Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 29.12.2004 - 1 Ws 456/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 20.08.2007 - 2 Ws 343/07
Voraussetzungen eines Sicherungshaftbefehls bei unentschuldigtem Ausbleiben des …
Krankheit entschuldigt, wenn sie nach Art und Auswirkungen eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht (vgl. Beschluss des I. Strafsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 29. Dezember 2004 - 1 Ws 456/04 (147/04) - SchlHA 2005, 258;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO, Rdnr. 26 jeweils m.w.N.).Allerdings hat das Gericht und nicht der behandelnde Arzt über die Frage der Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten zu befinden, dessen Aufgabe es ist, dem Gericht die tatsächlichen Grundlagen durch möglichst genaue Angaben zum medizinischen Befund und der Begleitumstände seiner Erhebung mitzuteilen (vgl. KG, Beschluss vom 04. Oktober 1999 - 3 WS 512/99 - juris Datenbank; Beschluss des I. Strafsenats vom 29. Dezember 2004, aaO).
- OLG Hamm, 26.04.2007 - 1 Ws 282/07
Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten; Verschulden; …
Eine Krankheit führt zumindest dann zur unverschuldeten Versäumung an der Hauptverhandlung, wenn sie nach ihrer Art oder ihren Auswirkungen, insbesondere nach dem Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht (OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 281; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.12.2004 - 1 Ws 456/04 - m. w. N.).
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