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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 1 Ws 701/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8165
OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 1 Ws 701/99 (https://dejure.org/1999,8165)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.1999 - 1 Ws 701/99 (https://dejure.org/1999,8165)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 1999 - 1 Ws 701/99 (https://dejure.org/1999,8165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1
    Kosten des Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 223
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 04.09.1997 - 1 Ws 694/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 1 Ws 701/99
    Deshalb ist in einem solchen Fall die Vorschrift des § 473 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 473 Abs. 2 Satz 1 StPO zugunsten des Angeklagten entsprechend anzuwenden und das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft als erfolglos zu behandeln (vgl. Senat wistra 98, 38 = Jur.

    Büro 98, 86 = NStZ-RR 1998, 159; BGHSt 18, 269;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 473 Rdnr. 17;… KK-Franke, StPO , 4. Aufl., § 473 Rdnr. 4, alle m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17

    Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses: …

    Rn. 50 Da das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft nicht auf die Beseitigung einer auf einem Irrtum des Gerichts beruhenden gesetzwidrigen Entscheidung (vgl. dazu OLG Düsseldorf, 1 Ws 701/99 v. 23.09.1999 - NStZ-RR 2000, 223), sondern darauf abzielte, das Verfahren fortzusetzen und die Angeklagten im Sinne der Anklageschrift zu verurteilen, ist es zu Ungunsten der Angeklagten eingelegt, so dass die durch dieses Rechtsmittel entstandenen Gerichtskosten zu den "Kosten des Verfahrens" gehören, welche die Angeklagten dann zu tragen haben, wenn sie zu Strafe verurteilt werden (§ 465 StPO; vgl. BGH, 3 StR 55/63 v. 28.01.1964 - BGHSt 19, 226 ).
  • OLG Saarbrücken, 07.09.2017 - 1 Ws 141/17

    Straf- und Maßregelvollstreckung: Fortdauer der befristeten Führungsaufsicht bei …

    Da die Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel lediglich ihrer Aufgabe genügen wollte, die erstinstanzliche Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen - wofür die Kostenvorschriften der Strafprozessordnung (§§ 464 ff. StPO, insb. § 473 StPO) keine Regelung enthalten -, sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verurteilten darin entstandenen notwendigen Auslagen aus Gründen der Gerechtigkeit der Landeskasse aufzuerlegen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 223, 224;… Senatsbeschluss vom 21. Januar 2015 - 1 Ws 8/15 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 473 Rn. 17;… KK-Gieg, StPO, 7. Aufl., § 473 Rn. 5).
  • LG Potsdam, 15.09.2010 - 24 Qs 94/10

    Unbefugte Nachstellung: Hinreichender Tatverdacht für eine Nachstellung durch …

    Rn. 29 Wurde das Rechtsmittel weder zugunsten noch zuungunsten des Beschuldigten eingelegt, hat die Staatsanwaltschaft vielmehr ihre Aufgabe wahrgenommen, Gerichtsentscheidungen ohne Rücksicht darauf, welche Wirkung damit für den Beschuldigten erzielt wird, mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, trägt in der Regel die Staatskasse die Kosten und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten (vgl. BGHSt 18, 268; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 159; 2000, 223).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
    Da das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft nicht auf die Beseitigung einer auf einem Irrtum des Gerichts beruhenden gesetzwidrigen Entscheidung (vgl. dazu OLG Düsseldorf, 1 Ws 701/99 v. 23.09.1999 - NStZ-RR 2000, 223 ), sondern darauf abzielte, das Verfahren fortzusetzen und die Angeklagten im Sinne der Anklageschrift zu verurteilen, ist es zu Ungunsten der Angeklagten eingelegt, so dass die durch dieses Rechtsmittel entstandenen Gerichtskosten zu den "Kosten des Verfahrens" gehören, welche die Angeklagten dann zu tragen haben, wenn sie zu Strafe verurteilt werden (§ 465 StPO ; vgl. BGH, 3 StR 55/63 v. 28.01.1964 - BGHSt 19, 226 ).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
    Da das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft nicht auf die Beseitigung einer auf einem Irrtum des Gerichts beruhenden gesetzwidrigen Entscheidung (vgl. dazu OLG Düsseldorf, 1 Ws 701/99 v. 23.09.1999 - NStZ-RR 2000, 223 ), sondern darauf abzielte, das Verfahren fortzusetzen und die Angeklagten im Sinne der Anklageschrift zu verurteilen, ist es zu Ungunsten der Angeklagten eingelegt, so dass die durch dieses Rechtsmittel entstandenen Gerichtskosten zu den "Kosten des Verfahrens" gehören, welche die Angeklagten dann zu tragen haben, wenn sie zu Strafe verurteilt werden (§ 465 StPO ; vgl. BGH, 3 StR 55/63 v. 28.01.1964 - BGHSt 19, 226 ).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Anrechnung von Freistellungstagen bei der …

    Rn. 23 3. Da die Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel lediglich ihrer Aufgabe genügen wollte, die erstinstanzliche Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen - wofür die Kostenvorschriften der Strafprozessordnung (§§ 464 ff. StPO, insb. § 473 StPO) keine Regelung enthalten -, sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verurteilten darin entstandenen notwendigen Auslagen aus Gründen der Gerechtigkeit der Landeskasse aufzuerlegen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 223, 224;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 473 Rn. 17;… KK-Gieg, a. a. O., § 473 Rn. 5).
  • KG, 16.04.2012 - 4 Ws 30/12

    Zuständigkeit des Landgerichts wegen besonderen Umfangs der Sache

    Kosten, die durch die Einlegung eines Rechtsmittels entstehen, mit dem lediglich der gesetzesmäßige Zustand hergestellt werden soll, fallen der Landeskasse zur Last (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 1963 - 4 StR 497/62 - = BGHSt 18, 268; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. September 1999 - 1 Ws 701/99 - = NStZ-RR 2000, 223 und vom 4. September 1997 - 1 Ws 694/97 - = NStZ-RR 1998, 159;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 473 Rdn. 17).
  • OLG Hamm, 23.04.2024 - 3 Ws 132/24

    Erledigung der Vollstreckungsmaßnahme der Unternbringung des Verurteilten in ein …

    Rn. 53 Die Kosten des Beschwerdeverfahrens waren in entsprechender Anwendung von § 473 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 StPO der Staatskasse aufzuerlegen, da sie diese bei erfolgreicher Beschwerde mangels eines anderen Kostenschuldners trägt (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 473, Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.9. 1999 - 1 Ws 701/99, NStZ-RR 2000, 223, beck-online).
  • OLG Hamm, 25.06.2024 - 3 Ws 204/24

    Kostentragungspflicht der Staatskasse bei einem erfolgreichen Rechtsmittel der …

    Rn. 11 Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V. mit § 473 Abs. 2 Satz 1 StPO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 1999 - 1 Ws 701/99 - NStZ-RR 2000, 223 m.w.N., Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Auflage, § 473 Rdnr. 17 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.04.2024 - 3 Ws 148/24

    Prüfpflicht der Maßregelvollstreckung und Ablauf der Dreijahresfrist

    Rn. 16 Die Kosten des Beschwerdeverfahrens waren in entsprechender Anwendung von § 473 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 StPO der Staatskasse aufzuerlegen, da sie diese bei erfolgreicher Beschwerde mangels eines anderen Kostenschuldners trägt (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 473, Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.9. 1999 - 1 Ws 701/99, NStZ-RR 2000, 223, beck-online).
  • LG Schwerin, 24.06.2021 - 33 Qs 47/21

    Terminsverlegung, Ablehung, Ermessensabwägung

  • KG, 03.08.2015 - 2 Ws 163/15

    Möglichkeit des Erlasses einer durch Einbeziehung in eine nachträglich gebildete …

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