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Rechtsprechung
   OLG Jena, 28.11.2013 - 1 Ws 463/13, 1 VAs 3/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,49728
OLG Jena, 28.11.2013 - 1 Ws 463/13, 1 VAs 3/13 (https://dejure.org/2013,49728)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.11.2013 - 1 Ws 463/13, 1 VAs 3/13 (https://dejure.org/2013,49728)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. November 2013 - 1 Ws 463/13, 1 VAs 3/13 (https://dejure.org/2013,49728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Thüringen

    § 23 Abs 3 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG, § 459e StPO, § 459h StPO
    Strafvollstreckung: Rechtsweg bei Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 231
  • StV 2015, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 28.01.2009 - 2 VAs 20/08

    Reichweite des Begriffs der Anordnungen über die Vollstreckung einer …

    Auszug aus OLG Jena, 28.11.2013 - 1 Ws 463/13
    Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit sind als Anordnungen nach § 459e StPO zu behandeln, deren Anfechtung sich nach § 459h StPO richtet, der in seinem Anwendungsbereich wiederum den subsidiären (§ 23 Abs. 3 EGGVG) Rechtsweg nach §§ 23ff. EGGVG ausschließt (Anschluss an OLG Karlsruhe, 28. Januar 2009, 2 VAs 20/08, NStZ-RR 2009, 220 und Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats).

    An der vom Landgericht zur Begründung seiner Unzuständigkeit herangezogenen bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 12.02.2008, Az. 1 VAs 1/08), wonach Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde, mit denen eine Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abgelehnt worden ist, nicht durch gerichtliche Entscheidung nach §§ 459h, 462 StPO, sondern im Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG zu überprüfen sind, hält der Senat für seinen Zuständigkeitsbereich nicht länger fest und schließt sich der zutreffend begründeten, mittlerweile auch vom Bundesgerichtshof (BGHSt 54, 25 ff) - im Rahmen eines obiter dictums - vertretenen Gegenauffassung an (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2009, 2 Ws 506/09, bei juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 220;… KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 459e Rdnr. 13 sowie KK-Mayer, a. a. O., § 23 EGGVG Rdnr. 97 ).

  • BGH, 23.06.2009 - 5 AR (VS) 10/09

    Zuständigkeit; Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch …

    Auszug aus OLG Jena, 28.11.2013 - 1 Ws 463/13
    An der vom Landgericht zur Begründung seiner Unzuständigkeit herangezogenen bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 12.02.2008, Az. 1 VAs 1/08), wonach Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde, mit denen eine Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abgelehnt worden ist, nicht durch gerichtliche Entscheidung nach §§ 459h, 462 StPO, sondern im Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG zu überprüfen sind, hält der Senat für seinen Zuständigkeitsbereich nicht länger fest und schließt sich der zutreffend begründeten, mittlerweile auch vom Bundesgerichtshof (BGHSt 54, 25 ff) - im Rahmen eines obiter dictums - vertretenen Gegenauffassung an (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2009, 2 Ws 506/09, bei juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 220;… KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 459e Rdnr. 13 sowie KK-Mayer, a. a. O., § 23 EGGVG Rdnr. 97 ).
  • OLG Koblenz, 29.10.2009 - 2 Ws 506/09

    Strafvollstreckung: Rechtsweg bei Ablehnung der Abwendung einer …

    Auszug aus OLG Jena, 28.11.2013 - 1 Ws 463/13
    An der vom Landgericht zur Begründung seiner Unzuständigkeit herangezogenen bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 12.02.2008, Az. 1 VAs 1/08), wonach Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde, mit denen eine Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abgelehnt worden ist, nicht durch gerichtliche Entscheidung nach §§ 459h, 462 StPO, sondern im Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG zu überprüfen sind, hält der Senat für seinen Zuständigkeitsbereich nicht länger fest und schließt sich der zutreffend begründeten, mittlerweile auch vom Bundesgerichtshof (BGHSt 54, 25 ff) - im Rahmen eines obiter dictums - vertretenen Gegenauffassung an (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2009, 2 Ws 506/09, bei juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 220;… KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 459e Rdnr. 13 sowie KK-Mayer, a. a. O., § 23 EGGVG Rdnr. 97 ).
  • OLG Jena, 12.02.2008 - 1 VAs 1/08

    Rechtsweg bei Ablehnung des Antrags auf Tilgung uneinbringlicher Geldstrafe druch …

    Auszug aus OLG Jena, 28.11.2013 - 1 Ws 463/13
    An der vom Landgericht zur Begründung seiner Unzuständigkeit herangezogenen bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 12.02.2008, Az. 1 VAs 1/08), wonach Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde, mit denen eine Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abgelehnt worden ist, nicht durch gerichtliche Entscheidung nach §§ 459h, 462 StPO, sondern im Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG zu überprüfen sind, hält der Senat für seinen Zuständigkeitsbereich nicht länger fest und schließt sich der zutreffend begründeten, mittlerweile auch vom Bundesgerichtshof (BGHSt 54, 25 ff) - im Rahmen eines obiter dictums - vertretenen Gegenauffassung an (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2009, 2 Ws 506/09, bei juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 220;… KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 459e Rdnr. 13 sowie KK-Mayer, a. a. O., § 23 EGGVG Rdnr. 97 ).
  • OLG Hamm, 16.05.2024 - 1 Ws 192/24

    Bestehen des Haftgrunds der Fluchtgefahr eines Beschuldigten; Anweisung der …

    Maßgeblich ist insoweit die Würdigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch der persönlichen und sozialen Einbindung des Beschuldigten in familiäre und/oder berufliche Strukturen sowie aller sonstigen Umstände, die geeignet sind, den Fluchtanreiz im Einzelfall maßgeblich zu erhöhen oder zu reduzieren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14.04.2011 - III-1 Ws 210/11; vom 08.10.2013 - III-1 Ws 463/13 - und vom 28.11.2017 - III-1 Ws 544/17-; OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2010 - 2 Ws 347/09 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 19.02.2013 - III-5 Ws 59/13 -, juris; OLG Köln, StV 2000, 629; StV 2018, 164; OLG Celle, Beschluss vom 07.09.2023 - 1 Ws 248/23 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 112 Rn. 24 m.w.N.).
  • KG, 12.04.2016 - 3 VAs 5/16

    Bemessung des Arbeitseinsatzes bei der Abwendung der Vollstreckung einer …

    Auf dieser Grundlage ist anerkannt, dass gegen die durch einen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft getroffene Entscheidung über einen Antrag auf Abwendung der Ersatzvollstreckung durch freie Arbeit Einwendungen nach § 459h StPO statthaft sind, über die das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 462 Abs. 1 Satz 1, 462a Abs. 2 StPO) zu entscheiden hat (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 190; Thüringer OLG NStZ-RR 2014, 231 [unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 - [juris]).
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