Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.03.2017 - III-1 Ws 72/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Zuständigkeit der StVK, Befasstsein
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1; StPO § 462a Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 3
Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer für Nachtragsentscheidungen über die Strafaussetzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung der gerichtlichen Zuständigkeit für den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung der gerichtlichen Zuständigkeit für den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung; Begriff des Befasstseins i.S. von § 462a Abs. 1 S. 1 StPO
Verfahrensgang
- LG Siegen - 71 StVK 487/16
- OLG Hamm, 07.03.2017 - III-1 Ws 72/17
- OLG Hamm, 07.03.2017 - 1 Ws 72/17 Amtlicher Leitsatz: 1
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 159/12
Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in …
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2017 - 1 Ws 72/17
Dabei ist es nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslands auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn - wie im Fall vom Übergang der Untersuchungshaft in Strafhaft - eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 58; NStZ 2012, 652;… OLG Hamm, a.a.O.;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. Rn. 6, jew. m.w.N.). - BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf einer zur Bewährung …
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2017 - 1 Ws 72/17
Dabei ist es nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslands auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn - wie im Fall vom Übergang der Untersuchungshaft in Strafhaft - eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 58; NStZ 2012, 652;… OLG Hamm, a.a.O.;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. Rn. 6, jew. m.w.N.). - BGH, 21.12.2010 - 2 ARs 441/10
Zuständigkeit für die Entscheidung über die Bewährungsaufsicht (Befasstsein)
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2017 - 1 Ws 72/17
Rn. 10 Diesem Ergebnis steht auch nicht entgegen, dass die diesbezügliche Mitteilung nicht bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld, sondern bei dem bis zum 17.06.2016 für die Bewährungsaufsicht zuständigen Amtsgericht Olpe eingegangen ist; denn dessen Befassung wirkt auch für die ab diesem Datum tatsächlich zuständige Strafvollstreckungskammer (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - 2 ARs 441/10 -, Rn. 4, juris;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 10 m.w.N.).
- OLG Hamm, 28.01.2025 - 3 Ws 463/24
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; Befasstsein mit der Frage des …
Rn. 19 b) Bei Entscheidungen, die wie die Frage des Widerrufs der Strafaussetzung von Amts wegen zu treffen sind, wird die Strafvollstreckungskammer schon dann mit der Frage im Sinne von § 462a Abs. 1 S. 1 StPO "befasst", wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf rechtfertigen können (OLG Hamm, Beschluss vom 07. März 2017 - 1 Ws 72/17 - beck-online; BGH, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 ARs 267/13 - beck-online; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 4 (s) Sbd I - 1/20 - beck-online; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 - beck-online; BGH, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 ARs 41/00 - beck-online; BGH, Beschluss vom 16. April 1997 - 2 ARs 112/97 - beck-online; KG Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 AR 212/06 - 5 Ws 81/06 - beck-online;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Auflage 2024, § 462a Rn. 11 m.w.N.).
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