Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 359 Nr. 5 § 368 Abs. 1
Umfang der Darlegungspflicht im Wiederaufnahmeverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründung eines Wiederaufnahmeantrags mit der Aussage polizeilich vernommener Zeugen, die in der Hauptverhandlung nicht gehört wurden; Substantiierte Darlegung, warum gegenüber dem erkennenden Gericht nicht auf die unterlassenen Vernehmungen bestanden wurde; ...
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 12.02.2003 - 11 Ns AK 135/02
- OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 210
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03
Demgemäss hat die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1977, 59 m.w.N.) stets die benannten Beweismittel schon im Zulassungsverfahren auf ihren Beweiswert geprüft. - OLG Köln, 07.09.1990 - 2 Ws 140/90
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03
Das selbe gilt für den Wiederaufnahmevortrag, ein Zeuge, der den Verurteilten in der Hauptverhandlung belastet hatte, werde ihn nunmehr entlasten; auch hier müssen die Gründe für den Sinneswandel des Zeugen in einleuchtender Weise dargelegt werden (…vgl. BGH aaO; OLG Köln NStZ 1991, 96, 98). - OLG Düsseldorf, 14.12.1992 - 2 Ws 508/92
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03
Dazu gehört auch der Grund für die Nichtbenennung des Beweismittels im Erkenntnisverfahren und für dessen Benennung im Wiederaufnahmeverfahren (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1993, 504; KG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 1 AR 1463/00 - 4 Ws 228/00, zitiert nach JURIS; Senatsbeschluss vom 22. Juli 2002 - 1 Ws 148/02). - KG, 08.12.2000 - 4 Ws 228/00
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03
Dazu gehört auch der Grund für die Nichtbenennung des Beweismittels im Erkenntnisverfahren und für dessen Benennung im Wiederaufnahmeverfahren (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1993, 504; KG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 1 AR 1463/00 - 4 Ws 228/00, zitiert nach JURIS; Senatsbeschluss vom 22. Juli 2002 - 1 Ws 148/02).
- LG Stuttgart, 09.06.2008 - 19 Qs 41/08
Nichteinlegung eines Einspruchs im Bußgeldverfahren: Erweiterte Darlegungslast …
Rn. 10 § 359 Nr. 5 StPO verlangt jedoch zusätzlich die Prüfung der Geeignetheit des Beweismittels unter erhöhten Darlegungserfordernissen (s. z.B. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 210 ff). - OLG Hamm, 09.09.2009 - 3 Ws 311/09
Zur erweiterten Darlegungspflicht (Alibibeweis) im Wiederaufnahmeverfahren
Vielmehr sind nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung auch die Geeignetheit von Tatsachenvortrag und Beweismitteln darzulegen, wenn dies für die Bewertung erforderlich erscheint und sich ohne dem nicht beurteilen lässt, ob die Beweisgrundlagen des rechtskräftigen Urteils erschüttert werden (zu vgl. BGH, Beschl. v. 7. Juli 1976 in NJW 1977, 59; OLG Köln, Beschl. v. 7. September 1990 in NStZ 1991, 96 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 20. März 2003 - 1 Ws 55/03; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Dezember 1992 - 2 Ws 508/92; KG Berlin, Beschl. v. 8. Dezember 2000 - 4 Ws 228/00; OLG Hamm in NStZ-RR 2000, 85). - OLG Oldenburg, 03.07.2020 - 1 Ws 240/20
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung; Erweitere Darlegungslast bei Benennung …
Dann aber muss er - als Folge seiner Verteidigungsstrategie - einleuchtende Gründe dafür anführen, warum er den Zeugen früher nicht zu seiner Entlastung benutzt hat, dies aber nunmehr - im Wiederaufnahmeverfahren mit seinen beschränkten Möglichkeiten - für geboten hält (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.02.2003, 1 Ws 55/03, NStZ-RR 2003, 210 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 Ws 33/09
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nach § 359 StPO
Benennt ein Verurteilter im Wiederaufnahmeverfahren Tatsachen und/oder Beweismittel, die ihm bereits in der Hauptverhandlung bekannt waren, muss er einleuchtende Gründe dafür ausführen, warum er das Vorbringen bzw. das Beweismittel nicht bereits dort zu seiner Entlastung genutzt hat (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 210). - OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 1 Ws 151/07
Unzulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags bei aus der Luft gegriffenen …
Rn. 16 Er muss aber einleuchtende Gründe dafür anführen, warum er die Zeugen früher nicht zu seiner Entlastung benutzt hat, dies aber nunmehr im Wiederaufnahmeverfahren für geboten hält (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 210;… Meyer-Goßner a.a.O., § 359 Rdnr. 49a).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 1 Ws 55/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung nach Einstellung des Verfahrens
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach endgültiger Einstellung des gegen Zahlung eines Geldbetrags vorläufig eingestellten Strafverfahrens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2003, 436
- StV 2004, 30
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 1 Ws 55/03
Denn im Gegensatz zum Zivilverfahren, das in Fällen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" ausnahmsweise eine sonst nicht vorgesehene Anfechtung zulässt, ist im Strafverfahren insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit und Wahrung des gesetzlichen Richters eine "außerordentliche Beschwerde" nicht anzuerkennen (BGH NStZ 1999, 414 ;… LR-Hilger StPO 25. Aufl. § 464 Rn. 39, 49 ff, 54;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl, § 464 Rn. 17, 18)).
- OLG Bremen, 16.02.2015 - 1 Ws 1/15
Gültigkeit einer gesetzeswidrigen Kostengrundentscheidung über die notwendigen …
Dies soll selbst dann gelten, wenn sie eine dem geltenden Recht unbekannte und von vornherein unzulässige Rechtsfolge ausspricht, fehlerhaft, oder sogar grob gesetzwidrig ist (LG Koblenz…, Beschluss vom 24.09.2010 - 4 Qs 56/10 -, juris Rn. 14; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.02.2003 - 1 Ws 55/03 -, NZV 2003, 436; LG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2001 - 8 Qs 194/00 -, NStZ-RR 2001, 383, 384;… Hilger, in: Löwe-Rosenberg, aaO, § 464 Rn. 29;… Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 464b Rn. 1;… Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, aaO, § 464b Rn. 2). - OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 1 ORbs 324/23
Abwesenheit des Verteidigers von der Hauptverhandlung und Verletzung des …
Da das Rechtsbeschwerdegericht nicht von sich aus die Ordnungsgemäßheit des gesamten Verfahrens prüfen kann, muss der Beschwerdeführer die den konkrete geltend gemachten Verfahrensmangel begründenden Tatsachen angeben; hierzu gehören auch die Tatsachen, die dem behaupteten Verfahrensfehler die Grundlage entziehen (sog. Negativtatsachen; vgl. statt vieler: BGH StV 2004, 30; BGH NJW 2016, 419; BGH NStZ-RR 2008, 85).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 18.03.2003 - 1 Ws 55/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines mittelbar Betroffenen auf Gewährung von Akteneinsicht nach § 185 Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 16.12.2002 - 31 StVK 260/02
- OLG Naumburg, 18.03.2003 - 1 Ws 55/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.1986 - 2 A 111/84 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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