Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 1 Ws 520/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Postkontrolle in Haftanstalten
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbeschwerde nach § 116 Strafvollzugsgesetz (StVollzG); Zulässigkeit einer generellen Inhaltskontrolle eingehender Postsendungen; Rechtswidrigkeit einer durchgeführten Lochung der Behördenpost; Anspruch des Gefangenen auf den Erhalt unbeschädigter Post in einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Darf Gefangenenpost gelocht werden?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Befugnis der Justizvollzugsanstalt zur Kennzeichnung nicht der Inhalts- oder Sichtkontrolle unterliegender Post
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 588
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 13.05.2003 - 3 Ws 292/03
Strafvollzug: Kontrolle und Kennzeichnung von Verteidigerpost
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 1 Ws 520/04
Die Entscheidung des OLG Frankfurt (NStZ-RR 2003, 254) betrifft einen anderen Sachverhalt und steht nicht entgegen. - OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - Vollz (Ws) 7/03
Perforierung der Verteidigerpost zur Verhinderung des Missbrauchs
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 1 Ws 520/04
Rn. 10 Die Auffassung des Senats steht im Ergebnis in Einklang mit der Rechtsprechung des OLG Saarbrücken (NStZ-RR 2004, 188 für Verteidigerpost). - OLG Karlsruhe, 25.10.2004 - 1 Ws 374/04
Kontrolle der Verteidigerpost
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 1 Ws 520/04
Ausgenommen ist Verteidigerpost (vgl. hierzu jüngst Senat NStZ-RR 2005, 60), die keinerlei Kontrolle unterliegt. - OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 Ws 210/03
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 1 Ws 520/04
Rn. 2 Nach der Rechtsprechung des Senats (NStZ 2004, 517 f.) ist in der Justizvollzugsanstalt X., einer Anstalt höchster Sicherheitsstufe, die generelle Inhaltskontrolle eingehender Postsendungen grundsätzlich zulässig.
- OLG Koblenz, 28.11.2022 - 2 Ws 457/22
Sichtkontrolle ein- und ausgehender Post in Gegenwart des Gefangenen
Rn. 18 Die Sichtkontrolle ist mit dem Grundrechtsschutz aus Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar (OLG Koblenz, 2 Ws 217/22 Vollz v. 14.06.2021; 2 Ws 510/19 Vollz v. 19.08.2019 juris; 4 Ws 382/20 Vollz v. 06.08.2020, juris; entsprechend für andere Vollzugsgesetze: BayObLG, 204 StObWs 122/21 v. 31.08.2021, juris; OLG Nürnberg, 1 Ws 519/17 v. 28.11.2017, juris; OLG Karlsruhe, 1 Ws 520/04 v. 26.01.2005, NStZ 2005, 588).In diesen Einzelfällen muss nicht unbedingt mit einer Gefährdung der Sicherheitsbelange der Anstalt gerechnet werden (…OLG Koblenz, 4 Ws 382/20 Vollz v. 06.08.2029, juris Rn. 24; OLG Karlsruhe, 1 Ws 210/03 v. 17.09.2003, NStZ 2004, 517; 1 Ws 520/04 v. 26.01.2005, NStZ 2005, 588).
- OLG Koblenz, 19.08.2019 - 2 Ws 510/19
Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Kontrolle eingehender Behördenpost in …
Damit befindet sich die Kammer in Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Literatur (BVerfG NStZ 2004, 225; OLG Karlsruhe, 1 Ws 520/04 v. 26.01.2005 - NStZ 2005, 588; OLG Nürnberg, 1 Ws 519/17 v. 28.11.2017 - juris; Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, StVollzG, 12. Auf. - OLG Koblenz, 06.08.2020 - 4 Ws 382/20
Sichtkontrolle von Briefen in der Haftanstalt Keine Verletzung der …
Wenn ein Missbrauch der Gerichts- und Behördenpost sicher ausgeschlossen ist, etwa weil die Post auf dem Behördenweg transportiert wurde oder die Aushändigung eines Schriftstücks von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht nachweislich genehmigt worden ist, ist die Postkontrolle aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht erforderlich - also nicht verhältnismäßig - und deshalb auch nicht zulässig (OLG Karlsruhe, Beschl. 1 Ws 210/03 v. 17. September 2003 - NStZ 2004, 517 ; Beschl. 1 Ws 520/04 v. 26. Januar 2005 - NStZ 2005, 588 ).
- OLG Karlsruhe, 12.01.2021 - 2 Ws 298/20
Überwachung des Schriftwechsels im Sicherungsverwahrungsvollzug
Rn. 6 - die Vollzugsanstalt an einen Gefangenen gerichtete und keiner Inhalts- oder Sichtkontrolle unterliegende Poststücke mit einer Lochung versehen darf, um deren missbräuchliche Wiederverwendung zu verhindern (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 1 Ws 520/04, juris Rn. 6 ff.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. August 2003 - Vollz (Ws) 7/03, NStZ-RR 2004, 188;… Arloth/Krä a.a.O. Rn. 6 m.w.N.). - OLG Celle, 30.08.2021 - 3 Ws 217/21
Formelle Anforderungen an Inhalt des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer; …
Hieran hat sich auch durch die Neufassung des § 115 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 StVollzG, die eine Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke erlauben, nichts geändert (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325 [OLG Karlsruhe 13.03.2007 - 1 Ws 183/06]; OLG Nürnberg ZfStrVo 2005, 251; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356 [OLG Celle 08.06.2005 - 1 Ws 185/05 (StrVollz)]). - BayObLG, 28.06.2021 - 203 StObWs 261/21
Rechtmäßigkeit der Kontrolle von Briefen in der JVA Verhältnismäßigkeit der …
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat hierzu in seinem Beschluss vom 11.05.2018 (Az.: 2 Ws 276/18) an die übereinstimmende Rechtsprechung beider damaliger Strafsenate des Oberlandesgerichts Nürnberg sowie an weitere oberlandesgerichtliche Rechtsprechung (insbesondere OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.09.2003, Az.: 1 Ws 210/03, NStZ 2004, 517 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.01.2005, Az.: 1 Ws 520/04, NStZ 2005, 251 ) angeknüpft und ausgeführt, dass bei auf dem Postweg beförderter eingehender Behörden- und Gerichtspost nur eine Sichtkontrolle durch Öffnung des Briefes, um die Identität des Absenders sowie etwaige unzulässige Beilagen überprüfen zu können, und nur bei einem entsprechenden (konkreten) Manipulationsverdacht erfolgen darf; bezüglich ausgehender Behörden- und Gerichtspost hat es diese Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen.
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