Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 1 Ws 73/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Besetzungseinwand, Angriffsrichtung, Begründungsanforderungen
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 22 Nr 4 StPO, § 222b Abs 1 S 1 StPO, § 222b Abs 1 S 2 StPO, § 338 Nr 1 StPO, § 338 Nr 2 StPO
Besetzungseinwand: Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
StPO § 222b; StPO § 338 Nr. 1 Halbs. 2
Rügepräklusion bei Besetzungsrüge - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 222b; StPO § 338 Nr. 1
Der Besetzungseinwand nach § 222b StPO kann sich nur auf solche Fälle vorschriftswidriger Besetzung in erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht beziehen, die auch von § 338 Nr. 1 StPO erfasst sind. - rechtsportal.de
StPO § 222b; StPO § 338 Nr. 1
Zulässigkeit des Besetzungseinwandes gemäß § 222b StPO hinsichtlich des Ausschlusses einer kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richterin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der Besetzungseinwand nach § 222b StPO - Angriffsrichtung und Begründungsanforderungen
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20
Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 1 Ws 73/21
Entsprechend einer Rüge der Gerichtsbesetzung im Revisionsverfahren gemäß § 344 Abs. 2 StPO erfordert der Besetzungseinwand daher eine geschlossene und vollständige Darstellung der Verfahrenstatsachen; alle einen behaupteten Besetzungsfehler begründenden Tatsachen müssen aus sich heraus - das heißt ohne Bezugnahmen und Verweisungen auf andere Schriftstücke - so konkret und vollständig innerhalb der Wochenfrist des § 222b Abs. 1 S. 1 StPO vorgebracht werden, dass eine abschließende Prüfung durch das nach § 222b Abs. 3 Satz 1 StPO zuständige Rechtsmittelgericht ermöglicht wird (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.01.2020 - 3 Ws 21/20 - OLG Hamm, Beschl. v. 18.08.2020 - III-1 Ws 325/20 - Hanseat. OLG Bremen, Beschl. v. 14.04.2020 - 1 Ws 33/20 - KG Berlin, Beschl. v. 01.03.2021 - 4 Ws 14/21 -, jew. zitiert nach juris). - BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 1 Ws 73/21
Hieraus folgt zunächst, dass die für die alte Rechtslage vorgeschriebenen Form- und Fristvoraussetzungen (vgl. insoweit BGHSt 44, 161) sowie die Begründungsanforderungen gemäß § 222b Abs. 2 Satz 2 und 3 StPO in der bis zum 12. Dezember 2019 geltenden Fassung erhalten bleiben (vgl. BT-Drucks. 19/14747 S. 29). - OLG Celle, 27.01.2020 - 3 Ws 21/20
Pflicht zur hinreichenden Beschreibung des Verfahrensgegenstandes bei …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 1 Ws 73/21
Entsprechend einer Rüge der Gerichtsbesetzung im Revisionsverfahren gemäß § 344 Abs. 2 StPO erfordert der Besetzungseinwand daher eine geschlossene und vollständige Darstellung der Verfahrenstatsachen; alle einen behaupteten Besetzungsfehler begründenden Tatsachen müssen aus sich heraus - das heißt ohne Bezugnahmen und Verweisungen auf andere Schriftstücke - so konkret und vollständig innerhalb der Wochenfrist des § 222b Abs. 1 S. 1 StPO vorgebracht werden, dass eine abschließende Prüfung durch das nach § 222b Abs. 3 Satz 1 StPO zuständige Rechtsmittelgericht ermöglicht wird (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.01.2020 - 3 Ws 21/20 - OLG Hamm, Beschl. v. 18.08.2020 - III-1 Ws 325/20 - Hanseat. OLG Bremen, Beschl. v. 14.04.2020 - 1 Ws 33/20 - KG Berlin, Beschl. v. 01.03.2021 - 4 Ws 14/21 -, jew. zitiert nach juris). - KG, 01.03.2021 - 4 Ws 14/21
Anforderungen an Besetzungseinwand nach § 222b StPO
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 1 Ws 73/21
Entsprechend einer Rüge der Gerichtsbesetzung im Revisionsverfahren gemäß § 344 Abs. 2 StPO erfordert der Besetzungseinwand daher eine geschlossene und vollständige Darstellung der Verfahrenstatsachen; alle einen behaupteten Besetzungsfehler begründenden Tatsachen müssen aus sich heraus - das heißt ohne Bezugnahmen und Verweisungen auf andere Schriftstücke - so konkret und vollständig innerhalb der Wochenfrist des § 222b Abs. 1 S. 1 StPO vorgebracht werden, dass eine abschließende Prüfung durch das nach § 222b Abs. 3 Satz 1 StPO zuständige Rechtsmittelgericht ermöglicht wird (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.01.2020 - 3 Ws 21/20 - OLG Hamm, Beschl. v. 18.08.2020 - III-1 Ws 325/20 - Hanseat. OLG Bremen, Beschl. v. 14.04.2020 - 1 Ws 33/20 - KG Berlin, Beschl. v. 01.03.2021 - 4 Ws 14/21 -, jew. zitiert nach juris). - OLG Hamm, 18.08.2020 - 1 Ws 325/20
Besetzungseinwand, notwendiger Tatsachenvortrag, Pflicht zur Ausschöpfung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 1 Ws 73/21
Entsprechend einer Rüge der Gerichtsbesetzung im Revisionsverfahren gemäß § 344 Abs. 2 StPO erfordert der Besetzungseinwand daher eine geschlossene und vollständige Darstellung der Verfahrenstatsachen; alle einen behaupteten Besetzungsfehler begründenden Tatsachen müssen aus sich heraus - das heißt ohne Bezugnahmen und Verweisungen auf andere Schriftstücke - so konkret und vollständig innerhalb der Wochenfrist des § 222b Abs. 1 S. 1 StPO vorgebracht werden, dass eine abschließende Prüfung durch das nach § 222b Abs. 3 Satz 1 StPO zuständige Rechtsmittelgericht ermöglicht wird (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.01.2020 - 3 Ws 21/20 - OLG Hamm, Beschl. v. 18.08.2020 - III-1 Ws 325/20 - Hanseat. OLG Bremen, Beschl. v. 14.04.2020 - 1 Ws 33/20 - KG Berlin, Beschl. v. 01.03.2021 - 4 Ws 14/21 -, jew. zitiert nach juris).
- OLG Köln, 16.02.2024 - 2 Ws 58/24
Erfolgen einer Besetzungsmitteilung tatsächlich bis spätestens zu Beginn der …
Das hat zur Folge, dass der Besetzungseinwand in der gleichen Form geltend zu machen ist wie die als Verfahrensrüge ausgestaltete Besetzungsrüge der Revision nach Maßgabe von § 344 Abs. 2 StPO (vgl. SenE v. 21.06.2021, 2 Ws 296/21; SenE v. 11.12.2020, 2 Ws 680/20; SenE v. 27.08.2020, 2 Ws 464/20; OLG Hamm, Beschl. v. 18.08.2020, III-1 Ws 325/20; OLG Bremen, Beschl. v. 14.04.2020, 1 Ws 33/20; KG Berlin, Beschl. v. 01.03.2021, 4 Ws 14/21; OLG München, Beschlüsse v. 12.02.2020, 2 Ws 138-139/20, und v. 10.03.2020, 2 Ws 283/20; OLG Celle, Beschl. v. 27.01.2020, 3 Ws 21/20; OLG Saaarbrücken, Beschl. v. 03.11.2021, 1 Ws 73/21;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 222b Rdn. 6). - OLG Brandenburg, 22.05.2024 - 1 Ws 65/24
Besetzungseinwand, formelle Anforderungen
Das hat zur Folge, dass der Besetzungseinwand in der gleichen Form geltend zu machen ist wie die als Verfahrensrüge ausgestaltete Besetzungsrüge der Revision nach Maßgabe von § 344 Abs. 2 StPO (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2024, in: NJW-Spezial 2024, 216 f.; OLG Köln, Beschluss vom 8. August 2023, zit. n. juris, 2 Ws 464/23; OLG Köln, Beschluss vom 21. Juni 2021, 2 Ws 296/21; KG, Beschluss vom 1. März 2021, 4 Ws 14/21, in: StV 2021, 813; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 3. November 2021, 1 Ws 73/21, in: wistra 2022, 131 f.).
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