Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.07.1988 - 1 Ws 666/88 |
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Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 28.09.1992 - 1 Ws 888/92 Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß es einem vernünftigen Verfahrensablauf widerspräche, wenn ein Beschuldigter beliebig auf frühere Haftentscheidungen zurückgreifen könnte, deren Begründung - ohne Ergebnis - möglicherweise bereits überholt ist (vgl. Beschluß des Senats vom 22.7.1988 - 1 Ws 666/88).
- OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 1 Ws 1016/91
Zur Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit
a) Aus dem Rechtsgedanken des § 117 Abs. 2 StPO folgt, dass der Angeklagte jeweils nur die letzte Haftentscheidung in zulässiger Weise angreifen kann (ständige Senatsrechtsprechung, unter anderem Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 1988 - 1 Ws 666/88; vom 30. März 1989 - 1 Ws 317/89; vom 31. Mai 1989 in JMBl. NW 1989, 244 = MDR 1990, 75; vom 7. Juni 1990 - 1 Ws 465/90; vom 8. August 1991 - 1 Ws 717/91).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 14.03.1989 - 1 Ws 666/88 |
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