Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 03.02.2011 - 1 Ws 62/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§§ 68f Abs. 1, 68f Abs. 2 StGB
Das Leugnen der Tat durch den Verurteilten verhindert es nicht zwangsläufig, die nach Vollverbüßung der Freiheitsstrafe gesetzlich eingetretene Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 2 StGB entfallen zu lassen - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 68f Abs. 2 StGB; § 68f Abs. 1 StGB
Voraussetzungen für ein Entfallen der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht nach Vollverbüßung der verhängten Freiheitsstrafe wegen Leugnens der Tat durch den Verurteilten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 68f Abs. 2; StGB § 68f Abs. 1
Entfallen der gesetzlich eingetretene Führungsaufsicht; Leugnen der Tat durch den Verurteilten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für ein Entfallen der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht nach Vollverbüßung der verhängten Freiheitsstrafe wegen Leugnens der Tat durch den Verurteilten
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 20.12.2010 - 13 StVK 395/10
- OLG Oldenburg, 03.02.2011 - 1 Ws 62/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 189
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG - 2 BvR 2780/09 (anhängig) d) den Erbschaftsteuerbescheid des Finanzamts ... vom 20. September 2004 - Vorgangsnummer ... , Steuernummer ... - 2 BvR 916/11 gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 28. März 2011 - 1 Ws 62/11 - 2 BvR 230/11 gegen.
- OLG Bremen, 24.01.2023 - 1 Ws 151/22
Zulässigkeit auf den Wohn- oder Aufenthaltsort bezogener Weisungen im Rahmen der …
Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 01.12.2020 - 2 BvR 916/11, juris Rn. 281, BVerfGE 156, 63; KG Berlin…, Beschluss vom 23.01.2014 - 2 Ws 11/14, juris Rn. 17, OLGSt StGB § 68b Nr. 18; OLG Dresden…, Beschluss vom 30.11.2022 - 2 Ws 309/22, juris Rn. 34; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 05.11.2013 - 2 Ws 190/13, juris Rn. 25; OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011 - 1 Ws 62/11, juris Rn. 23, NStZ 2011, 521). - OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12
Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden …
Das - hier danach unzutreffende - Tatleugnen eines Verurteilten begründet aber als solches nicht zwangsläufig die Besorgnis neuer Straftaten und schließt auch nicht zwingend die Wahrscheinlichkeit eines künftig straftatenfreien Verhaltens aus (zu vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 189). - BVerfG - 2 BvR 2318/09 (anhängig) d) den Erbschaftsteuerbescheid des Finanzamts ... vom 20. September 2004 - Vorgangsnummer ... , Steuernummer ... - 2 BvR 916/11 gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 28. März 2011 - 1 Ws 62/11 - 2 BvR 230/11 gegen.
- OLG Celle, 20.06.2019 - 2 Ws 154/19
Kein Erfordernis der Einholung eines Prognosegutachtens für Anordnung der …
Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011 - 1 Ws 62/11 - OLG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 194/13 - KG Berlin, Beschluss vom 23.01.2014 - 2 Ws 11/14 - OLG München, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 Ws 407/15 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.09.2015, 4 Ws 77/15, zitiert nach juris).
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