ws 160/13, 194/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.11.2013 - 2 Ws 190/13, jeweils zitiert nach juris).
- OLG Stuttgart, 02.09.2015 - 4 Ws 77/15
Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Weisung des Verbots zur Betretung einer an …
Rn. 31 Die von § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 StGB geforderte Gefahr kann als begründete Wahrscheinlichkeit definiert werden (…BT-Drucks. 17/3403, S. 37; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37/14, juris Rn. 33; OLG München, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 Ws 405/15, juris Rn. 43).Dabei reicht eine bloß abstrakte, allein auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose nicht aus (OLG München, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 Ws 405/15, juris Rn. 48); andererseits ist auch keine nahe liegende, konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock…, Beschluss vom 28. März 2011 - I Ws 62/11, juris Rn. 23; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37/14, juris Rn. 33).
Für die Gefährlichkeitsprognose kommt es auf das Ergebnis einer Gesamtwürdigung der verurteilten Person und ihrer bisherigen Straftaten unter Berücksichtigung etwaiger Entwicklungen im Strafvollzug und während der Führungsaufsichtszeit an (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37/14, juris Rn. 33; OLG München, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 Ws 405/15, juris Rn. 48; vgl. OLG Rostock…, Beschluss vom 28. März 2011 - I Ws 62/11, juris Rn. 23).
Denn das Bewusstsein, im Fall der erneuten Begehung einer schweren Straftat einem deutlich höheren Entdeckungsrisiko zu unterliegen (vgl. § 463a Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 StPO), kann die Eigenkontrolle der verurteilten Person stärken (…BT-Drucks. 17/3403, S. 17, 38; vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 21. Juni 2012 - III-2 Ws 190/12, juris Rn. 62; KG…, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14, juris Rn. 24 f.; OLG München, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 Ws 405/15, juris Rn. 52;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 68b Rn. 14c).
- OLG Celle, 20.06.2019 - 2 Ws 154/19
Kein Erfordernis der Einholung eines Prognosegutachtens für Anordnung der …
Rn. 52 Gemäß § 68b Abs. 1 S. 4 StGB liegen die in den Nr. 1 und 2 normierten Voraussetzungen aber auch dann vor, wenn die dort genannte (gemeint: eine diese Voraussetzungen erfüllende) Führungsaufsicht nach § 68e Abs. 1 StGB beendet worden ist und die nachfolgende Führungsaufsicht diese Voraussetzungen nicht erfüllt (OLG Frankfurt NStZ-RR 13, 60, OLG München 1 Ws 405-407/15 v. 24.6.15).Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011 - 1 Ws 62/11 - OLG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 194/13 - KG Berlin, Beschluss vom 23.01.2014 - 2 Ws 11/14 - OLG München, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 Ws 407/15 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.09.2015, 4 Ws 77/15, zitiert nach juris).
Denn das Bewusstsein, im Fall der erneuten Begehung einer schweren Straftat einem deutlich höheren Entdeckungsrisiko zu unterliegen (vgl. § 463a Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 StPO), kann die Eigenkontrolle der verurteilten Person stärken (…BT-Drucks. 17/3403, S. 17, 38; vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 21. Juni 2012 - III-2 Ws 190/12, juris Rn. 62; KG…, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14, juris Rn. 24 f.; OLG München, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 Ws 405/15, juris Rn. 52;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 68b Rn. 14c).
- OLG Bremen, 24.01.2023 - 1 Ws 151/22
Zulässigkeit auf den Wohn- oder Aufenthaltsort bezogener Weisungen im Rahmen der …
11 OLG Jena, Beschluss vom 06.08.2021 - 1 Ws 221/21, juris Rn. 24; OLG München, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 Ws 405-407/15, juris Rn. 51, NJW-Spezial 2015, 506). - OLG Jena, 06.08.2021 - 1 Ws 221/21
Anordnung der elektronischen Überwachung des Aufenthaltsortes mittels …
Hierbei sind jedoch keine überspannten Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung zu stellen (OLG München, Beschl. v. 24.06.2015 - 1 Ws 405-407/15, Rn. 51 m.w.N., juris). - OLG Hamm, 27.06.2017 - 1 Vollz (Ws) 190/17 Rn. 22 Es kommt hinzu, dass bei einer erstmaligen Prognoseentscheidung im Rahmen der Prüfung einer Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe (§§ 57a, 57 StGB) nach der Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren nur ausnahmsweise (wenn nämlich in Bezug auf die durch die Tat des Verurteilten zu Tage getretene Gefährlichkeit ersichtlich keinerlei positive Veränderung eingetreten ist) von der Einholung eines Prognosegutachtens gemäß § 454 Abs. 2 S. 1 StPO abgesehen werden kann, da es nach einem derart langen Zeitraum im Regelfall an Beurteilungsgrundlagen fehlt, die einem Gericht erlauben, ohne sachverständige Beratung eine gesicherte Prognose darüber abzugeben, ob die durch die Tat zu Tage getretene Gefährlichkeit des Verurteilten fortbesteht (vgl. Senat, Beschluss vom 24.05.2016 - III-1 Ws 201-204/16 -, Beschluss vom 05.11.2015 - III-1 Ws 407/15 -).
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