Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 05.10.2015 - 1 Ws 535/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- strafverteidiger-stv.de
§ 143 StPO
Rücknahme der Pflichtverteidigerbeiordnung bei Beauftragung eines Wahlverteidigers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2016, 144
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 13.01.2020 - 2 Ws 3/20
Voraussetzungen der Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers
Die Bestellung eines weiteren Verteidigers ist schließlich auch dann nicht erforderlich, wenn eine Terminierung mit durchgehender Teilnahme des Wahlverteidigers möglich ist (…KK-Willnow § 141 Rn. 9 m.w.N., vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Oktober 2015, Az.: 1 Ws 535/15, BeckRS 2016, 3979). - OLG Köln, 28.09.2022 - 2 Ws 484/22
Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers; Kein Ermessen der Strafkammer …
Ein Ermessen des Strafkammervorsitzenden, die Bestellung eines Verteidigers gleichwohl fortdauern zu lassen, besteht schon nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 143 a Rdn. 3;… Krawczyk in BeckOK, StPO, Stand 01.07.2022, § 143 a Rdn. 1; zur alten Rechtslage (§ 143 StPO): SenE v. 06.03.2007, 2 Ws 79/07; OLG Koblenz, Beschluss v. 05.10.2015, 1 Ws 535/15, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30.06.2016, 3 Ws 309/16, 3 Ws 310/16, BeckRS 2016, 13853).
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