Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 11.11.2008 - 1 Ws 535/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
StGB § 201 a Abs. 1
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Enge Auslegung der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- ferner-alsdorf.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
- lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Strafrechtler sehen Schutzlücke im StGB: Heimliches Filmen in der Sauna nicht strafbar?
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 268
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 18.03.2025 - 4 ORs 24/25
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Vielmehr bedarf es nach der in der Rechtsprechung vertretenen Meinung - der sich der Senat anschließt - zusätzlich zu der Herstellung der Bildaufnahmen eines (Verletzungs-) Erfolges in Form einer "dadurch" bewirkten "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs der abgebildeten Person" (vgl. BGH, Beschluss vom 01.10.2024, 1 StR 299/24, NStZ-RR 2025; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.11.2008 - 1 Ws 535/08; NStZ 2009, 268, beck-online).Rn. 30 Da § 201a StGB keine Versuchsstrafbarkeit normiert, genügt es im Übrigen auch nicht, dass der Täter ggfs. mit der Absicht, den höchstpersönlichen Lebensbereich eines Menschen zu verletzen, eine Aufnahme herstellt, die (aus welchen Gründen auch immer) nicht geeignet ist, den vorausgesetzten Verletzungserfolg herbeizuführen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 11.11.2008, a.a.O.).
- LG Berlin, 04.06.2020 - 515 Qs 39/20
Kindertagesstätte als ein gegen Einblick besonders geschützter Raum im Sinne von …
Mit diesem Schutzzweck ist es nicht zu vereinbaren, die Verwirklichung des (unglücklich formulierten) Tatbestands davon abhängig zu machen, ob der Raum, in dem sich der Geschädigte bei der Tatbegehung aufhält, objektiv über einen Sichtschutz verfügt (anders OLG Koblenz, Beschluss vom 11. November 2008, - 1 Ws 535/08 - juris und Fischer a.a.O. § 201a Rdn. 8 ff.). - LG Stuttgart, 13.02.2023 - 5 Qs 8/23
Strafbarkeit des Fotografierens einer vollständig bekleideten Frau im Vorraum …
Dabei kann offenbleiben, ob der Vorraum einer Damentoilette ein gegen Einblick besonders geschützter Raum im Sinne der Norm ist oder ob von der Norm nur Räumlichkeiten erfasst werden, die von vornherein dazu bestimmt sind, einen Menschen vor den Blicken eines jeden anderen und damit auch vor Bildaufnahmen zu schützen (in diesem Sinne OLG Koblenz, Beschluss vom 11.11.2008, 1 Ws 535/08, NStZ 2009, 268, 269).
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